Common use of Kontoauszüge und Steuerbescheinigung Clause in Contracts

Kontoauszüge und Steuerbescheinigung. 17.1. Der Kunde oder jede andere von ihm bezeichnete Person erhält in regelmäßigen Abständen Kontoauszüge, in denen die erfolgten Buchungen aufgeführt sind, so dass er die vorgenommenen Transaktionen nachvollziehen und kontrollieren kann. 17.2. Der Kunde erhält die Kontoauszüge in Papierform auf dem Postweg, und gegebenenfalls in elektronischer Form, sofern er eine Sondervereinbarung bezüglich Online-Banking abgeschlossen hat und nicht ausdrücklich beantragt hat diese ausschließlich in elektronischer Form im PDF Format zu bekommen. 17.3. Der Kontoauszug ändert in keiner Hinsicht die Art des Einzelkontos, insbesondere nicht dessen Unteilbarkeit. 17.4. Das Finanzinstitut haftet in keinem Fall für die Verwendung der auf dem Kontoauszug dargestellten Bankinformationen durch deren Empfänger. 17.5. Die Steuerbescheinigung ist ein Dokument, das den Kunden, die einen R-Gestion und/oder R-Conseil Vertrag abgeschlossen haben automatisch und allen anderen Kunden auf Anfrage, gemäß den geltenden Bankgebühren, ausschließlich zu Informationszwecken zur Verfügung gestellt wird.

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