Allgemeine Informationspflichten Musterklauseln

Allgemeine Informationspflichten. Die Publikationen der Süddeutschen Zeitung enthalten Informationen vorwiegend in deutscher Sprache. • Die Identität und Anschrift des Verlages findet der Kunde in Ziffer 1 dieser AGB. • Den Gesamtpreis einschließlich aller Steuern und Abgaben der Publikationen, entsprechend des gewählten Abonnements, findet der Kunde direkt im Bestellprozess und im Begrüßungsschreiben. • Die Zahlungs-, Liefer- und Leistungsbedingungen für Zeitschriften-Abo-Angebote findet der Kunde bei der jeweils gewählten Abonnementform sowie direkt im Bestellprozess und im Begrüßungsschreiben. • Die Informationen zum bestehenden gesetzlichen Gewährleistungsrecht findet der Kunde unter Ziffer 3.8 dieser AGB. • Der Kunde findet zu dem jeweils gewählten Zeitschriften-Abonnement direkt im Bestellprozess und mit dem Begrüßungsschreiben Informationen zur Laufzeit, Mindestdauer einer Bezugsverpflichtung sowie die Bedingungen der Kündigung oder einer automatischen Abonnementverlängerung. • Der Kunde findet unter Xxxxxx 3.4 dieser AGB die Bedingungen, die Fristen und Informationen über das Verfahren über die Ausübung des Widerrufsrechts nach § 355 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches sowie das Muster-Widerrufsformular.
Allgemeine Informationspflichten. Die Publikationen der Süddeutschen Zeitung enthalten Informationen vorwiegend in deutscher Sprache. • Die Identität und Anschrift des Verlages findet der Kunde in Ziffer 1 dieser AGB. • Den Gesamtpreis einschließlich aller Steuern und Abgaben der Publikationen, entsprechend des gewählten Abonnements, findet der Kunde direkt im Bestellprozess und im Begrüßungsschreiben. • Die Zahlungs-, Liefer- und Leistungsbedingungen findet der Kunde bei der jeweils gewählten Abonnementform sowie direkt im Bestellprozess und im Begrüßungsschreiben. • Die Informationen zum bestehenden gesetzlichen Gewährleistungsrecht findet der Kunde unter Ziffer 4.8 dieser AGB. • Der Kunde findet zu dem jeweils gewählten Abonnement direkt im Bestellprozess und mit dem Begrüßungsschreiben Informationen zur Laufzeit, Mindestdauer einer Bezugsverpflichtung sowie die Bedingungen der Kündigung oder einer automatischen Abonnementverlängerung • Der Kunde findet unter Ziffer 4.4 dieser AGB die Bedingungen, die Fristen und Informationen über das Verfahren über die Ausübung des Widerrufsrechts nach § 355 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches sowie das Muster-Widerrufsformular. • Weitere Informationen und Anleitungen zu digitalen Abonnements (z. B. Funktion, Installation, Navigation, etc.) findet der Kunde in den FAQ (Internet: xxxxx://xxxxxxx.xxxxxxxxxxxx.xx/xxxxxxxxxx/xxxxxxx/xxx-xxxxxxx.xxxx).
Allgemeine Informationspflichten. Der Kunde findet zu der jeweils gewählten Abonnementform direkt im Bestellprozess und mit dem Be- grüßungsschreiben Informationen zur Laufzeit, Mindestdauer der Verpflichtung sowie die Bedingungen der Kündigung oder einer automatischen Abonnementverlängerung. • Den Gesamtpreis einschließlich aller Steuern und Abgaben, die Zahlungs-, Liefer- und Leistungsbedin- gungen, entsprechend der gewählten Lieferung und Leistung, findet der Kunde direkt im Bestellprozess und im Begrüßungsschreiben. • Der Kunde findet unter Ziffer 4.3 dieser AGB die Bedingungen, die Fristen und Informationen über das Verfahren über die Ausübung des Widerrufsrechts nach §355 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches sowie das Muster-Widerrufsformular. • Die Informationen zum bestehenden gesetzlichen Gewährleistungsrecht findet der Kunde unter Ziffer 4.7 dieser AGB. • Soweit im Rahmen des Internetangebots ersichtlich Online-Dienste durch Kooperationspartner erbracht werden, kommen deren AGB vorrangig zur Geltung.
Allgemeine Informationspflichten. 130. (1) Vor Abschluss eines Direktversicherungsvertrags über ein im Inland belegenes Risiko sind dem Versicherungsnehmer folgende Informationen zu erteilen: Ermittlung der Wünsche und Bedürfnisse der Versicherungsnehmer § 131. (1) Vor Abschluss eines Direktversicherungsvertrags über ein im Inland belegenes Risiko hat das Versicherungsunternehmen vom Versicherungsnehmer jene Informationen einzuholen, die benötigt werden, um dessen Wünsche und Bedürfnisse zu ermitteln. Dabei sind die Komplexität des Versicherungsprodukts und die für den Zielmarkt gemäß § 129 Abs. 2 festgelegte Kundenkategorie zu berücksichtigen.
Allgemeine Informationspflichten. Die Bank stellt dem Kunden diese «Allgemei- nen Bestimmungen für Zahlungsdienste» so- wie die darin vorgesehenen Informationen je- derzeit auf Papier oder einem anderen dauer- haften Datenträger kostenlos zur Verfügung. Für vom Kunden gewünschte und darüberhin- ausgehende Informationen oder für deren häu- figere Bereitstellung oder für ihre Übermittlung über andere als die vorgesehenen Kommunika- tionsmittel kann die Bank ein Entgelt verlan- gen.
Allgemeine Informationspflichten. Hinweise zur Anrufung der Schlichtungsstelle entnehmen Sie bitte den beiliegenden Ergänzenden Bedingungen der Versorgungsbetriebe Hoyerswerda GmbH zur AVBFernwärmeV.
Allgemeine Informationspflichten. Österreichische Ärzte- und Apothekerbank AG, Xxxxxxxxxxx 00, 0000 Xxxx Telefon: +43 (0)5 04243, Internet: xxx.xxxxxxx.xx, Mail: xxxx@xxxxxxx.xx BLZ 18130, BIC: XXXXXXX0XXX, UID-Nummer: 394556, FB Gericht: Handelsgericht Wien, FB Nummer: 129209p Die Österreichische Ärzte- und Apothekerbank AG unterliegt der Aufsicht der FMA Finanz- marktaufsicht, Xxxx-Xxxxxx-Xxxxx 0, 0000 Xxxx, Telefon: +43 (0)1 / 249 59 - 0, Internet: xxx.xxx.xx.xx Die Österreichische Ärzte- und Apothekerbank AG besitzt eine Vollbankkonzession gemäß § 1 Abs 1 Z 1-8, 10. 11. 16-18, 20 BWG. Sie erbringt Wertpapierdienstleistungen und Wertpa- piernebendienstleistungen gemäß § 1 Z 3 und 4 WAG 2018. Die Österreichische Ärzte- und Apothekerbank AG bietet ein umfangreiches Spektrum an Wertpapierdienstleistungen an, vor allem den Erwerb, die Verwahrung und Veräußerung von Wertpapieren. Die Österreichische Ärzte- und Apothekerbank AG bietet Anlageberatung, beratungsfreies Ge- schäft und Vermögensverwaltung an. Reine Ausführungsgeschäfte (execution only) werden nicht angeboten. In der Österreichischen Ärzte- und Apothekerbank wird im Wertpapiergeschäft ausschließlich abhängige Beratung erbracht. Im Beratungsgeschäft umfasst der angebotene Produktkatalog hausinterne Finanzinstrumente (z.B. eigene Anleihenemissionen) sowie Investmentfonds und Zertifikate von Kooperationspartnern wie Union Investment und einigen ausgewählten Zertifi- kateanbietern sowie die Vermögensverwaltung der Volksbank Vorarlberg e. Gen.. Finanzin- strumente außerhalb des aktuellen Produktkatalogs werden nicht im Rahmen der Anlagebe- ratung empfohlen und können ausschließlich beratungsfrei erworben werden. Die Österreichi- sche Ärzte- und Apothekerbank AG behält sich die Änderung des Produktkatalogs vor. Hinsichtlich Produktbeurteilung wird vonseiten der Österreichischen Ärzte- und Apothe- kerbank AG eine einmalige, anlassbezogene Eignungsprüfung zum Zeitpunkt der Beratung durchgeführt. Eine regelmäßige Beurteilung der Eignung wird hingegen, außer im Rahmen der Vermögensverwaltung, nicht angeboten. Die von der Österreichischen Ärzte- und Apothekerbank AG angebotene Anlageberatung ist durch die persönliche – auf den Kunden abgestimmte Empfehlung eines Finanzinstruments oder einer Wertpapierdienstleistung gekennzeichnet, wobei die Empfehlung auf Basis der zu- vor ermittelten Kundendaten unter anderem zu Kenntnissen, Erfahrungen und Anlagezielen, finanziellen Verhältnissen, Verlusttragfähigkeit sowie der Risikoneigung (Eignungstest) ...
Allgemeine Informationspflichten. Zur Beilegung von Streitigkeiten, die Verbraucherverträge im Be- reich Fernwärme betreffen, kann ein Schlichtungsverfahren bei der bundesweiten Allgemeinen Verbraucherschlichtungsstelle beantragt werden. Voraussetzung dafür ist, dass sich der An- schlussnehmer an die Versorgungsbetriebe Hoyerswerda GmbH gewandt hat und keine beidseitig zufriedenstellende Lösung ge- funden wurde. Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V. Xxxxxxxxxxx Xxxxxx 0 00000 Xxxx xx Xxxxx Telefon: 07851 / 0000000 Telefax: 07851 / 9914885 E-Mail: xxxx@xxxxxxxxxxx-xxxxxxxxxx.xx
Allgemeine Informationspflichten. Die Bank stellt dem Zahlungsdienstnutzer auf sein Verlan- gen diese Bestimmungen für Zahlungsdienste sowie die darin vorgesehenen Informationen während der Vertrags- laufzeit jederzeit auf Papier oder auf einem anderen dau- erhaften Datenträger kostenlos zur Verfügung. Für vom Zahlungsdienstnutzer gewünschte und darüber hinausge- hende Informationen oder für deren häufigere Bereitstel- lung oder für ihre Übermittlung über andere als die vorge- sehenen Kommunikationsmittel kann die Bank vom Zah- lungsdienstnutzer ein Entgelt verlangen.
Allgemeine Informationspflichten. Das vorliegende Informationsdokument gilt ausschließlich für alle Geschäfte, Verträge und Geschäftsbeziehungen zwischen Bitpanda Financial Services GmbH (in Folge „Financial Services“) und ihren Kunden, insbesondere für Geschäfte und Geschäftsbeziehungen im Hinblick auf die entgeltliche Erbringung von Finanzdienstleistungen mit der Online-Plattform xxxxx://xxx.xxxxxxxx.xxx oder mobilen Anwendungen von der Bitpanda GmbH (in Folge „Bitpanda“) und zugehörigen technischen Schnittstellen/APIs einer solchen Plattform und Anwendung („Bitpanda Systeme“). Die Bitpanda Systeme werden nicht nur von Financial Services genutzt, sondern auch von anderen Unternehmen der Bitpanda Gruppe. Aus diesem Grund sind die Seiten von Financial Services speziell gekennzeichnet, etwa durch den Hinweis „Powered by Bitpanda Financial Services“ oder Vergleichbarem.