Sperrung eines verfügbaren Geldbetrags Musterklauseln

Sperrung eines verfügbaren Geldbetrags. Die Bank ist berechtigt, auf dem Konto des Kontoinhabers einen im Rahmen der finanziellen Nutzungsgrenze (A. II. 3) verfügbaren Geldbe- trag zu sperren, wenn – der Zahlungsvorgang vom Zahlungsempfänger ausgelöst worden ist und – der Karteninhaber auch der genauen Höhe des zu sperrenden Geld- betrags zugestimmt hat. Den gesperrten Geldbetrag gibt die Bank unbeschadet sonstiger ge- setzlicher oder vertraglicher Rechte unverzüglich frei, nachdem ihr der genaue Zahlungsbetrag mitgeteilt worden ist.
Sperrung eines verfügbaren Geldbetrags. Die Bank ist berechtigt, einen im Rahmen der finanziellen Nutzungsgrenze verfügbaren Geldbetrag auf dem Kartenkonto des Karteninhabers zu sperren, wenn – der Zahlungsvorgang vom Zahlungsempfänger ausgelöst worden ist und – der Karteninhaber auch der genauen Höhe des zu sperrenden Geldbetrags zugestimmt hat. Den gesperrten Geldbetrag gibt die Bank unbeschadet sonstiger gesetzlicher oder vertraglicher Rechte unverzüglich frei, nachdem ihr der genaue Zahlungsbetrag mitgeteilt worden ist.
Sperrung eines verfügbaren Geldbetrags. Die Bank ist berechtigt, einen im Rahmen der finanziellen Nutzungsgrenze (Nummer 4) verfügbaren Geldbetrag auf dem Kreditkartenkonto des Karteninhabers zu sperren, wenn ● der Zahlungsvorgang vom Zahlungsempfänger ausgelöst worden ist und ● der Karteninhaber auch der genauen Höhe des zu sperrenden Geldbetrags zugestimmt hat. Den gesperrten Geldbetrag gibt die Bank unbeschadet sonstiger gesetzlicher oder vertragli- cher Rechte unverzüglich frei, nachdem ihr der genaue Zahlungsbetrag mitgeteilt worden ist.
Sperrung eines verfügbaren Geldbetrags. Die ING ist berechtigt, auf dem Konto des Kontoinhabers einen im Rah- men der finanziellen Nutzungsgrenze gemäß Nummer II.2 verfügbaren Geldbetrag zu sperren, wenn • der Zahlungsvorgang vom oder über den Zahlungsempfänger ausgelöst worden ist und • der Karteninhaber auch der genauen Höhe des zu sperrenden Geld- betrags zugestimmt hat. Den gesperrten Geldbetrag gibt die ING unbeschadet sonstiger gesetz- licher oder vertraglicher Rechte unverzüglich frei, nachdem ihr der genaue Zahlungsbetrag mitgeteilt oder der Zahlungsauftrag zugegan- gen ist.
Sperrung eines verfügbaren Geldbetrags. Wenn Sie zugestimmt haben, vor der eigentlichen Zahlung einen bestimmten Betrag zum Beispiel an einem Tankautomaten oder im Hotel zu reservieren, ist die Bank berechtigt, auf Ihrem Konto einen im Rahmen der finanziellen Nutzungsgrenze (siehe Nummer A.II.3) verfügbaren Geldbetrag vorübergehend zu sperren (Nummer A.II.9). Wurde Ihrem Konto eine Zahlung belastet, die Sie nicht autorisiert haben, erstattet die Bank den Betrag einen Geschäftstag nach der Anzeige bei der Bank (Nummer A.II.14.1). Bei einem begründeten Betrugsverdacht gilt diese Frist nicht.
Sperrung eines verfügbaren Geldbetrags. Die Bank ist berechtigt, einen im Rahmen der finanziellen Nutzungsgrenze (Ziffer 23 dieser AGB) verfügbaren Geldbetrag auf dem Kartenkonto des Karteninhabers zu sperren, wenn – der Zahlungsvorgang vom Zahlungsempfänger ausgelöst worden ist und – der Karteninhaber auch der genauen Höhe des zu sperrenden Geldbetrags zugestimmt hat. Den gesperrten Geldbetrag gibt die Bank unbeschadet sonstiger gesetzlicher oder vertraglicher Rechte unverzüglich frei, nachdem ihr der genaue Zahlungsbetrag mitgeteilt worden ist.
Sperrung eines verfügbaren Geldbetrags. Die Bank ist berechtigt, auf dem Konto des Debitkarteninhabers einen im Rahmen der finanziellen Nutzungsgrenze (vgl. Ziffer I. 7.) verfügbaren Geldbetrag zu sperren, wenn - der Debitkartenzahlungsvorgang vom Zahlungsempfänger ausgelöst worden ist und - der Debitkarteninhaber auch der genannten Höhe des zu sperrenden Betrags zugestimmt hat. Den gesperrten Geldbetrag gibt die Bank unbeschadet sonstiger gesetzlicher oder vertraglicher Rechte unverzüglich frei, nachdem ihr der genaue Betrag der Debit- kartenzahlung mitgeteilt oder der Auftrag der Debitkartenzahlung zugegangen ist.
Sperrung eines verfügbaren Geldbetrags. Die Ikano Bank ist berechtigt, auf Deinem Konto einen im Rahmen des Verfügungsrahmens gemäß Nr. 4 verfügbaren Geldbetrag zu sperren, wenn – der Zahlungsvorgang vom oder über den Zahlungsempfänger ausgelöst worden ist und – Du auch der genauen Höhe des zu sperrenden Geldbetrags zugestimmt hast. Den gesperrten Geldbetrag gibt die Ikano Bank unbeschadet sonstiger gesetzlicher oder vertraglicher Rechte unverzüglich frei, nachdem ihr der genaue Zahlungsbetrag mitgeteilt oder der Zahlungsauftrag zugegangen ist.
Sperrung eines verfügbaren Geldbetrags. Die Bank ist berechtigt, auf dem Konto des Kontoinhabers einen im Rahmen der finanziellen Nutzungsgrenze (A.II.3) verfügbaren Geldbetrag zu sperren, wenn - der Zahlungsvorgang vom Zahlungsempfänger ausgelöst worden ist und (1) Die vom Kontoinhaber gegenüber der Bank geschuldeten Entgelte ergeben sich aus dem „Preis- und Leistungsverzeichnis“ der Bank. (2) Änderungen der Entgelte werden dem Kontoinhaber spätestens zwei Monate vor dem Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Hat der Kontoinhaber mit der Bank im Rahmen der Geschäftsbeziehung einen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart (z. B. das Online-Banking), können die Änderungen auch auf diesem Wege angeboten werden. Der Kontoinhaber kann den Änderungen vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Inkrafttretens entweder zustimmen oder sie ablehnen. Die Zustimmung des Kontoinhabers gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn die Bank in ihrem Angebot besonders hinweisen. (3) Werden dem Kontoinhaber Änderungen der Entgelte angeboten, kann er diese Geschäftsbeziehung vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen auch fristlos und kostenfrei kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird ihn die Bank in ihrem Angebot besonders hinweisen. (4) Bei Entgelten und deren Änderung für Zahlungen von Kontoinhabern, die nicht Verbraucher sind, bleibt es bei den Regelungen in Nrummer. 12 Abs. 21 bis 6 der Allgemeinen GeschäftsbedingungenAGB-Banken.
Sperrung eines verfügbaren Geldbetrags. 5.1 Fiserv ist berechtigt, einen in den Grenzen des Verfügungsrahmens (Ziffer 4) verfügbaren Geldbetrag auf dem Kartenkonto des Karteninhabers zu sperren, wenn - der Zahlungsvorgang vom oder über den Zahlungsempfänger ausgelöst worden ist und - der Karteninhaber auch der genauen Höhe des zu sperrenden Geldbetrags zugestimmt hat. 5.2 Den gesperrten Geldbetrag gibt Fiserv unbeschadet sonstiger gesetzlicher oder vertraglicher Rechte unverzüglich frei, nachdem ihr der genaue Zahlungsbetrag mitgeteilt worden oder der Zahlungsauftrag zugegangen ist.