Kontaktperson Musterklauseln

Kontaktperson. Die Parteien benennen für die Durchführung dieses Projektvertrages folgende Kontaktpersonen: Auftraggeber „Hr./Fr. Auftraggeber“ Tel. „Auftraggeber“ Tel. „Auftraggeber“ Auftragnehmer Xx. Xxxxxxx Xxxx; +00 000 000 00 00 +00 0000 000000
Kontaktperson. Vom Kunden ist ein Ansprechpartner bekannt zu geben, der bei Bedarf Zugang zu den von xxxxxxxx.xxx installierten Komponenten gewähren und bei Ferndiagnosen behilflich sein kann. Weiters ist eine E-Mailadresse zu nennen, an welche Verständigungen über Wartungsarbeiten gesendet werden (Beilage A, Kontaktliste).
Kontaktperson. Der Geschäftsleitung ist ein Verantwortlicher zu nennen, der dem Saalmeister während der Veranstaltung als Kontaktperson zur Verfügung steht und jederzeit erreichbar ist.
Kontaktperson. Der Kunde bezeichnet gegenüber Optor eine entscheidfähige Kontaktperson und eine Stellvertretung.
Kontaktperson. Frau Xxxx
Kontaktperson. Xxxxxxxxx Xxxxxxx Recruiter / Coach
Kontaktperson. Die Prävention von sexuellen Übergriffen gehört in die Verantwortung der Vereinsleitung. Die Vereinsleitung hat nun die Möglichkeit, eine Kontaktperson einzusetzen, welche die praktische Umsetzung übernimmt. Dazu ge- hören folgende Aufgaben: • Kontaktperson für Mitglieder, Trainer/innen, Angehöri- ge, Drittpersonen • Jährliche Besprechung mit den Trainern • Informieren der Vereinsmitglieder (z.B. einmal pro Jahr im Vereinsorgan) • Aktualisieren der Unterlagen und Homepage • Einmal im Jahr die Vereinsleitung betr. Umsetzung ori- entieren Zur Erfüllung dieser Aufgaben kennt die Kontaktperson: • Das Merkblatt „Was ist ein sexueller Übergriff“* • Die vereinspezifischen Regeln und Abmachungen • Die Merkblätter, Weisungen und Unterlagen des Ver- bandes • Das Interventionsschema* • Die Ansprechperson im Verband • Die Adresse der zuständigen kantonalen Stelle* * siehe Homepage xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx Wenn in einem Verein die Merkblätter und Unterlagen vorhanden sind und klar ist, welche Massnahmen umge- setzt werden, bedeutet dies für die Kontaktperson einen Aufwand von ca. 15 Stunden pro Jahr.
Kontaktperson. Vor dem Einzug hat die bewohnende Person zwingend eine Kontaktperson zu bestimmen, welche ihre per- sönliche Betreuung und Beratung übernimmt und gegebenenfalls auch als deren Vertretung mit folgenden Aufgaben handeln kann: a) Die Vertrauensperson garantiert eine persönliche Betreuung. b) Die Vertrauensperson kann die Bewohnenden gegenüber allen Behörden vertreten. c) Die Vertrauensperson kann den administrativen Verkehr zwischen den Bewohnenden und der Wohnen und Pflege Peteracker AG erledigen. d) Die Vertrauensperson kann die Bewohnenden bei der Vermögensverwaltung beraten. Die Bewohnenden erteilen der jeweiligen Vertrauensperson zu diesem Zweck die notwendigen und die in der hierfür erforderlichen Form erstellten schriftlichen Vollmachten.
Kontaktperson. Für weitere Auskünfte steht Leiter Immobilien Xxxx Xxxxxxx gerne zur Verfügung. Telefon 000 000 00 00 oder E- Mail xxxx.xxxxxxxx@xxxxxxx.xx.