Notwendige Angaben Musterklauseln

Notwendige Angaben. Verkaufsaufträge müssen zulasten eines Depots unter Angabe des Namens des Depotinhabers sowie der Depotpositionsnummer des betreffenden Fonds oder der ISIN bzw. der WKN des Fonds und des Betrages/der Fondsanteile mit Kundenunterschrift (bei schriftlich erteilten bzw. Faxaufträgen) erfolgen. Bei Ver- kaufsaufträgen, bei denen die Auszahlung des Verkaufserlöses auf eine andere als die bei der ebase angegebene externe Bankverbindung bzw. bei Bestehen eines Konto flex nicht auf dieses erfolgen soll, ist die Angabe der entsprechen- den Bankverbindung erforderlich.
Notwendige Angaben. Der Kunde übermittelt der Bank Aufträge (z.B. Überweisungen, Konto über- träge, Orders) elektronisch (per Fax oder als Scan-Auftrag per E-Mail) oder per Telefon und diese müssen folgende Angaben enthalten: • eindeutige Identifizierung des Kunden unter Angabe des Kundenkon- tos, die genaue Bezeichnung und Anzahl der Wertpapiere bzw. Kon- trakte, bei Options- oder Futures-Kontrakten zusätzlich die Fälligkeit der abzuschließenden Kontrakte sowie im Falle einer Option den Opti- onstyp (Kauf option/Verkaufsoption) und den Basispreis • die Angabe des Marktes (Ausführungsplatz oder „Best Execution“), an dem der Kunde tätig zu werden wünscht • die Art des Geschäftes (Kauf oder Verkauf) und der vom Kunden ge- wünschte Ausführungskurs („Limit“, Art des „Limits“) • die Dauer, für die der Auftrag gültig sein soll, falls er nicht nur am Tag der Auftragserteilung oder zum Zeitpunkt der bei der Auftragserteilung stattfindenden Börsensitzung ausgeführt werden soll.
Notwendige Angaben. Für die Ausführung des Transportauftrages, sowie Kranarbeit durch den Auftragnehmer sind folgende Angaben notwendig:
Notwendige Angaben. Sämtliche Packstücke sind mit folgenden Angaben zu beschriften: - Absender (Name und Anschrift) - Empfänger (Name und Anschrift) - Versandanschrift laut Bestellung/Order - Lieferscheinnummer(n) - Packstücknummer / Gesamtzahl der Packstücke der Sendung - Packstückinhalt mit Mengenangaben - Kennzeichnung für Preisauszeichnung
Notwendige Angaben. Verkaufsaufträge müssen zulasten eines Managed Depots unter Angabe des Fondsportfolios, des Namens des Depotinhabers und der Depotpositionsnummer des betreffenden Fondsportfolios er- folgen. Bei Verkaufsaufträgen, die nicht auf das Konto flex oder die bei der ebase hinterlegte Bankverbindung erfolgen sollen, ist die Angabe der entsprechenden Drittbankverbindung erforderlich.
Notwendige Angaben. Kaufaufträ ge zugunsten eines Depots mü ssen unter Angabe des Na- mens des Depotinhabers sowie des Fonds, der Depotnummer, der WKN, der ISIN oder der Depotpositionsnummer des betreffenden Fonds und des Betrages/der Fondsanteile mit Kundenunterschrift (bei schrift- lich erteilten bzw. Faxaufträ gen) erfolgen. Einzahlungen des Kunden per Ü berweisung auf das Treuhandkonto der ebase zugunsten eines Depots mü ssen in Euro unter Angabe entweder der Depotposition-s nummer oder der Depotnummer und WKN bzw. ISIN des gewü nschten Fonds sowie unter Angabe des Namens des Depotinhabers erfolgen. Bei Angabe einer Depotpositionsnummer und zusä tzlich einer ISIN oder WKN ist/sind ISIN oder/und WKN fü r den Fondskauf entscheidend. Maß geblich fü r die Verbuchung sind entweder der Name des Depot- inhabers, die angegebene Depotpositionsnummer des betreffenden Fonds (fü r Folgezahlungen) oder die Depotnummer und die ISIN oder die Depotnummer und die WKN.
Notwendige Angaben. 1 Der Absender hat dem Frachtführer die Adresse des Empfän- gers und den Ort der Ablieferung, die Anzahl, die Verpackung, den Inhalt und das Gewicht der Frachtstücke, die Lieferungszeit und den Transportweg sowie bei wertvollen Gegenständen auch deren Wert genau zu bezeichnen.