Konzernzugehörigkeit Musterklauseln

Konzernzugehörigkeit. Die MOBOTIX AG ist ein Tochterunternehmen der Konica Minolta, Inc., Tokyo, Japan, die wiederum ein Tochterunternehmen der Konica Minolta Holdings, Inc., Tokyo, Japan, ist. Die Konica Minolta Holdings, Inc., Tokyo, Japan, stellt den Konzernabschluss für den größten Kreis von Unternehmen auf. Dieser wird in die deutsche Sprache übersetzt und im Bundesanzeiger veröffentlicht und ist auf Anforderung bei der Gesellschaft erhältlich. Die MOBOTIX AG stellt den Konzernabschluss für den kleinsten Kreis von Unternehmen auf, der im Bundesanzeiger veröffentlicht wird und auf Anforderung bei der Gesellschaft erhältlich ist.
Konzernzugehörigkeit. Die Gesellschaft stellt einen verpflichtenden Konzernabschluss gemäß § 315e Abs. 1 HGB auf, der im Bundesanzeiger veröffentlicht wird. Sie stellt den Konzernabschluss für den größten und kleinsten Kreis von Unternehmen auf. Xxxxxxx, 00. Mai 2023 Vorsitzender des Vorstands Chief Scientific Officer Chief Business Officer Chief Operating Officer Chief Financial Officer
Konzernzugehörigkeit. Die RUAG GmbH wird in den Konzernabschluss der RUAG MRO Holding AG, Bern/Schweiz einbezogen.
Konzernzugehörigkeit. L u x e m b u r g e r S t r . 1 0 1 Straße (Firma) 5 0 9 3 9 K ö l n PLZ (Firma) Ort (Firma) Branche 5 2 3 5 6 3 4 5 Europcar Contract-Nr.
Konzernzugehörigkeit. Die KGAL Investment Management GmbH & Co. KG, Grünwald, ist ein Tochterunternehmen der KGAL GmbH & Co. KG, Grünwald. Die KGAL GmbH & Co. KG, Grünwald, stellt für das Geschäftsjahr 2021 einen Konzernabschluss und einen Konzernlagebericht auf, in die die KGAL Investment Management GmbH & Co. KG, Grünwald, einbezogen wird. Der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht der KGAL GmbH & Co. KG, Grünwald, werden im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. Grünwald, den 11. Februar 2022
Konzernzugehörigkeit. Die Jahresabschlüsse für die Rumpfgeschäftsjahre vom 1. Januar bis 1. Juli 2012 sowie vom 2. Juli bis 31. Dezember 2012 werden unter Anpassung an die Internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS) in den Konzernabschluss der GDF SUEZ S.A., Paris (Frankreich) einbezogen (kleinster und größter Kreis der Konsolidierung). Der Konzernabschluss wird im Handelsregister in Paris (Frankreich) sowie in deutscher Sprache im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. Berlin, 31. Mai 2013 Storengy Deutschland GmbH Die Geschäftsführung Xxxx Xxx Anschaffungs- und Herstellungskosten Abschreibungen Restbuchwert
Konzernzugehörigkeit. Die Atos Information Technology GmbH, München, ist ein 100%iges Tochterunternehmen der Atos S.E., Bezons, Frankreich. Der Jahresabschluss unserer Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der Atos S.E., Bezons, Frankreich, einbezogen, die einen Konzernabschluss für den kleinsten und größten Kreis von Unternehmen aufstellt. Der Konzernabschluss der Atos S.E. ist am Gesellschaftssitz der Atos S.E., River Ouest, 00 Xxxx Xxxxxxxx, 00000 Xxxxxx, Xxxxxxxxxx, im Registry of Commerce and Compa- nies of Pontoise unter der Referenz 323 623 603 oder über die Internet-Homepage der Konzernmutter (xxx.xxxx.xxx) verfügbar. Ferner ist die Atos Information Technology GmbH, München, nach § 290 Abs. 2 Nr. 1 HGB verpflich- tet, einen Konzernabschluss aufzustellen. Wir beabsichtigen in diesem Zusammenhang, die Befreiungs- regelung gemäß § 291 Abs. 2 HGB in Anspruch zu nehmen. Der befreiende Konzernabschluss zum 31. Dezember 2019 wurde am 21. September 2021 beim Bundesanzeiger veröffentlicht. Die Veröffent- lichung des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2020 beim Bundesanzeiger ist in Vorbereitung. Die Veröffentlichung des Konzernabschlusses 2021 der Atos S.E. in Frankreich ist im Xxxx 2022 erfolgt.
Konzernzugehörigkeit. Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2015 wird unter Anpassung an die Internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS) in den Konzernabschluss der Engie S.A., Paris/Frankreich, einbezogen (kleinster und größter Kreis der Konsolidierung). Der Konzernabschluss wird im Handelsregister in Paris/Frankreich sowie in deutscher Sprache im Bundesanzeiger veröffentlicht. Berlin, 15. April 2016 Storengy Deutschland GmbH Die Geschäftsführung Xxxxx Xxxxxxxxxxxx

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  • Teilnichtigkeit Sollte ein Artikel oder ein Teil eines Artikels der Vereinbarung als ungültig erachtet werden, bleiben alle übrigen Artikel vollständig in Kraft.

  • Nachhaltigkeit Siehe vorstehenden Abschnitt „Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten gemäß der SFDR und der EU-Taxonomieverordnung“.

  • Zuständigkeit Zuständig für die Durchführung der zahnarzt- und versichertenbezogenen Zufälligkeitsprü- fungen sind die Prüfungsstellen und Beschwerdeausschüsse nach § 106 Abs. 4 SGB V.

  • Hauptgeschäftstätigkeit Die Envivas betreibt die Krankenversicherung.

  • Streitigkeiten Ein Käufer (oder der Inhaber eines Zahlungsinstruments) kann eine Rückbuchung oder eine Rücklastschrift veranlassen, einen PayPal-Käuferschutzfall öffnen oder sein Finanzinstitut anderweitig anweisen, im Zusammenhang mit einer Transaktion, für die wir die Zahlungsabwicklung durchgeführt haben, einen Zahlungsstreitfall zu eröffnen (ausschließlich in diesem Teil I nachfolgend „Streitfall“ ). Über den Streitfall entscheidet stets das Finanzinstitut des Käufers. Wir behandeln Streitfälle wie folgt: Wird ein Streitfall eröffnet, benachrichtigen wir Sie und fragen Sie, ob Sie den Streitfall akzeptieren oder anfechten wollen. Falls Sie den Streitfall akzeptieren, stimmen Sie der Rückabwicklung der Zahlung an den Käufer zu. Sollten Sie den Streitfall anfechten, sendet eBay alle relevanten Belege, die Sie im Zusammenhang mit dem Streitfall bereitgestellt haben, an das Finanzinstitut des Käufers. Sie sind verpflichtet, rechtzeitig Informationen zur Verfügung zu stellen, um an der Anfechtung von Streitfällen mitzuwirken. Ein Versäumnis Ihrerseits, die verlangten Informationen zu dem von uns geforderten Zeitpunkt und wie in den Regelwerken der Kreditkartenvereinigungen, der Debitkartensysteme und den bei anderen Zahlungsinstituten geltenden Regeln vorgesehen zu übermitteln, kann das Ergebnis eines Streitfalls beeinträchtigen, bis hin zum vollständigen Verlust der strittigen Beträge. Falls Sie den Streitfall akzeptieren oder das Finanzinstitut des Käufers zugunsten des Käufers entscheidet, wird der jeweilige Betrag an die ursprünglich vom Käufer genutzte Zahlungsmethode zurückerstattet und uns belastet. In diesem Fall sind Sie verpflichtet, uns den jeweiligen Betrag zu erstatten, es sei denn, Sie sind durch den Verkäuferschutz abgesichert. In diesem Fall haften Sie nicht für dem Käufer erstattete Beträge. Auch wenn Sie den Streitfall akzeptieren, können wir dennoch die Entscheidung treffen, den Streitfall nach eigenem Ermessen und ohne zusätzliche Kosten für Sie anzufechten. Manche Zahlungsdienstleister bieten ein optionales Schlichtungsverfahren, um das Ergebnis eines Streitfalls anzufechten. Es kann vorkommen, dass wir Ihre Zustimmung zur Durchführung eines solchen Schlichtungsverfahrens erbitten. Falls Sie der Durchführung des Schlichtungsverfahrens zustimmen, ermächtigen Sie uns, Sie in diesem Schlichtungsverfahren zu vertreten und Ihre Interessen zu wahren. Soweit zwischen Ihnen und uns im Einzelfall vereinbart, sind Sie in diesem Fall verantwortlich für alle Kosten und Auslagen (einschließlich Anwaltsgebühren in angemessener Höhe und jegliche von Dritten erhobenen Verfahrensgebühren, die sich aus dem besagten Schlichtungsverfahren ergeben). Sie ermächtigen uns hiermit, diese Beträge im Rahmen des anhängigen Schlichtungsverfahrens zu begleichen. Die Beilegung eines von uns untersuchten und/oder vertretenen Streitfalls werden Sie nicht anfechten und Sie werden abgeschlossene Untersuchungen eines Streitfalls nicht erneut strittig stellen. Falls Sie Verbraucher mit Sitz in der EU, im Vereinigten Königreich oder in Australien sind, bleiben Ihre Rechte auf Einreichen einer Beschwerde oder Einleiten rechtlicher Schritte unberührt.

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  • Gültigkeit Die Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Angebotsinformationen (Allgemeine und Besondere Versicherungsbedingungen, Tarifbestimmungen und Höhe des Beitrags) ist befristet auf längstens vier Wochen, sofern nicht im Angebot ein anderer Zeitraum eingeräumt worden ist.

  • Hauptgeschäftstätigkeit des Versicherers Betrieb der Haftpflicht-, Unfall-, Kraftfahrt-, Sach-, Rechtsschutz- und Krankenzusatzversicherung

  • Rechtsstreitigkeiten BITTE LESEN SIE DIESEN ABSCHNITT SORGFÄLTIG DURCH. DIESER ABSCHNITT HAT AUSWIRKUNGEN AUF IHRE RECHTE UND WESENTLICHEN EINFLUSS DARAUF, WIE ANSPRüCHE, DIE SIE UND eCI GEGENEINANDER HABEN, BEGLICHEN WERDEN. Sie und eCI vereinbaren, dass alle Ansprüche oder Rechtsstreitigkeiten, die zwischen Ihnen und eCI (oder einer beteiligten dritten Partei) entstanden sind oder entstehen könnten, die sich in irgendeiner Weise auf diese oder frühere Versionen dieser Zahlungsabwicklungsbedingungen, Ihre Nutzung von oder Ihren Zugang zu den Zahlungsdiensten, die Handlungen von eCI oder den Vertretern von eCI beziehen oder daraus entstehen, gemäß den Bestimmungen dieses Abschnitts zu Rechtsstreitigkeiten zu behandeln sind.

  • Wirksamkeit Beitragserhöhungen, die sich aus der Neukalkulation ergeben, werden spätestens einen Monat vor Beginn der nächsten Versicherungsperiode mitgeteilt. Der Versicherungsnehmer kann den Versicherungsvertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung der Beitragserhöhung der KRAVAG mit sofortiger Wirkung - frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Beitragserhöhung - kündigen oder wahlweise die Umstellung des Vertrags auf Neugeschäftstarif und -bedingungen verlangen. Über das Kündigungs- und Wahlrecht wird in der Mitteilung zur Beitragserhöhung ebenfalls informiert.