Konversion zwischen SafePort Funds Musterklauseln

Konversion zwischen SafePort Funds. Konversion zwischen liechtensteinischen SafePort Fonds, welche durch die CAIAC Fund Management AG verwaltet werden und den Namen SafePort als Namensbestandteil tragen, werden analog einer Neuzeichnung und gleichzeitiger Rücknahme von Anteilen gehandhabt. Für solche Transaktionen wird kein Ausgabeaufschlag belastet, jedoch kommt eine reduzierte Zahlstellengebühr (Umtauschgebühr zwischen SafePort Funds) zur Anwendung, wie in Anhang A „Fonds im Überblick“ beschrieben.
Konversion zwischen SafePort Funds. Konversion zwischen SafePort Funds werden analog einer Neuzeichnung und gleichzeitiger Rück-nahme von Anteilen gehandhabt. Für solche Transaktionen wird keine Ausgabekommission belastet, jedoch kommt eine reduzierte Bearbeitungsgebühr (Konversionsgebühr zwischen SafePort Funds) zur Anwendung, wie in den Eckdaten beschrieben.