Korrespondenz Musterklauseln

Korrespondenz. Die Korrespondenz mit dem Versicherer wird grundsätzlich über den Makler geführt.
Korrespondenz. Alle für uns bestimmten Schreiben werden gültig an einen unserer Geschäftssitze in Belgien adressiert. Alle für Sie bestimmten Schreiben werden gültig an die im Vertrag angegebene Adresse oder eine uns später mitgeteilte Adresse gerichtet.
Korrespondenz. 5.1. Jede Form der Kommunikation oder Zahlung muss die eindeutige Zuordnung zum 1&1 Kunden gewährleisten (z. X. Xxxxxxxxxxxx, Name, ggf. Rechnungs- nummer usw.).
Korrespondenz. Der Kunde ist verpflichtet, dem Makler die vertragsbezogene Korrespondenz des Versicherers für eine gewünschte Interessenwahrnehmung zur Verfügung zu stellen oder den Schriftverkehr mit dem Versicherer ausschließlich über den Makler zu führen.
Korrespondenz. 6.1. Mitteilungen gelten als dem Empfänger ordnungsgemäß zugegangen, wenn sie seitens des Finanzinstituts an die zuletzt vom Kunden angegebene Adresse gesandt wurden. Bei Tod des Kunden werden die Mitteilungen des Finanzinstituts weiterhin wirksam an seine letzte bekannte Adresse oder an die Adresse eines der Erben zugestellt.
Korrespondenz. Von Verfahren Aktenzeichen Betreff Datum Maßnahmen Nr. des Blatts Datum Abschnitt Beschreibung Nr. des Blatts Datum Abschnitt Aktenzeichen Titel Untertitel
Korrespondenz. Der gesamte sich aus dem Vertrag ergebende Geschäftsverkehr wird über den Makler abgewickelt.
Korrespondenz. Durchführen von Korrespondenzen und anderen Schreibarbeiten bezüglich der Angebotserstellung, Bestellungen, Berichten und Zahlungsanweisungen.
Korrespondenz. 1. Vertragliche Korrespondenz wie Vertragsänderungen, Nachträge, Behinderungsanzei- gen Bedenkenanzeigen etc. sind im Original und fortlaufend nummeriert beim Auf- traggeber unter der folgenden Adresse einzureichen: Flughafen Köln/Bonn GmbH Leiter Einkauf – Xxxx Xxxxxx Xxxxxxxx Xxxxxxxx-Xxxxxxxxx-Xxxxxx 00 00000 Xxxx Die Korrespondenz sollte in der Betreffzeile immer folgende Informationen enthal- ten: - die Bezeichnung des Objekts, - die Bezeichnung des betreffenden Loses, - die Leistung, - die Auftragsnummer der Flughafen Köln/Bonn GmbH
Korrespondenz. Der Mandant führt seine Korrespondenz eigenständig, der Makler erhält Xxxxxx. Der Mandant hat dem Makler unaufgefordert alle für die Ausführung des Auftrages notwendigen Unterlagen vollständig zu übergeben. Der Makler hat gegenüber dem Mandanten oder den Vertragsparteien (z. B. Versicherungen) ein uneingeschränktes Recht auf Auskunft in Bezug auf FDL. Der Makler ist nicht verpflichtet, alles was er nicht zur Ausführung des Auftrages erhalten hat (z. Bsp. Geschäftspost) oder aus der Geschäftsbesorgung erlangte (z. Bsp. Vergütung), an den Mandanten herauszugeben. Die Geschäftskorrespondenz gehört dem Makler. Die freiwillige Anfertigung von Kopien der Geschäftskorrespondenz für den Mandanten ist dem Makler angemessen zu vergüten. § 667 BGB wird ausdrücklich abbedungen. Der Mandant hat seine Aufbewahrungsfristen eigenverantwortlich hinsichtlich sämtlicher Geschäftskorrespondenz zu erfüllen. Unterlagen, die der Mandant bereits erhalten hatte, oder sich anderweitig besorgen kann (z. Bsp. den Versicherungsschein), hat der Makler nicht nochmals dem Mandanten oder seinem Vertreter zu übermitteln.