Korrespondenz. Die Korrespondenz mit dem Versicherer wird grundsätzlich über den Makler geführt.
Korrespondenz. Alle für uns bestimmten Schreiben werden gültig an einen unserer Geschäftssitze in Belgien adressiert. Alle für Sie bestimmten Schreiben werden gültig an die im Vertrag angegebene Adresse oder eine uns später mitgeteilte Adresse gerichtet.
Korrespondenz. 5.1. Jede Form der Kommunikation oder Zahlung muss die eindeutige Zuordnung zum 1&1 Kunden gewährleisten (z. X. Xxxxxxxxxxxx, Name, ggf. Rechnungs- nummer usw.).
5.2. 1&1 stellt die vertragsrelevanten Dokumente mindestens in Textform bereit. Es obliegt dem Kunden, sich diese herunterzuladen und dauerhaft zu speichern.
5.3. 1&1 kann die Erteilung von Auskünften sowie die Vereinbarung von Vertragsände- rungen alternativ zur Schriftform davon abhängig machen, dass sich der Kunde bei telefonischem Kontakt durch Nennung seiner individuellen Service-PIN sowie bei Kontakt via E-Mail durch Validierung seiner E-Mail-Adresse legitimiert. Alle Verein- barungen werden von 1&1 in Textform bestätigt.
Korrespondenz. Der Kunde ist verpflichtet, dem Makler die vertragsbezogene Korrespondenz des Versicherers für eine gewünschte Interessenwahrnehmung zur Verfügung zu stellen oder den Schriftverkehr mit dem Versicherer ausschließlich über den Makler zu führen.
Korrespondenz. 6.1. Mitteilungen gelten als dem Empfänger ordnungsgemäß zugegangen, wenn sie seitens des Finanzinstituts an die zuletzt vom Kunden angegebene Adresse gesandt wurden. Bei Tod des Kunden werden die Mitteilungen des Finanzinstituts weiterhin wirksam an seine letzte bekannte Adresse oder an die Adresse eines der Erben zugestellt.
6.2. Wird eine Mitteilung mit dem Vermerk, dass der Empfänger unbekannt oder unbekannt verzogen ist, an das Finanzinstitut zurückgesandt, ist es berechtigt, diese Mitteilung in seinen Unterlagen aufzubewahren. Dies gilt auch für alle weiteren Schreiben, die an die gleiche Adresse des Kunden zugestellt werden sollen und die Sendefrequenzen abzuändern, wofür dieser die Haftung trägt. In diesem Fall ist das Finanzinstitut berechtigt, dem Kunden die für die Domizilierung dieser Schreiben geltenden Preise in Rechnung zu stellen. Das Finanzinstitut kann in diesem Fall eigenmächtig mit der Herstellung von Mitteilungen an den Kunden aufhören und dies bis zur ausdrücklichen Anfrage des Kunden die Wiederherstellung der Mitteilungen zum Einstellungsdatum wiederanlaufen zu lassen.
6.3. Jeglicher Versand von Bargeld, Wertpapieren oder sonstigen Vermögenswerten erfolgt ausschließlich auf Risiko, Kosten und Gefahr des Kunden. Das Finanzinstitut haftet nur für Risiken, die durch eine Versicherung gedeckt sind und nur insoweit, als die Schadenfälle von der Versicherung übernommen werden. Spezielle Risiken werden nur auf förmliche Anweisung hin, die dem Finanzinstitut schriftlich erteilt werden muss, gedeckt. Das Finanzinstitut ist grundsätzlich nicht verpflichtet, ohne förmliche Anweisung des Kunden eine Versicherung abzuschließen.
6.4. Das mit dem Versand von Zahlungsmitteln an den Kunden oder sonstiger personenbezogener Sicherheitsdaten verbundene Risiko geht zu Lasten des Finanzinstituts. Das Finanzinstitut behält sich das Recht vor, die Zahlungsmittel per Einschreiben mit Rückschein auf Kosten des Kunden an diesen zu versenden.
6.5. Die Korrespondenz in Bezug auf Transaktionen, die vom Finanzinstitut für Rechnung mehrerer Personen ausgeführt werden, wird an die von den entsprechenden Personen angegebene Adresse gesandt, oder, falls keine entsprechende Angabe gemacht wurde, an die Adresse einer dieser Personen.
6.6. Als gültiger Nachweis des Versands der Korrespondenz an den Kunden gilt die Vorlage der Kopie der entsprechenden Korrespondenz durch das Finanzinstitut. Das Datum auf dem Doppel oder auf der Versandliste, das/die sich im Besitz des Fin...
Korrespondenz. Von Verfahren Aktenzeichen Betreff Datum Maßnahmen Nr. des Blatts Datum Abschnitt Beschreibung Nr. des Blatts Datum Abschnitt Aktenzeichen Titel Untertitel
Korrespondenz. Durchführen von Korrespondenzen und anderen Schreibarbeiten bezüglich der Angebotserstellung, Bestellungen, Berichten und Zahlungsanweisungen.
Korrespondenz. Der gesamte sich aus dem Vertrag ergebende Geschäftsverkehr wird über den Makler abgewickelt.
Korrespondenz. 1. Vertragliche Korrespondenz wie Vertragsänderungen, Nachträge, Behinderungsanzeigen Bedenkenanzeigen etc. sind im Original und fortlaufend nummeriert beim Auftragge- ber unter der folgenden Adresse einzureichen: Flughafen Köln/Bonn GmbH Leiter Einkauf – Xxxx Xxxxxx Xxxxxxxx Xxxxxxxx-Xxxxxxxxx-Xxxxxx 00 00000 Xxxx Die Projektleitung der Auftraggeberin enthält von allen Unterlagen gleichzeitig eine Durchschrift. Die Korrespondenz sollte in der Betreffzeile immer folgende Informati- onen enthalten: - die Bezeichnung des Objekts, - die Bezeichnung des betreffenden Loses, - die Leistung, - die Auftragsnummer der Flughafen Köln/Bonn GmbH
2. Sämtliche technische Korrespondenz ist über die verantwortliche Bauüberwachung zu führen. Die Adressen sind in Festlegungen aus dem Bauprotokoll zu entnehmen. Von sämtlicher Korrespondenz ist eine Kopie dem Auftraggeber unter der vorgenannten Adresse zu übermitteln.
Korrespondenz. Schriftliche Korrespondenz muss per E-Mail oder per Post (frankiert) an uns gesandt werden. Wir senden Originaldokumente normalerweise nicht an Sie zurück, sofern nicht zum Zeitpunkt der Einsendung ausdrücklich angeben. Adresse: AWP P&C S.A., Niederlassung Wallisellen (Schweiz), Xxxxxxxxxxxx 0, 0000 Xxxxxxxxxxx.