Das sind unsere Schwerpunkte Musterklauseln

Das sind unsere Schwerpunkte. In der Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen im familiären Kontext sind wir darauf bedacht, das persönliche Verhältnis zwischen Kind und Familie zu begleiten, zu stützen und zu entwi- ckeln. Der Lebensweltbezug der Eltern wird dabei keiner Wertung unterzogen (Ausnahmen hierbei bilden im Team reflektierte Fragen hinsichtlich einer Kindeswohlgefährdung). Vielmehr ist es unser Ziel, die Eltern unter Achtung und Anerkennung der erbrachten Leistungen für die Kin- der zu respektieren, Elternpotentiale zu stärken und diese für alle Beteiligten zugänglich zu machen. Wir sehen es als unsere Aufgabe an, die Integration der Heranwachsenden in die sozialen Be- xxxx des Lebensumfeldes, des näheren und erweiterten Sozialraumes zu fördern, die Selbstän- digkeit und schrittweise Verselbständigung anzuregen und zu unterstützen. Ebenso stehen wir den jungen Menschen bei der Persönlichkeitsentwicklung helfend und kri- tisch zur Seite. Wir bieten den Kindern und Jugendlichen abwechslungsreiche Angebote für Ihre Freizeitgestal- tung. Nach der Hausaufgabenbetreuung ermöglichen in der Regel drei MitarbeiterInnen unterschied- lichste Angebote im kreativen, sportlichen und handwerklichen Bereich. Hinzu kommt, dass wir die Interessen der Kinder und Jugendlichen fördern und Mitgliedschaf- ten in den verschiedensten Vereinen (Fußball, Jugendfeuerwehr, Pfadfinder, Tennis, Reiten, DLRG etc.) im örtlichen Umfeld ermöglichen. Wir orientieren uns an den Stärken, an den Fähigkeiten und Ressourcen der Kinder, um diese zu fördern und auszubauen. Dazu ist eine fast bedingungslose Annahme des Kindes erforderlich. Wir fordern die Kinder zum Handeln auf, zu körperlicher Betätigung und zur Aktivität. Die Integration des erlebnispädagogischen Erziehungsansatzes in das Alltagsleben der Wohn- gruppe soll den Kindern unmittelbares Ausprobieren, eigenes Erleben und die Befriedigung der kindlichen Bedürfnisse nach Abenteuer und Grenzerfahrungen ermöglichen. Wir sehen diesen Teil unserer Methode als Möglichkeit, die Kinder auch emotional zu erreichen, somit Kontakt-, Beziehungs- und Affektstörungen, Lerndefizite und Wahrnehmungsschwächen wesentlich verbessern zu können. Unser Angebot richtet sich nach den individuellen Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen, da sie sich selbst, wenn auch unbewusst, immer die Reize suchen und holen, die für ihre eigene Entwicklung in der jeweiligen Phase gerade wichtig sind. Eine ganzheitliche Herangehensweise gewährleistet ein Lernen mit allen Sinnen, hieraus folgt ...
Das sind unsere Schwerpunkte. Ein Hauptaugenmerk in der Arbeit liegt auf dem Vermitteln von Sicherheiten. Hierbei werden sowohl traumapädagogische als auch bindungstheoretische Erkenntnisse ge- nutzt und in den Alltag integriert. Durch das Schaffen von äußerer Sicherheit, welche durch eine gewaltfreie Umgebung und ein intaktes Umfeld hergestellt wird, ist es für die Kinder und Jugendlichen möglich, zur Ruhe zu kommen. Ebenso stellt der klar strukturierte Ta- gesablauf ein Fundament dar, um Sicherheit und Verlässlichkeit zu erfahren. Daraus re- sultiert auf Dauer eine innere Sicherheit, welche durch das Team als Ausgangspunkt für Entwicklung betrachtet wird. Der erlebte Xxxxxx stellt einen weiteren Schwerpunkt in der pädagogischen Arbeit dar. Soziales Leben und Lernen findet in der Gemeinschaft statt. Durch alltagsorientierte Ar- beit wird den Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit gegeben, sich ihrer Persönlich- keit bewusst zu werden, in Auseinandersetzung mit ihrer Umwelt ein positives Selbstbild zu erarbeiten und sozial handlungsfähig zu werden. Den Kindern und Jugendlichen wird ein hilfreiches und ansprechendes Umfeld geboten werden, welches einen prägenden Charakter hat und einlädt, sich neu zu orientieren und Perspektiven zu entwickeln. Elternarbeit findet ausgerichtet auf den individuellen Bedarf des Familiensystems statt. Darunter verstehen wir Elterngespräche innerhalb der Wohngruppe oder im häuslichen Rahmen, Vor – und Nachbereitung von Besuchskontakten, Hilfeplangesprächen und anderen wichtigen Terminen3. Einen weiteren Schwerpunkt in der Arbeit bildet die Erlebnispädagogik. Die erlebnispä- dagogischen Maßnahmen sind dadurch gekennzeichnet, dass der Einzelne mit sich und/oder in der Gruppe intensive Erlebnisse erfährt, die den Kern seiner Persönlichkeit treffen und mit denen er sich zuerst handelnd und dann reflexiv auseinandersetzt. Diese Erfahrungen sollen zu Neukonstruktionen der Wirklichkeit von Kindern und Ju- gendlichen anregen und dadurch zu Verhaltensänderungen einladen.

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  • Haftung des Vermieters Der Vermieter haftet für alle Schäden, soweit Deckung im Rahmen der für das Fahrzeug abgeschlossenen Versicherungen besteht. Für durch Versicherungen nicht gedeckte Schäden beschränkt sich die Haftung des Vermieters bei Sach- und Vermögensschäden auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, es sei denn, der Vermieter hat vertragswesentliche Pflichten verletzt. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten von Mitarbeitern des Vermieters, gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen des Vermieters. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für eine gesetzlich vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters oder für die Haftung aus einer vertraglich übernommenen verschuldensunabhängigen Garantie sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit durch den Vermieter, einem gesetzlichen Vertreter oder einem Erfüllungsgehilfen des Vermieters. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Gegenstände und Sachen, die bei Rückgabe des Mietfahrzeuges zurückgelassen / vergessen werden.

  • Wann sind die Leistungen fällig? Wir erbringen unsere Leistungen, nachdem wir die Erhebungen abgeschlossen haben, die zur Feststellung des Versicherungsfalls und des Umfangs unserer Leistungspflicht notwendig sind. Dazu gilt Folgendes:

  • Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank kann sich der Kunde an die im „Preis- und Leistungsverzeichnis” näher bezeichneten Streitschlich- tungs- oder Beschwerdestellen wenden.

  • Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug Wird der erste oder einmalige Beitrag nicht rechtzeitig nach B1-3.1 gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange der Versicherungsnehmer die Zahlung nicht veranlasst hat. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.

  • Eingruppierung, Entgelt und sonstige Leistungen 12 Eingruppierung § 13 Eingruppierung in besonderen Fällen § 14 Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit § 15 Tabellenentgelt § 16 Stufen der Entgelttabelle § 17 Allgemeine Regelungen zu den Stufen § 18 - gestrichen - § 19 Erschwerniszuschläge § 20 Jahressonderzahlung § 21 Bemessungsgrundlage für die Entgeltfortzahlung § 22 Entgelt im Krankheitsfall § 23 Besondere Zahlungen § 24 Berechnung und Auszahlung des Entgelts § 25 Betriebliche Altersversorgung

  • Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden 4.1 Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Agenturvertrag oder einer allfälligen Auftragsbestätigung durch die Agentur, sowie dem allfälligen Briefingprotokoll („Angebotsunterlagen“). Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Agentur. Innerhalb des vom Kunden vorgegeben Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit der Agentur. 4.2 Alle Leistungen der Agentur (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Bürstenabzüge, Blaupausen, Kopien, Farbabdrucke und elektronische Dateien) sind vom Kunden zu überprüfen und von ihm binnen drei Werktagen ab Eingang beim Kunden freizugeben. Nach Verstreichen dieser Frist ohne Rückmeldung des Kunden gelten sie als vom Kunden genehmigt. 4.3 Der Kunde wird der Agentur zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von der Agentur wiederholt werden müssen oder verzögert werden. 4.4 Der Kunde ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen (Rechteclearing) und garantiert, dass die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und daher für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können. Die Agentur haftet im Falle bloß leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung ihrer Warnpflicht – jedenfalls im Innenverhältnis zum Kunden - nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte Dritter durch zur Verfügung gestellte Unterlagen. Wird die Agentur wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, so hält der Kunde die Agentur schad- und klaglos; er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Der Kunde verpflichtet sich, die Agentur bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen. Der Kunde stellt der Agentur hierfür unaufgefordert sämtliche Unterlagen zur Verfügung.

  • Mitteilung bei Verstößen des Auftragnehmers (1) Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber bei der Einhaltung der in den Artikeln 32 bis 36 der DS-GVO genannten Pflichten zur Sicherheit personenbezogener Daten, Meldepflichten bei Datenpannen, Datenschutz-Folgeabschätzungen und vorherige Konsultationen. Hierzu gehören u.a. a) die Sicherstellung eines angemessenen Schutzniveaus durch technische und organisatorische Maßnahmen, die die Umstände und Zwecke der Verarbeitung sowie die prognostizierte Wahrscheinlichkeit und Schwere einer möglichen Rechtsverletzung durch Sicherheitslücken berücksichtigen und eine sofortige Feststellung von relevanten Verletzungsereignissen ermöglichen b) die Verpflichtung, Verletzungen personenbezogener Daten unverzüglich an den Auftraggeber zu melden c) die Verpflichtung, dem Auftraggeber im Rahmen seiner Informationspflicht gegenüber dem Betroffenen zu unterstützen und ihm in diesem Zusammenhang sämtliche relevante Informationen unverzüglich zur Verfügung zu stellen d) die Unterstützung des Auftraggebers für dessen Datenschutz-Folgenabschätzung e) die Unterstützung des Auftraggebers im Rahmen vorheriger Konsultationen mit der Aufsichtsbehörde (2) Für Unterstützungsleistungen, die nicht in der Leistungsbeschreibung enthalten oder nicht auf ein Fehlverhalten des Auftragnehmers zurückzuführen sind, kann der Auftragnehmer eine Vergütung beanspruchen.

  • Obliegenheiten zur Sicherung von Ersatzansprüchen Der Versicherungsnehmer hat seinen Ersatzanspruch oder ein zur Sicherung dieses Anspruchs dienendes Recht unter Beachtung der geltenden Form- und Fristvorschriften zu wahren, und nach Übergang des Ersatzanspruchs auf den Versicherer bei dessen Durchsetzung durch den Versicherer soweit erforderlich mitzuwirken. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit vorsätzlich, ist der Versicherer zur Leistung insoweit nicht verpflichtet, als er infolge dessen keinen Ersatz von dem Dritten erlangen kann. Im Fall einer grob fahrlässigen Verletzung der Obliegenheit ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen; die Beweislast für das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit trägt der Versicherungsnehmer.

  • Weitergeleitete Aufträge Wenn ein Auftrag seinem Inhalt nach typischerweise in der Form ausgeführt wird, dass die Bank einen Dritten mit der weiteren Erledigung betraut, erfüllt die Bank den Auftrag dadurch, dass sie ihn im eigenen Namen an den Dritten weiterleitet (weitergeleiteter Auftrag). Dies betrifft zum Beispiel die Einholung von Bankauskünften bei anderen Kreditinstituten oder die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren im Ausland. In diesen Fällen beschränkt sich die Haftung der Bank auf die sorgfältige Auswahl und Unterweisung des Dritten.

  • Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen 9.1 Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen bzw. im Hotel. Das Hotel übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Hotels. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen. 9.2 Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Das Hotel ist berechtigt, dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist das Hotel berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit dem Hotel abzustimmen. 9.3 Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde dies, darf das Hotel die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann das Hotel für die Dauer des Vorenthaltens des Raumes eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen.