Kontoart, Kontoführung, Erstattungsanspruch Musterklauseln

Kontoart, Kontoführung, Erstattungsanspruch. Das GEFA TagesGeld-Konto (das „TagesGeld-Konto“) dient der Geldanlage und wird in laufender Rechnung (Kontokorrent) aus- schließlich auf Guthabenbasis in Euro geführt. Das Guthaben auf dem TagesGeld-Konto ist täglich ohne Kündigungsfrist fällig. Der TagesGeld-Kontovertrag umfasst die Kontoführung, Einzahlun- gen, Auszahlungen auf das Referenzkonto bzw. Umbuchungen in andere Anlageprodukte der GEFA BANK. Das TagesGeld-Konto kann nicht für Zwecke des allgemeinen Zahlungsverkehrs genutzt werden, d. h. es sind weder Überweisungen noch Lastschriften zulasten oder zugunsten des TagesGeld-Xxxxxx noch Scheckzahlungen möglich. Die GEFA BANK wird auf das TagesGeld-Konto gezogene Lastschriften und Schecks nicht einlösen. Das TagesGeld-Konto kann nicht als Pfändungsschutzkonto geführt werden.
Kontoart, Kontoführung, Erstattungsanspruch. Das GEFA FestGeld­Konto (das „FestGeld­Konto“) hat eine feste Laufzeit, feste Verzinsung und dient der Geldanlage und wird auf Guthabenbasis in Euro geführt. Der FestGeld­Konto Vertrag umfasst die Kontoführung sowie Umbuchungen auf das und von dem bei der GEFA BANK ge­ führte(n) TagesGeld­Konto. Das FestGeld­Konto kann nicht für Zwecke des allgemeinen Zahlungsverkehrs genutzt werden, d.h. es sind weder Überweisungen noch Lastschriften zu­ lasten oder zugunsten des FestGeld­Kontos noch Scheck­ zahlungen möglich. Die GEFA BANK wird auf das FestGeld­Konto gezogene Lastschriften und Schecks nicht einlösen. Das FestGeld­Konto kann nicht als Pfändungsschutzkonto geführt werden.
Kontoart, Kontoführung, Erstattungsanspruch. Das GEFA ZinsWachstum­Konto (das „ZinsWachstum­Konto“) dient der Geldanlage und wird ausschließlich auf Guthabenbasis in Euro geführt. Die Parteien treffen eine laufzeitabhängige Zinsvereinba­ rung, die für die Höhe und Dauer der Verzinsung des auf das GEFA ZinsWachstum­Konto eingezahlten Guthabens maßgeblich ist. Der ZinsWachstum­Konto Vertrag umfasst die Kontoführung, sowie Umbuchungen auf das und von dem bei der GEFA BANK geführte(n) TagesGeld­Konto. Das ZinsWachstum­Konto kann nicht für Zwecke des allgemeinen Zahlungsverkehrs genutzt werden, d. h. es sind weder Überweisungen, noch Lastschriften zulasten oder zuguns­ ten des ZinsWachstum­Kontos noch Scheckzahlungen möglich. Die GEFA BANK wird auf das ZinsWachstum­Konto gezogene Lastschriften und Schecks nicht einlösen. Das ZinsWachstum­ Konto kann nicht als Pfändungsschutzkonto geführt werden.
Kontoart, Kontoführung, Erstattungsanspruch. Das GEFA SparKonto (das „SparKonto“) dient der Geldanlage. und wird auf Guthabenbasis in Euro geführt und kann nicht für Zwecke des allgemeinen Zahlungsverkehrs genutzt werden. Der SparKonto Vertrag umfasst die Kontoführung sowie Umbuchun- gen auf das und von dem bei der GEFA BANK geführte(n) Tages- Geld-Konto. Das SparKonto kann nicht für Zwecke des allgemeinen Zahlungsverkehrs genutzt werden, d. h. es sind weder Überweisungen noch Lastschriften zulasten oder zugunsten des SparKontos noch Scheckzahlungen möglich. Die GEFA BANK wird auf das SparKonto gezogene Lastschriften und Schecks nicht einlösen. Das SparKonto kann nicht als Pfändungsschutzkonto geführt werden.

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  • Kontoführung Die Bank erfüllt ihre Verpflichtungen aus dem Depotkontovertrag durch Verbuchung der Gutschriften und Belastungen (z.B. aus Überweisungen, Lastschriften, Ein- und Auszahlungen) Auf dem in laufender Rechnung geführten Konto (Kontokorrentkonto). Beim Kontokorrentkonto werden die jeweiligen Buchungspositionen zum Ende der vereinbarten Rechnungs- periode – in der Regel zum Ende des Kalenderquartals – miteinander verrechnet und das Ergebnis (Saldo) dem Kunden als Rechnungsab- schluss mitgeteilt. Alle von der Bank vorgenommenen Buchungen werden auf dem Kontoauszug mit Angabe des Buchungsdatums, des Betrages, einer kurzen Erläuterung über die Art des Geschäftes sowie der Wertstel- lung aufgelistet. Kontoauszüge werden In der jeweils vereinbarten Form (Abruf über Internet, Postversand) übermittelt.

  • Auftragsausführung bei Fremdwährungskonten Fremdwährungskonten des Kunden dienen dazu, Zahlungen an den Kunden und Verfügungen des Kunden in fremder Währung bargeldlos abzuwickeln. Verfügungen über Guthaben auf Fremdwährungskonten (zum Beispiel durch Überweisungen zu Lasten des Fremdwährungsguthabens) werden unter Einschaltung von Banken im Heimatland der Währung abgewickelt, wenn sie die Bank nicht vollständig innerhalb des eigenen Hauses ausführt.

  • Erstattungsanspruch des Kunden bei einer autorisierten Zahlung (1) Der Kunde kann bei einer autorisierten Zahlung aufgrund einer SEPA-Basis-Lastschrift binnen einer Frist von acht Wochen ab dem Zeitpunkt der Belastungsbuchung auf seinem Konto von der Bank ohne Angabe von Gründen die Erstattung des belasteten Lastschriftbetrages verlangen. Dabei bringt sie das Konto wieder auf den Stand, auf dem es sich ohne die Belastung durch die Zahlung befunden hätte. Etwaige Zahlungsansprüche des Zahlungs- empfängers gegen den Kunden bleiben hiervon unberührt. (2) Der Erstattungsanspruch nach Absatz 1 ist ausgeschlossen, sobald der jeweilige Betrag der Lastschriftbelastungsbuchung durch eine ausdrückliche Genehmigung des Kunden unmittelbar gegenüber der Bank autorisiert worden ist. (3) Erstattungsansprüche des Kunden bei einer nicht erfolgten oder fehlerhaft ausgeführten autorisierten Zahlung richten sich nach Nummer A.2.6.2.

  • Weitere Feststellungen Das Sachverständigenverfahren kann durch Vereinbarung auf weitere Feststellungen zum Versicherungsfall ausgedehnt werden.

  • Änderungsangebot Änderungen dieser Geschäftsbedingungen und der Sonderbedingungen werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlage- nen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Hat der Kunde mit der Bank im Rahmen der Geschäftsbeziehung einen elektro- nischen Kommunikationsweg vereinbart (zum Beispiel das Online- Banking), können die Änderungen auch auf diesem Wege angeboten werden.

  • Rechnungsabschlüsse Bei Kontokorrentkonten Konten in Laufender Rechnung (1) Erteilung der Rechnungsabschlüsse Die Bank erteilt bei einem Konto- korrentkonto, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, jeweils zum Ende eines Kalenderquartals einen Rechnungsabschluss; dabei werden die in diesem Zeitraum entstandenen beiderseitigen Ansprüche (einschließlich der Zinsen und Entgelte der Bank) verrechnet. Die Bank kann auf den Saldo, der sich aus der Verrechnung ergibt, nach Nummer 12 dieser Ge- schäftsbedingungen oder nach der mit dem Kunden anderweitig getrof- fenen Vereinbarung Zinsen berechnen. (2) Frist für Einwendungen; Genehmigung durch Schweigen Einwendungen wegen Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit eines Rechnungsabschlus- ses hat der Kunde spätestens vor Ablauf von sechs Wochen nach dessen Zugang zu erheben; macht er seine Einwendungen in Textform geltend, genügt die Absendung innerhalb der Sechs-Wochen-Frist. Das Unter- lassen rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung. Auf diese

  • Umfang der Forderungsausfalldeckung A3-3.1 Versicherungsschutz besteht bis zur Höhe der titulierten Forderung. A3-3.2 Die Entschädigungsleistung des Versicherers ist bei jedem Versicherungsfall auf die im Versicherungsschein und seinen Nachträgen vereinbarten Versicherungssummen begrenzt. Dies gilt auch dann, wenn sich der Versicherungsschutz auf mehrere entschädigungspflichtige Personen erstreckt. A3-3.3 Dem schadensersatzpflichtigen Dritten stehen keine Rechte aus diesem Vertrag zu.

  • Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht: Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, das Starterpaket in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Wider- rufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. Brief, Fax, E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das amtliche Muster-Widerrufsformular im BGBl. I 2013, Nr. 58, S. 3642 (3665) verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Der Widerruf ist zu richten an: DIPLOMA Hochschule, Immatrikulationsamt, Xxxxxxxxxxxxxx 00x, 00000 Xxxxxxxxx, Tel. 05722/00000000. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Sie haben das Starterpaket unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an die DIPLOMA Hochschule, Immatrikulationsamt, Xxxxxxxxxxxxxx 00x, 00000 Xxxxxxxxx zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie das Starterpaket vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung des Starterpakets. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust des Starterpakets nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise des Starterpakets nicht notwendigen Umgang mit ihm zurückzuführen ist.

  • Verfahren nach Feststellung Der Sachverständige übermittelt seine Feststellungen beiden Parteien gleichzeitig. Weichen die Feststellungen der Sachverständigen voneinander ab, so übergibt der Versicherer sie unverzüglich dem Obmann. Dieser entscheidet über die streitig gebliebenen Punkte innerhalb der durch die Feststellungen der Sachverständigen gezogenen Grenzen und übermittelt seine Entscheidung beiden Parteien gleichzeitig. Die Feststellungen der Sachverständigen oder des Obmannes sind für die Vertragsparteien verbindlich, wenn nicht nachgewiesen wird, dass sie offenbar von der wirklichen Sachlage erheblich abweichen. Aufgrund dieser verbindlichen Feststellungen berechnet der Versicherer die Entschädigung. Im Falle unverbindlicher Feststellungen erfolgen diese durch gerichtliche Entscheidung. Dies gilt auch, wenn die Sachverständigen die Feststellung nicht treffen können oder wollen oder sie verzögern.

  • Eingruppierung Die Eingruppierung der/des Beschäftigten richtet sich nach den Tätigkeitsmerk- malen der Anlage 1 - Entgeltordnung (VKA). Die/Der Beschäftigte erhält Entgelt nach der Entgeltgruppe, in der sie/er eingruppiert ist.