Konzerninterne Vorprüfung (Whitelist) Musterklauseln

Konzerninterne Vorprüfung (Whitelist). Außerdem tauschen Vodafone-Unternehmen Infos über Ihr bisheriges positives Zahlungsverhalten bei uns aus. Diese Infos fließen in die Bonitätsprüfung ein oder führen dazu, dass keine Bonitätsprü- fung über die o. g. Auskunfteien erfolgt. Dies ist auch unser berechtigtes Interesse gemäß Art. 6 Abs. 1 f) DS-GVO. Hinzukommt, dass wir hierdurch sicherstellen, dass Kunden mit positivem Zahlungsver- halten nicht abgelehnt werden. Sie können dieser Verarbeitung jederzeit widersprechen; jedoch nur unter Angabe von Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben.