Kosten bei Zahlungsverzug Musterklauseln

Kosten bei Zahlungsverzug. Ausbleibende Zahlungen können schwer wiegende Folgen für Sie haben (z.B. Zwangsverkauf) und die Erlangung eines Kredits erschweren. Bei Zahlungsverzug werden Ihnen Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz pro Jahr berechnet. Dieser Basiszinssatz beträgt per 01.01.2019 -0,88% p.a. Der Basiszinssatz wird von der Deutschen Bundesbank ermittelt und jeweils zum 1. Januar und 1. Juli eines jeden Jahres neu festgelegt. Im Fall der Übergabe unsere Forderung gegen Sie an ein Inkassobüro können Ihnen Kosten für Rechtsverfolgung durch Inkassobüros und ggf. für anwaltliche Vertretung entstehen.
Kosten bei Zahlungsverzug. Ausbleibende Zahlungen können schwerwiegende Folgen für Sie haben (z. B. Zwangsversteigerung) und die Erlangung eines Kre- dits erschweren. Bei einem verschuldeten Zahlungsverzug werden Ihnen Mahnspesen je Mahnung verrechnet:
Kosten bei Zahlungsverzug. Es werden berechnet: 1.1 gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB): für jede erneute schriftliche Zahlungsaufforderung sowie Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe 2,00 2,001) 1.2 gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB): eine Pauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB in Höhe von sowie Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe 40,00 40,001)
Kosten bei Zahlungsverzug. Ausbleibende Zahlungen können schwerwiegende Folgen für Sie haben (z. B. Zwangsversteigerung) und die Erlangung eines Kredits erschweren. Bei Zahlungsverzug müssen Sie weiterhin nur die vereinbarten Sollzinsen bezahlen. Verzugszinsen oder sonstige Entgelte müssen Sie nicht bezahlen. Muss die Bank ihre Forderungen betreiben, sind damit Inkasso-, Anwalts- und Gerichtskosten verbunden, zu deren Ersatz Sie nach den gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet sein können. Ein Zahlungsverzug kann auch zu Ihrer Eintragung in die vom Kreditschutzverband geführte Warnliste führen, wenn Sie dem zugestimmt haben; eine solche Eintragung kann negative Folgen für die Beurteilung Ihrer Bonität haben und die künftige Möglichkeit zur Aufnahme von Krediten erschweren oder verhindern.
Kosten bei Zahlungsverzug. Kosten für Betrag in EUR Zahlungsaufforderung (Zahlungserinnerung) 2,50 erneute Zahlungsaufforderung (Sperrankündigung) 2,50 V Kosten für Einstellung und Wiederaufnahme der Versorgung
Kosten bei Zahlungsverzug. Bei Zahlungsverzug wird Ihnen ein Verzugszinssatz pro Jahr von 5 Prozentpunk- Verspätete Zahlungen können schwer- wiegende Folgen für Sie haben (z.B. Zwangsverkauf) und die Erlangung eines Kredits erschweren. ten über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet. Die Höhe des jeweils aktuellen Basiszinssatzes wird von der Deutschen Bundesbank jeweils zum 1. Januar und zum 1. Juli eines jeden Jahres durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger bekanntgegeben. Der Verzugszinssatz beträgt danach derzeit 6,62 % p.a. Die Geltendmachung eines konkreten Verzugsschadens bleibt der Bank vorbehalten. Beendigung des Kreditvertrags Bank und Kunde können jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kün- digen. Im Falle der Kündigung durch die Bank wird diese dem Kunden eine angemessene Frist für die Rückzahlung einräumen. Im Falle der Kündigung durch Datenbankabfrage unterrichten, wenn ein Kreditantrag aufgrund einer solchen Abfrage abgelehnt wird. Dies gilt nicht, wenn eine entsprechende Unterrichtung durch die Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaft untersagt ist oder den Zielen der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit zuwiderläuft. Referenzwert-Information In unseren als Allgemein-Verbraucherdarlehensverträgen ausgestalteten Überziehungsmöglichkeiten lautet der Referenzzins EURIBOR-Satz für Dreimonatsgeld.EURIBOR-Satz für Dreimonatsgeld.EURIBOR-Satz für Dreimonatsgeld und wird administriert von European Money Markets Institute (EMMI). Der Referenzzins wird im Rahmen der Zinsänderungsklausel verwendet, die in den Europäischen Verbraucherkreditinformationen bei Überziehungskrediten und im Vertrag abgedruckt ist Sie haben das Recht, innerhalb von 14 Kalendertagen den Kreditvertrag zu widerrufen.
Kosten bei Zahlungsverzug. Rückständige Zahlungen werden nach Ablauf des Fälligkeitstermins schriftlich angemahnt und gegebenenfalls durch einen Beauftragten kassiert. Die dadurch entstehenden und von dem Kunden zu erstattenden Kosten betragen: - je Mahnung 1,00 € - je Rücklastschrift gebühren der jeweiligen Bank - je Ratenzahlungsvereinbarung 2,50 € Diese Kosten unterliegen nicht der Umsatzsteuer und sind sofort fällig.
Kosten bei Zahlungsverzug. Die Stadtwerke Karlsruhe GmbH berechnet im Falle von Zahlungsverzug gem. Ziffer 8 der ergänzenden Bedingungen zurzeit folgende Kosten: netto Euro brutto Euro 1. Mahnkosten für jeden Mahnbrief 2,001 2. Kosten* 2.1 für jeden durch die Stadtwerke Karlsruhe GmbH veranlassten Einsatz eines Außendienstmitarbeiters oder eines beauftragten Dritten innerhalb der üblichen Arbeitszeit 35,001 2.2 für den Einzug einer Forderung 35,001 2.3 für die Unterbrechung der Versorgung oder aufgrund sonstiger Veranlassung 45,001 2.4 für jede Zähleröffnung 45,00 53,55 2.5 für jede Zählerdemontage 45,001 2.6 für jede Zählerneusetzung nach Demontage 45,00 53,55 2.7 für jeden Einsatz eines Außendienstmitarbeiters / Beauftragten der Stadtwerke Karlsruhe GmbH außerhalb der üblichen Arbeitszeit 95,00 113,05 2.8 für die Rücknahme des Auftrags zur Einstellung der Versorgung 5,001 3. für jeden Einsatz eines Beauftragten der Stadtwerke Karlsruhe GmbH außerhalb der üblichen Arbeitszeit auf Veranlassung des Kunden nach Aufwand Für Aufwendungen, die durch die Nichteinlösung von Kundenschecks oder Rücklastschriften entstehen, werden die von den Geldinstituten ggf. erhobenen Beträge in Rechnung gestellt. *Die Stadtwerke Karlsruhe GmbH behält sich vor, nach Aufwand abzurechnen. Je unterjähriger Abrechnung 15,00 17,85 Zu den vorgenannten Preisen wird die Umsatzsteuer in der jeweils geltenden gesetzlichen Höhe zum Zeitpunkt der Leistungsausführung hinzugerechnet. Die mit „1“ gekennzeichneten Preise unterliegen nicht der Umsatzsteuer.
Kosten bei Zahlungsverzug. Ausbleibende Zahlungen können schwer wiegende Folgen für Sie haben (z. B. Zwangsverkauf) und die Erlangung eines Kredits erschweren. Bei Zahlungsverzug wird Ihnen die Bank Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz pro Jahr berechnen, derzeit 6,62 % p.a. Der Basiszinssatz wird von der Deutschen Bundesbank zum 1. Januar und 1. Juli eines jeden Jahres festgesetzt.
Kosten bei Zahlungsverzug. Für die fristgerecht beglichene Abschlags- und Rechnungsbeträge werden zurzeit folgende Kosten berechnet: netto Euro brutto Euro 1. Mahnkosten für jeden Mahnbrief 2,001 2. Versäumniskosten 0,301 Für fällige Beträge ab 5,00 Euro werden pro angefangene 50,00 Euro berechnet