Kontroll- und Prüfrecht. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Einhaltung der unter Ziffer 1. genannten Verpflichtungen während der Auftragsausführung zu überprüfen. Hierzu ist der Auftragnehmer verpflichtet, (1) dem Auftraggeber auf dessen Verlangen die notwendigen Unterlagen zur Verfügung zu stellen, aus denen sich die Einhaltung der unter Ziffer 1. genannten Verpflichtungen zweifelsfrei ergibt. Sofern diese Unterlagen personenbezogene Daten enthalten, erfolgt die Vorlage in anonymisierter Form sowie unter Beachtung des Datenschutzrechts. (2) seine Beschäftigten auf die Möglichkeit solcher Kontrollen hinzuweisen.
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Samples: Ausschreibung Von Leistungen Nach Der Vol/A, Besondere Vertragsbedingungen Des Landes NRW Zur Einhaltung Des Tariftreue Und Vergabegesetzes Nordrhein Westfalen (Bvb TVGG Nrw), Ausschreibung Von Leistungen Nach Der Vol/A
Kontroll- und Prüfrecht. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Einhaltung der unter Ziffer 1. genannten Verpflichtungen während der Auftragsausführung zu überprüfen. Hierzu ist der Auftragnehmer verpflichtet,
(1a) dem Auftraggeber auf dessen Verlangen die notwendigen Unterlagen zur Verfügung zu stellen, aus denen sich die Einhaltung der unter Ziffer 1. genannten Verpflichtungen zweifelsfrei ergibt. Sofern diese Unterlagen personenbezogene Daten enthalten, erfolgt die Vorlage in anonymisierter Form sowie unter Beachtung des Datenschutzrechts.
(2b) seine Beschäftigten auf die Möglichkeit solcher Kontrollen hinzuweisen.
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Samples: Bauvertrag, Besondere Vertragsbedingungen