Konzerninterne Vorprüfung (Blacklist) Musterklauseln

Konzerninterne Vorprüfung (Blacklist). Daneben führen die Vodafone-Unternehmen eine gemeinsame Blacklist, in der (ehemalige) Kunden mit negativen Zahlungsverhalten oder Betreute gelistet sind. (Ehemalige) Kunden mit negativem Zahlungsverhalten sind entweder Kunden, deren Verträge mangels Zahlung bereits gekündigt worden sind bzw. werden könnten, oder Kunden im Mahn-/Ratenzahlungs- prozess. Letztere werden wieder von der Blacklist gelöscht, sobald alle Außenstände beglichen worden sind. Betreute werden in die Blacklist aufgenommen, wenn der Betreuer die Betreuung schriftlich nachweist. Auch hier erfolgt eine Löschung, sobald ein Vodafone- Unternehmen über die Aufhebung der Betreuung informiert wird. Verarbeitet werden hierbei: Vorname, Nachname, Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Geburtsdatum, Kundennum- mer, IBAN sowie das Merkmal. Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 f) DS-GVO in Verbin- dung mit unserem berechtigten Interesse uns präventiv vor Forderungsausfällen und mög- lichen Betrugsfällen sowie Geschäftsunfähige vor unberechtigten Forderungen zu schützen. Sie können dieser Verarbeitung jederzeit widersprechen; jedoch nur unter Angabe von Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben.