Sperrung eines verfügbaren Geldbetrags Musterklauseln

Sperrung eines verfügbaren Geldbetrags. Die Bank ist berechtigt, auf dem Konto des Kontoinhabers einen im Rahmen der finanziellen Nutzungsgrenze (A. II. 3) verfügbaren Geldbe- trag zu sperren, wenn – der Zahlungsvorgang vom Zahlungsempfänger ausgelöst worden ist und – der Karteninhaber auch der genauen Höhe des zu sperrenden Geld- betrags zugestimmt hat. Den gesperrten Geldbetrag gibt die Bank unbeschadet sonstiger ge- setzlicher oder vertraglicher Rechte unverzüglich frei, nachdem ihr der genaue Zahlungsbetrag mitgeteilt worden ist.
Sperrung eines verfügbaren Geldbetrags. Die Bank ist berechtigt, auf dem Konto des Karteninhabers einen im Rahmen der finanziellen Nutzungsgrenze (vgl. I.7) verfügbaren Geld- betrag zu sperren, wenn – der Zahlungsvorgang vom Zahlungsempfänger ausgelöst wor- den ist und – der Karteninhaber auch der genauen Höhe des zu sperrenden Geldbetrags zugestimmt hat. Den gesperrten Geldbetrag gibt die Bank unbeschadet sonstiger ge- setzlicher oder vertraglicher Rechte unverzüglich frei, nachdem ihr der genaue Zahlungsbetrag mitgeteilt worden oder der Zahlungsauftrag zugegangen ist.
Sperrung eines verfügbaren Geldbetrags. Die Bank ist berechtigt, einen im Rahmen der finanziellen Nutzungsgrenze (Nummer 4) verfügbaren Geldbetrag auf dem Kreditkartenkonto des Karteninhabers zu sperren, wenn ● der Zahlungsvorgang vom Zahlungsempfänger ausgelöst worden ist und ● der Karteninhaber auch der genauen Höhe des zu sperrenden Geldbetrags zugestimmt hat. Den gesperrten Geldbetrag gibt die Bank unbeschadet sonstiger gesetzlicher oder vertragli- cher Rechte unverzüglich frei, nachdem ihr der genaue Zahlungsbetrag mitgeteilt worden ist.
Sperrung eines verfügbaren Geldbetrags. Wenn Sie zugestimmt haben, vor der eigentlichen Zahlung einen bestimmten Betrag zum Beispiel an einem Tankautomaten oder im Hotel zu reservieren, ist die Bank berechtigt, auf Ihrem Konto einen im Rahmen der finanziellen Nutzungsgrenze (siehe Nummer A.II.3) verfügbaren Geldbetrag vorübergehend zu sperren (Nummer A.II.9). Wurde Ihrem Konto eine Zahlung belastet, die Sie nicht autorisiert haben, erstattet die Bank den Betrag einen Geschäftstag nach der Anzeige bei der Bank (Nummer A.II.14.1). Bei einem begründeten Betrugsverdacht gilt diese Frist nicht.
Sperrung eines verfügbaren Geldbetrags. Die ING ist berechtigt, auf dem Konto des Karteninhabers einen im Rah- men der finanziellen Nutzungsgrenze (siehe Nummer I.7) verfügbaren Geldbetrag zu sperren, wenn • der Zahlungsvorgang vom Zahlungsempfänger ausgelöst worden ist und • der Karteninhaber auch der genauen Höhe des zu sperrenden Geldbetrags zugestimmt hat. Den gesperrten Geldbetrag gibt die ING unbeschadet sonstiger gesetz- licher oder vertraglicher Rechte unverzüglich frei, nachdem ihr der genaue Zahlungsbetrag mitgeteilt worden oder der Zahlungsauftrag zugegangen ist.
Sperrung eines verfügbaren Geldbetrags. Die Bank ist berechtigt, auf dem Konto des Debitkarteninhabers einen im Rahmen der finanziellen Nutzungsgrenze (vgl. Ziffer I. 7.) verfügbaren Geldbetrag zu sperren, wenn - der Debitkartenzahlungsvorgang vom Zahlungsempfänger ausgelöst worden ist und - der Debitkarteninhaber auch der genannten Höhe des zu sperrenden Betrags zugestimmt hat. Den gesperrten Geldbetrag gibt die Bank unbeschadet sonstiger gesetzlicher oder vertraglicher Rechte unverzüglich frei, nachdem ihr der genaue Betrag der Debit- kartenzahlung mitgeteilt oder der Auftrag der Debitkartenzahlung zugegangen ist.
Sperrung eines verfügbaren Geldbetrags. Die Ikano Bank ist berechtigt, auf Deinem Konto einen im Rahmen des Verfügungsrahmens gemäß Nr. 3 verfügbaren Geldbetrag zu sperren, wenn – der Zahlungsvorgang vom oder über den Zahlungsempfänger ausgelöst worden ist und – Du auch der genauen Höhe des zu sperrenden Geldbetrags zugestimmt hast. Den gesperr- ten Geldbetrag gibt die Ikano Bank unbeschadet sonstiger gesetzlicher oder vertraglicher Rechte unverzüglich frei, nachdem ihr der genaue Zahlungsbetrag mitgeteilt oder der Zah- lungsauftrag zugegangen ist.
Sperrung eines verfügbaren Geldbetrags. Die Sparkasse/Landesbank ist berechtigt, einen im Rahmen der ¿nanzi- ellen Nutzungsgrenze (Nummer 4) verfügbaren Geldbetrag auf dem Kreditkartenkonto des Karteninhabers zu sperren, wenn – der Zahlungsvorgang vom Zahlungsempfänger ausgelöst worden ist und – der Karteninhaber auch der genauen Höhe des zu sperrenden Geld- betrags zugestimmt hat. Den gesperrten Geldbetrag gibt die Sparkasse/Landesbank unbeschadet sonstiger gesetzlicher oder vertraglicher Rechte unverzüglich frei, nach- dem ihr der genaue Zahlungsbetrag mitgeteilt worden ist.
Sperrung eines verfügbaren Geldbetrags. Die Bank ist berechtigt, auf dem Konto des Karteninhabers einen im Rahmen der finanziellen Nutzungsgrenze (vgl.
Sperrung eines verfügbaren Geldbetrags. Die Bank ist berechtigt, auf dem Konto des Kontoinhabers einen im Rahmen der finanziellen Nutzungsgrenze (A.II.3) verfügbaren Geldbetrag zu sperren, wenn Den gesperrten Geldbetrag gibt die Bank unbeschadet sonstiger gesetzlicher oder vertraglicher Rechte unverzüglich frei, nachdem ihr der genaue Zahlungsbetrag mitgeteilt worden ist. 108 Ablehnung von Kartenzahlungen durch die Bank Die Bank ist berechtigt, die Kartenzahlung abzulehnen, wenn - sich der Karteninhaber die Kartenzahlung nicht gemäß A.II.8 autorisiert mit seiner PIN legitimiert hat, - der für die Kartenzahlung geltende Verfügungsrahmen oder die finanzielle Nutzungsgrenze nicht eingehalten ist oder - die Karte gesperrt ist. Hierüber wird der Karteninhaber über das Terminal, an dem die Karte eingesetzt wird, unterrichtet. 119 Ausführungsfrist Der Zahlungsvorgang wird vom Zahlungsempfänger ausgelöst. Nach Zugang des Zahlungsauftrages bei der Bank ist diese verpflichtet sicherzustellen, dass der Kartenzahlungsbetrag spätestens an dem im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ angegebenen Zeitpunkt beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. 120 Entgelte und deren Änderung