Konzeptionelle Grundlagen Musterklauseln

Konzeptionelle Grundlagen. Es besteht zwischen den Vertragspartnern Einvernehmen, dass die Erziehungs-. Bildungs- und Betreuungs- arbeit der Kindertageseinrichtung auf der Grundlage der sieben Grundsätze des Roten Kreuzes (siehe An- hang) und der pädagogischen Konzeption der Kindertageseinrichtung erfolgt. Die Erziehungsrichtung wird von den dort genannten Werten bestimmt. Die Mitwirkung der Eltern in Gremien und bei Veranstaltungen oder Projekten der Kindertageseinrichtung ist wünschenswert. Zur Förderung des Kontaktes bietet die Kindertageseinrichtung verschiedene Möglichkeiten zur Zusammenarbeit mit Eltern an. Diese sind in der Konzeption der Kindertageseinrichtung niedergelegt und können auf Anfrage nachgelesen werden.
Konzeptionelle Grundlagen. 1 In einzelnen Fällen kann aufgrund eines intensiveren Betreuungsbedarfes zeitweilig oder dauerhaft ein erhöhter Pflege- satz erforderlich sein. Hierzu erfolgen im Einzelfall Absprachen im Rahmen der Aufnahme und Hilfeplanung. Aus den unterschiedlichen Qualifikationen der Mitarbeiter sowie deren vielfältigen beruflichen Vorerfahrungen, auch in unterschiedlichen sozialen Schichten, resultiert ein breites Spektrum an Handlungsalternativen. Dies befähigt die Mitarbeiter, unterschiedliche Methoden und Theorien in der Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen zum Einsatz zu bringen. Es ist uns ein besonderes Anliegen, die jungen Menschen in ihrer Einzigartigkeit anzuerkennen und ernst zu nehmen. Dazu gehören unbedingte Wertschätzung und Achtung • der persönlichen Lebensgeschichte • der Entwicklungsmöglichkeiten • der Menschen, die ihm/ihr wichtig sind • der Werte, die für ihn/ihr wichtig sind sowie die Zuwendung zur ganzen Persönlichkeit anstelle der Betrachtung isolierter Verhaltens- weisen. Unter der Berücksichtigung der individuellen Situation fördern wir die persönlichen Ent- wicklungsmöglichkeiten jedes Einzelnen. Unser Alltag ist methodisch geprägt durch den beständigen Versuch, das Gesamtbild eines Kin- des bzw. eines Jugendlichen zu erfassen um ihn in seiner Ganzheitlichkeit zu verstehen und indi- viduell fördern zu können. Mögliche Ziele des Hilfeprozesses sind die Reintegration in die Herkunftsfamilie, die Integration in eine Pflegefamilie oder die Beheimatung in der Wohngruppe Mettingen. Kindern und Jugendlichen, die aufgrund unterschiedlicher Verhaltensauffälligkeiten, Schwierigkeiten und/oder psychiatrischen Störungen nicht mehr in ihrem bisherigen familiären Umfeld leben können, wird ein koedukatives Setting geboten. An ihrem neuen Lebensort erfahren sie Sicher- heit und Xxxxxxxxx durch ein Beziehungsangebot, welches auf Kontinuität, Toleranz und Ach- tung der Persönlichkeit beruht.
Konzeptionelle Grundlagen. Der Capability-Ansatz als konzeptioneller Rahmen zur Analyse der Verwirklichungs- chancen Geflüchteter

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.