Sperr-Meldung und sonstige Anzeigen Musterklauseln

Sperr-Meldung und sonstige Anzeigen. Bei Verlust, Diebstahl, missbräuchlicher Verwendung oder sonstiger nicht au- torisierter Nutzung der digitalen Debitkarte oder des mobilen Endgerätes hat der Karteninhaber bzw. der Kontoinhaber, unverzüglich sobald er davon Kenntnis erlangt, bei der kontoführenden Stelle oder über den Sperrnotruf eine Sperre der digitalen Debitkarte zu veranlassen.
Sperr-Meldung und sonstige Anzeigen. Bei Verlust, Diebstahl, missbräuchlicher Verwendung oder sonstiger nicht autorisierter Nutzung der Bezugskarte hat der Karteninhaber unverzüglich sobald er davon Kenntnis erlangt, bei der Bank oder über den Sperrnotruf eine Sperre der Bezugskarte zu veranlassen.
Sperr-Meldung und sonstige Anzeigen. Bei Verlust, Diebstahl, missbräuchlicher Verwendung oder sonstiger nicht autorisierter Nutzung des mobilen Endgerätes hat der Karteninhaber bzw. der Kontoinhaber, unverzüglich sobald er davon Kenntnis erlangt, bei der kontoführenden Stelle oder über den Sperrnotruf eine Sperre der ZOIN-Funktion der Bezugskarte zu veranlassen.
Sperr-Meldung und sonstige Anzeigen. Bei Verlust, Diebstahl, missbräuchlicher Verwendung oder sonstiger nicht autorisierter Nutzung der Bezugskarte hat der Karteninhaber bzw. der Kontoinhaber unverzüglich, sobald er davon Kenntnis erlangt, bei der kontoführenden Stelle oder über den Sperrnotruf eine Sperre der Bezugskarte zu veranlassen. Bei Abhandenkommen der Bezugskarte (z.B. Verlust oder Diebstahl) muss der Karteninhaber bzw. der Kontoinhaber darüber hinaus eine Anzeige bei der dafür zuständigen Behörde erstatten und diese auf Verlangen dem Kreditinstitut im Original oder in Kopie übergeben.
Sperr-Meldung und sonstige Anzeigen. Den Verlust, Diebstahl, die missbräuchliche Verwendung oder die sonstige nicht autorisierte Nutzung des Zahlungs- instrumentes hat der Karteninhaber unverzüglich, sobald er davon Kenntnis hat, der Erste Bank oder der Sparkasse an- zuzeigen. Die Verlustmeldung und Sperre eines mobilen Ge- räts bzw. ggf. die Sperre einer SIM-Karte beim Drittanbieter führt nicht gleichermaßen auch zur Sperre der s Kreditkarte Mobil. Die s Kreditkarte Mobil ist gesondert, wie in Punkt 3.5. dieser besonderen Geschäftsbedingungen vorgesehen, zu sperren. Wird die s Kreditkarte Mobil nicht gesperrt, so kann diese weiterhin genutzt werden.
Sperr-Meldung und sonstige Anzeigen. Bei Verlust, Diebstahl, missbräuchlicher Verwendung oder sonstiger nicht autorisierter Nutzung der digitalen Debitkarte oder des mobilen Endgerätes hat der Karteninhaber bzw. der Kontoinhaber, unverzüglich sobald er davon Kenntnis erlangt, bei der konto- führenden Stelle oder über den Sperrnotruf eine Sperre der digitalen Debitkarte zu ver- anlassen. Zahlungen mit der digitalen Debitkarte werden vom Konto abgebucht und in der mit dem Kontoinhaber für den Zugang von Erklärungen vereinbarten Form bekannt gege- ben. Bei der Verrechnung bargeldloser Zahlungen in ausländischen Währungen wird der jeweilige Betrag der ausländischen Währung wie folgt umgerechnet: • bei zum Euro fixierten nationalen Währungseinheiten zum jeweiligen Fixkurs; • bei Währungen von Staaten, die nicht Mitgliedstaaten der Europäischen Wäh- rungsunion sind, zu dem wie nachstehend beschrieben ermittelten Fremdwäh- rungskurs. Der Fremdwährungskurs wird auf Basis der auf der von Teletrader Software GmbH betriebenen Internetseite xxx.xxxxxxxx.xx öffentlich zugänglich gemachten Devisen- verkaufskurse von inländischen und ausländischen Kreditinstituten ermittelt. Der in Rechnung gestellte Fremdwährungskurs wird für jede Fremdwährung aus dem Mittel- wert aller zu dieser Fremdwährung auf xxx.xxxxxxxx.xx gegenübergestellten Devisen- verkaufskurse ohne Berücksichtigung des Kurses der HYPO NOE Landesbank für Nie- derösterreich und Wien AG gebildet. Für die Ermittlung eines Fremdwährungskurses sind mindestens vier auf xxx.xxxxxxxx.xx veröffentlichte Kurse (ohne den Kurs der HYPO NOE) erforderlich. Stehen weniger Kurse zur Verfügung, gelangt der auf der Homepage der PSA Payment Services Austria GmbH xxx.xxx.xx ersichtliche Refe- renzwechselkurs von OANDA Corporation zur Anwendung. Die Fremdwährungskurse können beim Kreditinstitut erfragt oder auf xxx.xxx.xx ab- gefragt werden. Der Kurstag für die Umrechnung ist der Tag, an dem die Payment Services Austria GmbH, über die diese Zahlungen abgewickelt werden, die Belastung erhält. Der Kurs sowie das Kursdatum werden dem Kontoinhaber in der mit ihm für den Zugang von Erklärungen vereinbarten Form bekannt gegeben. Die Sperre der digitalen Debitkarte kann vom Kontoinhaber oder vom betreffen- den Karteninhaber wie folgt beauftragt werden: • jederzeit über eine für diese Zwecke von der PSA Payment Services Austria GmbH eingerichtete Sperrnotrufnummer („PSA Sperrnotruf“) (die Telefonnum- mer der Sperrnotrufnummer kann im Inland einer Aufschrift an jedem Geldaus-...
Sperr-Meldung und sonstige Anzeigen. Bei Verlust, Diebstahl, missbräuchlicher Verwendung oder sons- tiger nicht autorisierter Nutzung der digitalen oder physischen Be- zugskarte hat der Karteninhaber, unverzüglich, sobald er davon Kenntnis erlangt, beim Kreditinstitut oder über den Sperrnotruf eine Sperre der digitalen Bezugskarte/der Nutzungsmöglichkeit der Bezugskarte in der Wallet zu veranlassen (Näheres dazu im Folgenden Punkt 8.).

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.