Konzession Musterklauseln

Konzession. § 83. (1) Die Konzession eines kleinen Versicherungsunternehmens gilt nur für das Bundesgebiet. Kleine Versicherungsunternehmen dürfen nur in Form einer Aktiengesellschaft oder eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit betrieben werden. Bei kleinen Versicherungsunternehmen schließen die Konzession zum Betrieb von Versicherungszweigen der Lebensversicherung und die Konzession zum Betrieb anderer Versicherungszweige einander aus. § 6, § 7 Abs. 4 und 5, § 8 Abs. 6 und
Konzession. Der Alpen Privatbank wurde von der österreichischen Finanz- marktaufsicht, Xxxx-Xxxxxx -Xxxxx 0, 0000 Xxxx, eine Konzession zur Erbringung von Bankdienstleistungen erteilt, die die Alpen Privatbank auch zu Geschäften mit ihren Kunden im Anlage- und Wertpapiergeschäft berechtigt.
Konzession. 6 Allgemeine Bestimmungen § 7 Umfang der Konzession § 8 Konzessionsvoraussetzungen § 9 Vorherige Konsultation der Aufsichtsbehörden anderer Mitgliedstaaten § 10 Geschäftsplan § 11 Änderungen des Geschäftsbetriebes
Konzession. Dem Kreditinstitut wurde von der österreichischen Finanz- marktaufsicht, Xxxx-Xxxxxx-Xxxxx 0, 0000 Xxxx, eine Kon- zession zur Erbringung von Bankdienstleistungen erteilt, die das Kreditinstitut auch zu Zahlungsdienstleistungen für ihre Kunden berechtigt.
Konzession. Die Österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA), Xxxx-Xxxxxx-Xxxxx 0, 0000 Xxxx hat der BAWAG P.S.K. eine Konzession zur Erbringung von Bankdienstleistungen erteilt, welche die BAWAG P.S.K. unter anderen berechtigt, Zahlungsdienstleistungen für ihre Kunden zu erbringen. Zahlungsdienste der BAWAG P.S.K in Bezug auf die ARBÖ Mastercard: Die ARBÖ Mastercard (im Folgenden kurz: Kreditkarte) ist eine von der BAWAG P.S.K. ausgegebene Kreditkarte und kann für die Bezahlung von Waren und Dienstleistungen und zum Bezug von Bargeld genutzt wer- den. Der Bezug dieser Waren und Dienstleistungen kann sowohl im realen täglichen Geschäftsleben als auch bei Geschäften, die über Internet, Telefon, Fax oder E-Mail zustande kommen, erfolgen. Der Bezug von Bargeld kann bei bestimmten berechtigten Banken und bei speziell dafür gekennzeichneten Geldautomaten durchgeführt werden. Die Durchführung der Zahlungen erfolgt mit Karte und Unter- schrift oder Karte und PIN-Code oder mittels „Kontaktlosen Zahlens“ oder Karte und Kartenprüfnummer oder Karte und Mastercard SecureCode im Internet. Mit der Anwei- sung des Karteninhabers (das ist z.B. die Unterschrift am Leistungsbeleg beim Vertragsunternehmen) wird der Zah- lungsauftrag an die kartenausgebende BAWAG P.S.K. erteilt. Die vom Karteninhaber (kurz: KI) angewie- senen Beträge sowie die vereinbarten Kreditkartenent- gelte werden von der BAWAG P.S.K. mittels Last- schriftauftrags des KI vom Konto des KIs eingezogen. Die Abrechnung der in Anspruch genommenen Leis- tungen erfolgt in der Regel einmal pro Monat durch die BAWAG P.S.K. Mastercard
Konzession. Herkunftsquelle CE VC ARB AEB Eigenregie PS PBO APC Staatsforst (FD) LT1 LT4 Gemeindewald (Cle) LT4 LT2 LT7 Staatlicher Waldbesitz (FDN) LT5 LT3 LT4 LT7 Gemeinschaftswald (FC) LT4 LT6 Privatwald (FP) Verarbeitungsbetrieb (UTB) LT8
Konzession. Der Marchfelder Bank eG wurde von der österreichischen Finanzmarktaufsicht FMA, Xxxx-Xxxxxx- Xxxxx 0, 0000 Xxxx, eine Konzession zur Erbringung von Bankdienstleistungen gemäß § 1 Abs. 1 Bankwesengesetz erteilt, welche die Marchfelder Bank eG u.a. zu Zahlungsdienstleistungen für ihre Kunden berechtigt.
Konzession. Handelsgericht Wien FN 103232m Die Schoellerbank AG ist aufgrund § 103 Ziffer 5 Bankwesengesetz berechtigt, Bankgeschäfte zu betreiben und insbesondere auch Zahlungsdienstleistungen zu erbringen. Anwendbare gewerbe- und berufsrechtliche Vorschriften sind insbesondere das Bankwesengesetz (BWG, BGBl. Nr. 532/1993 in der geltenden Fassung), das Zahlungsdienstegesetz (in der geltenden Fassung) und das Wertpapieraufsichtsgesetz (WAG, BGBl. Nr. 107/2017 in der geltenden Fassung). Diese Vorschriften können im Internet unter xxxx://xxx.xxx.xxx.xx.xx abgefragt werden. PC810D - 023GI9810D 20190612 Die Schoellerbank AG ist Mitglied der Wirtschaftskammer Österreich, Bundessparte Bank und Versicherung, Xxxxxxx Xxxxxxxxxxx 00, X-0000 Xxxx, xxx.xxx.xx.
Konzession. Konzessionserteilung Konzessionserteilung Geltende Fassung Vorgeschlagene Fassung