Kontaktperson. Xx. Xxxxxx Xxxxx Xx. Xxxxxxx Xxxxxxxx (Stellvertreter) Tel.: +43/7242/406-420 Anlagen
Kontaktperson. Die Parteien benennen für die Durchführung dieses Projektvertrages folgende Kontaktpersonen: Auftraggeber „Hr./Fr. Auftraggeber“ Tel. „Auftraggeber“ Tel. „Auftraggeber“ Auftragnehmer Xx. Xxxxxxx Xxxx; +00 000 000 00 00 +00 0000 000000
Kontaktperson. Xxxxxxxxx Xxxxxxx Recruiter / Coach E-Mail: xxxxx@xxxxxx.xx Telefon: +000 000 000 000 Quelle: xxxxx.xx, Angebots-ID: 2052735, Klassifikation der Berufe (SK ISCO-08):
Kontaktperson. 2.1. Einzelheiten zu den von ACC zu erbringenden Leistungen wird der Auftraggeber nur der von ACC benannten Kontaktperson mitteilen.
Kontaktperson. Der Geschäftsleitung ist ein Verantwortlicher zu nennen, der dem Saalmeister während der Veranstaltung als Kontaktperson zur Verfügung steht und jederzeit erreichbar ist.
Kontaktperson. Der Kunde bezeichnet gegenüber Optor eine entscheidfähige Kontaktperson und eine Stellvertretung.
Kontaktperson. Die Kontaktperson ist eine von der Institution eines/einer Daten- und/oder Probenempfangenden benannte und im Rubrum dieses Vertrags eingetragene Person, die für die Abstimmung mit der/dem Hauptantragstellenden und den übrigen Mitantragstellenden und/oder Daten- und/oder Probenempfangenden des in Anlage A bezeichneten Forschungsvorhabens verantwortlich ist. Er/Sie ist der/die sekundäre Ansprechpartner/in für die Transferstelle und unterscheidet sich in dieser Funktion von der/dem Hauptantragstellenden.
Kontaktperson. Die Prävention von sexuellen Übergriffen gehört in die Verantwortung der Vereinsleitung. Die Vereinsleitung hat nun die Möglichkeit, eine Kontaktperson einzusetzen, welche die praktische Umsetzung übernimmt. Dazu ge- hören folgende Aufgaben: • Kontaktperson für Mitglieder, Trainer/innen, Angehöri- ge, Drittpersonen • Jährliche Besprechung mit den Trainern • Informieren der Vereinsmitglieder (z.B. einmal pro Jahr im Vereinsorgan) • Aktualisieren der Unterlagen und Homepage • Einmal im Jahr die Vereinsleitung betr. Umsetzung ori- entieren Zur Erfüllung dieser Aufgaben kennt die Kontaktperson: • Das Merkblatt „Was ist ein sexueller Übergriff“* • Die vereinspezifischen Regeln und Abmachungen • Die Merkblätter, Weisungen und Unterlagen des Ver- bandes • Das Interventionsschema* • Die Ansprechperson im Verband • Die Adresse der zuständigen kantonalen Stelle* * siehe Homepage xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx Wenn in einem Verein die Merkblätter und Unterlagen vorhanden sind und klar ist, welche Massnahmen umge- setzt werden, bedeutet dies für die Kontaktperson einen Aufwand von ca. 15 Stunden pro Jahr.
Kontaktperson. Frau Xxxx
Kontaktperson. Fungiert als Ansprechpartnerin/Ansprechpartner bei verwaltungstechnischen Fragen und arbeitet, je nach Struktur der Hochschule, als Fachbereichskoordinatorin/Fachbereichskoordinator oder im Auslandsamt bzw. einer entsprechenden Abteilung innerhalb der Einrichtung.