Kontenführung Musterklauseln

Kontenführung. (1) Für außerbörslich abgeschlossene Geschäfte in Flexiblen Optionskontrakten und Flexiblen Futures-Kontrakten („Flexible Kontrakte“) gilt hinsichtlich deren Positionsführung abweichend der Regelungen in Kapitel II Ziffer 1.3.2 bis Ziffer 1.3.45: ▪ Eine Kennzeichnung nach Eröffnungsgeschäft bzw. Glattstellungsgeschäft steht nicht zur Verfügung. Geschäfte können sowohl auf der Kauf- wie auch auf der Verkaufseite in den jeweiligen Positionskonten offen sein. ▪ Geschäftsberichtigungen (Trade Adjustments) im Kundenpositionskonto, welche die Zuordnung eines Geschäftes von Kunden- auf Eigen- oder von Eigen- auf Kundenpositionskonten ändern (Trade Transfer), (Position Transfer) sind nur zur korrekten Erfassung der Geschäfte auf dem Kundenpositionskonto nach Maßgabe der Kapitel II Ziffer 1.3.5 Absatz 5 zulässig. ▪ Abgeschlossene Geschäfte können im Kundenpositionskonto als auch im Eigenpositionskonto in mehrere Geschäfte aufgeteilt werden (Trade Separation). ▪Positionsübertragungen mit Geldtransfer zwischen verschiedenen Nicht-Clearing- Mitgliedern oder Clearing-Mitgliedern von Positionskonten sind bezüglich Flexiblen Kontrakten nicht zulässig.
Kontenführung. (1) Positionen im Kundenkonto und in den Eigenkonten werden brutto geführt, d. h. sie können sowohl auf ihrer Long- wie auf ihrer Short-Seite offen sein. Positionen in den Market-Maker-Konten werden netto geführt, d. h. jede Position kann nur entweder long oder short sein.
Kontenführung. Die PK SAV führt für den Arbeitgeber/Selbständigerwerbenden ein Beitragskonto. Auf Wunsch kann ein Arbeitgeber‐ Beitragsreservekonto eröffnet werden. Eine Rückzahlung aus einem der Konten an den Arbeitgeber/Selbständigerwerbenden ist ausgeschlossen, es sei denn, es handle sich um die Rückerstattung von über das Datum des Ausscheidens eines Versicherten hinaus vorausbezahlten Beiträgen. Das Vorsorgereglement der PK SAV ist auf der Internetseite der PK SAV aufgeschaltet. Jede versicherte Person erhält jährlich einen persönlichen Vorsorgeausweis. Die PK SAV erteilt jeder versicherten Person alle nötigen Auskünfte über die berufliche Alters‐, Hinterlassenen‐ und Invalidenvorsorge.
Kontenführung. […] […] Abschnitt 2
Kontenführung. (1) Positionen im Kundenpositionskonto und in den Eigenpositionen eines Clearing-Mitgliedes werden brutto geführt, d. h. sie können sowohl auf ihrer Long- wie auf ihrer Short-Seite offen sein. Positionen in den M-Positionskonten werden netto geführt, d. h. jede Position kann nur entweder long oder short sein.
Kontenführung. 2.1 Der Vermittler/Xxxxxx hat die eingenommenen Beitragszahlungen bis zur Weiterleitung an den Versicherer/Assekuradeur auf einem separaten, hierfür vorgesehenen Bankkonto, das ausdrücklich als Prämieneinzugskonto zu bezeichnen ist, treuhänderisch zu verwalten. Dies gilt zusätzlich auch für die erhaltenen Schadenzahlungen. Der übrige Zahlungsverkehr des Vermittlers/Maklers hat über ein gesondertes Geschäftskonto zu erfolgen.
Kontenführung. Die Stiftung führt für den Arbeitgeber bzw. für sein Vorsorgewerk ein Beitragskonto. Auf Wunsch kann ein Bei- tragsreservekonto eröffnet werden. Eine Rückzahlung aus einem der Konti an den Arbeitgeber ist ausgeschlos- sen, es sei denn, es handle sich um die Rückerstattung eines über das Datum des Ausscheidens eines Versicher- ten hinaus vorausbezahlten Beitragsanteils. Die Stiftung stellt dem Arbeitgeber die notwendige Anzahl Leistungsreglemente zur Verfügung. Sie erstellt jährlich für jede versicherte Person einen persönlichen Ausweis, aus welchem sämtliche Versicherungsleistungen hervor- gehen. Die Stiftung erteilt alle nötigen Auskünfte über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge an die versicherte Person.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.