Common use of Kontrollpflichten bei Online-Bezahlvorgängen Clause in Contracts

Kontrollpflichten bei Online-Bezahlvorgängen. Sollten bei Online-Bezahlvorgängen an den Karteninhaber Angaben zum Zahlungsvorgang (zum Beispiel der Name des Vertragsunternehmens und der Verfügungsbetrag) mitgeteilt werden, sind diese Daten vom Karteninhaber auf Richtigkeit zu prüfen.

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Samples: www.vwfs.de, www.olb.de, www.berenberg.de

Kontrollpflichten bei Online-Bezahlvorgängen. Sollten bei Online-Bezahlvorgängen OnlineBezahlvorgängen an den Karteninhaber Angaben zum Zahlungsvorgang Zahlungs- vorgang (zum Beispiel z. B. der Name des Vertragsunternehmens und der Verfügungsbetrag) mitgeteilt werden, sind diese Daten vom Karteninhaber auf Richtigkeit zu prüfen.

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Samples: www.santander.de, www.santander.de

Kontrollpflichten bei Online-Bezahlvorgängen. Sollten bei Online-Bezahlvorgängen an den Karteninhaber Angaben zum Zahlungsvorgang (zum Beispiel der Name des Vertragsunternehmens und der Verfügungsbetrag) mitgeteilt werdenwer- den, sind diese Daten vom Karteninhaber auf Richtigkeit zu prüfen.

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Samples: ikea-finanzprodukte.de, ikanobank.de

Kontrollpflichten bei Online-Bezahlvorgängen. Sollten bei Online-Bezahlvorgängen an den Karteninhaber Karteninha- ber Angaben zum Zahlungsvorgang (zum Beispiel der Name des Vertragsunternehmens und der VerfügungsbetragVerfügungsbe- trag) mitgeteilt werden, sind diese Daten vom Karteninhaber Kartenin- haber auf Richtigkeit zu prüfen.

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Samples: www.santander.de

Kontrollpflichten bei Online-Bezahlvorgängen. Sollten bei Online-Bezahlvorgängen Online­Bezahlvorgängen an den Karteninhaber Angaben zum Zahlungsvorgang (zum Beispiel z. B. der Name des Vertragsunternehmens und der Verfügungsbetrag) mitgeteilt werden, sind diese Daten vom Karteninhaber Kartenin­ haber auf Richtigkeit zu prüfen.

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Samples: dl.avl-investmentfonds.de

Kontrollpflichten bei Online-Bezahlvorgängen. Sollten bei Online-Bezahlvorgängen an den Karteninhaber Angaben zum Zahlungsvorgang (zum Beispiel z. B. der Name des Vertragsunternehmens und der Verfügungsbetrag) mitgeteilt werden, sind diese Daten vom Karteninhaber auf Richtigkeit zu prüfen.

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Samples: www.deutsche-bank.de

Kontrollpflichten bei Online-Bezahlvorgängen. Sollten bei Online-Bezahlvorgängen an den Karteninhaber Angaben zum Zahlungsvorgang (zum Beispiel z. B. der Name des Vertragsunternehmens Vertrags- unternehmens und der Verfügungsbetrag) mitgeteilt werden, sind diese Daten vom Karteninhaber auf Richtigkeit zu prüfen.

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Samples: mlp.de

Kontrollpflichten bei Online-Bezahlvorgängen. Sollten bei Online-Bezahlvorgängen Online­Bezahlvorgängen an den Karteninhaber Angaben zum Zahlungsvorgang (zum Beispiel der Name des Vertragsunternehmens und der Verfügungsbetrag) mitgeteilt werden, sind diese Daten vom Karteninhaber Kar­ teninhaber auf Richtigkeit zu prüfen.

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Samples: www.deutsche-bank.de

Kontrollpflichten bei Online-Bezahlvorgängen. Sollten bei Online-Bezahlvorgängen an den Karteninhaber Angaben zum Zahlungsvorgang Zahlungsvor- gang (zum Beispiel der Name des Vertragsunternehmens und der Verfügungsbetrag) mitgeteilt werden, sind diese Daten vom Karteninhaber auf Richtigkeit zu prüfen.

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Samples: www.vwfs.de