Kontokorrentkonto. 9.1 Für den Fall, dass die Geschäfte des Nutzers über ein Konto/Depot- des Nutzers bei der Bank abgewickelt werden, ist der Nutzer verpflich- tet, bei der Bank ein Konto in laufender Rechnung („Kontokorrentkon- to“) zu unterhalten. 9.2 Das Kontokorrentkonto des Nutzers darf keinen Sollsaldo aufweisen, soweit nichts anderes mit der Bank vereinbart ist. Termingeschäfte werden ausschließlich auf Marginbasis getätigt. Kommt der Kunde mit der Erfüllung seiner Marginverpflichtungen in Verzug, werden die Ge- schäfte automatisch nicht ausgeführt.
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