Common use of KONFISZIERUNG, NOTHILFE Clause in Contracts

KONFISZIERUNG, NOTHILFE. Nicht versichert sind die (in-)direkten Folgen von Enteignung, Beschlagnahme, Verstaatlichung und Beschädigung von Eigentum auf Anordnung eines Gerichtes oder einer Verwaltungsbehörde. Sofern nicht an anderer Stelle in den Versicherungsbedingungen oder in der Polizze ausdrücklich gedeckt, sind Schäden infolge von Nothilfe jeglicher Art nicht versichert.

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Samples: Versicherungsbedingungen, Versicherungsbedingungen, durchblicker.at