Sonstige Entgelte Musterklauseln

Sonstige Entgelte. Liwest Mobil Servicenummern Servicenummer für Anrufe Preis incl. USt Erreichbarkeit Einmalige Service Entgelte Bezeichnung Entgelt
Sonstige Entgelte. 1Sonstige Entgelte nach § 6 Abs. 1 KHEntgG können krankenhausindividuell ver- einbart werden für
Sonstige Entgelte. 2.1 yesss! Servicenummern
Sonstige Entgelte. Eil-Überweisung1,3 15,00 Euro Inlands-/SEPA-Überweisung1 kostenlos Depotposition, sofern diese genug Bestand aufweist, ansonsten aus einer anderen Depotposition mit Bestand): • Depotführungs-/VL-Vertragsentgelt sowie sonstige Entgelte bei Investmentdepots für Minderjährige • Depotführungsentgelt bei unterjähriger Beendigung des Depotvertrags oder ggf. bei Gesamtverfügung der letzten Depotposition mit Bestand • VL-Vertragsentgelt bei unterjähriger Beendigung eines Wertpapier-Sparvertrags zur Anlage von vermögenswirksamen Leistungen • Depotführungs-/VL-Vertragsentgelt, sofern auf dem Konto flex kein ausreichendes Guthaben/dispositiver Saldo vorhanden ist oder bei Sperre des Xxxxxx • Sonstige Entgelte für Postretouren und Verpfändungen. Grundsätzlich erfolgt die Abrechnung des Depotführungs-/VL-Vertragsentgelts sowie Grenzüberschreitende Überweisungen1,5,13 (außer SEPA-Überweisung) (pro Auftrag) sonstiger Entgelte (ausgenommen Transaktionsentgelte) durch steuerpflichtigen Verkauf von Fondsanteilen (in der Regel aus der zuletzt eröffneten Depotposition, sofern diese genug Bestand aufweist, ansonsten aus einer anderen Depotposition • Online kostenlos • Postalischer Versand von Mitteilungen und Abrechungen4 mit Bestand).
Sonstige Entgelte. 1Für die unbewerteten Entgelte der Anlagen 1b, 2b und 6b gilt § 15 Absatz 1 Satz 3 BPflV in Verbindung mit § 1 Abs. 3 entsprechend. 2Für teilstationäre Behandlungen gel- ten die Vorgaben gemäß § 7 Absatz 1 entsprechend. 3Können für die Leistungen nach Anlage 1b auf Grund einer fehlenden Vereinbarung für den Vereinbarungszeitraum 2021 noch keine krankenhausindividuellen Entgelte abgerechnet werden, sind für jeden vollstationären Berechnungstag 250 Euro abzurechnen. 4Können für die Leistungen nach Anlage 2b auf Grund einer fehlenden Vereinbarung für den Vereinbarungszeitraum 2021 noch keine krankenhausindividuellen Entgelte abgerechnet werden, sind für jeden teilstationären Berechnungstag 190 Euro abzurechnen. 5Können für die Leistungen nach Anlage 6b auf Grund einer fehlenden Vereinbarung für den Vereinbarungszeitraum 2021 noch keine krankenhausindividuellen Entgelte abgerechnet werden, sind für jeden stationsäquivalenten Berechnungstag 200 Euro abzurechnen. 6Wurden für Leistungen nach den Anlagen 1b und 2b für das Jahr 2021 keine Entgelte vereinbart, sind im Ein- zelfall auf der Grundlage von § 8 Absatz 1 Satz 3 BPflV für jeden vollstationären Be- rechnungstag 250 Euro und für jeden teilstationären Berechnungstag 190 Euro abzu- rechnen.
Sonstige Entgelte. Investment Depot mit Konto flex (flex basic/flex select/flex standard) – Kauf1,2/Verkauf kostenlos – Fondsumschichtung1,2 kostenlos – Kauf1,2/Verkauf 3,90 EUR3 – Fondsumschichtung1,2 3,90 EUR3 Investment Depot ohne Konto flex (Select/Standard) Online-Transaktionen (außer ETF-Fonds): – Kauf1,2/Verkauf – Fondsumschichtung1,2 3,90 EUR3 – Kauf1,2/Verkauf – Fondsumschichtung1,2 3,90 EUR3 ETF-Entgelte3 Kauf, Verkauf, Fondsumschichtung, Spar- und Entnahmepläne von ETF-Fondsanteilen Transaktionsentgelt der ebase in Höhe von 0,20 % des jeweiligen Transaktionsvolumens zzgl. ATC (additional trading costs) in % des jeweiligen Transaktionsvolumens. Die ATC sind Transaktionsentgelte der Depotbank/des Emittenten. Die ATC variieren je Anbieter und Fonds und sind deshalb auf der Homepage der ebase (xxx.xxxxx.xxx/xxx) veröffentlicht. Bei Käufen erfolgt die Abrechnung des Transaktionsentgelts und der ATC durch Abzug vom Kaufbetrag; bei Verkäufen erfolgt die Berechnung des Transaktionsent- gelts durch Verkauf von ETF-Fondsanteilen aus der entsprechenden Depotposition. Des Weiteren ist die ebase berechtigt, ETF-Transaktions- entgelte alternativ über das Konto flex bei der ebase – falls vorhanden – abzurechnen. Eil-Überweisung4 15,00 EUR pro Auftrag5 Inlandsüberweisung6 und SEPA-Überweisung7 kostenlos Grenzüberschreitende Überweisungen8 (außer SEPA-Überweisung7) 30,00 EUR pro Auftrag5 Übermittlung der Depotauszüge pro Transaktion bei Nutzung ebase Online-Banking9 – Online-Depotauszüge kostenlos – Einzelversand auf Anfrage per Post10 2,50 EUR Depotauszug am Ende eines Kalenderjahres/ bei Depotauflösung kostenlos Regelmäßiger Versand von Zweitschriften an eine Zusatzadresse10 25,00 EUR Steuerliche Bescheinigungen (gesetzlich vorgeschrieben) kostenlos Steuerliche Hinweise (über die gesetzliche Beauskunftungspflicht hinausgehend) 25,00 EUR11 Aufwandsersatz für je Vertrag5 je Auszahlung5 (einmalig anfallendes Entgelt, die Abrechnung erfolgt bei Einrichtung der Verpfändung)5 – Postretouren10,12 10,00 EUR5 2/6 Beim Preis- und Leistungsspektrum „flex basic“, „flex select“ und „flex standard“ erfolgt die Abrechnung der Entgelte in der Regel über das Konto flex – sofern vorhanden – bzw. per Rechnungstellung.
Sonstige Entgelte. Raummieten (maximale Belegung bis 23:00 Uhr möglich) > Raubtierhaus 350,00 € > Regenwaldhaus 350,00 € > Vortragsraum 350,00 € Diese Kosten beinhalten die Vorhaltung und Reinigung der Räumlichkeiten, sowie der dazugehörigen Toiletten- anlage. Zusätzlich zur Raummiete fallen Kosten für die Gestellung von Aufsichtspersonal in Höhe von 38€/Std. für 2 Personen an.
Sonstige Entgelte. Sonstige mit dem Zugang verbundene Entgelte im Sinne dieses Vertrages, z.B. für vom NG durchgeführte Arbeiten oder Bauaufsicht, können nach dem erforderlichen und nachgewiesenen Aufwand zu marktüblichen Preisen in Rechnung gestellt werden.
Sonstige Entgelte. (a) Individuelle Anfahrt: EUR 100,00 (b) Regieaufwände ( je 15 Minuten): EUR 25,00 (c) Vertragspönale (siehe Punkt 7.7 und 9.5): EUR 800,00
Sonstige Entgelte. 4.1 Für die Nutzung des Verkehrslandeplatzes außerhalb der geltenden Öffnungszeiten, die Nutzung der Pisten- und Rollwegbefeuerung, der Vorfeldbeleuchtung und die Nutzung der IFR An- und Abflugverfahren werden weitere Entgelte berechnet. 4.2 Die Entgelte für angemeldete Früh-, Spät-, und Nachtabfertigungen werden auch bei nicht Inanspruchnahme in Rechnung gestellt, es sei denn, die Stornierung erfolgt bis spätestens zum Vortag innerhalb der regulären Öffnungszeiten des Verkehrslandeplatzes. 4.3 Sonstige Leistungen, die das Personal für Piloten, Passagiere oder Luftfahrzeuge erbringt, in Form von Bergungs- und Schleppleistungen, Reinigung und Instandsetzung von Flächen oder ähnlichen Tätigkeiten werden gemäß Zeitaufwand pro angefangene Stunde und Person entsprechend der Stundensätze dieser Entgeltordnung in Rechnung gestellt. 4.4 Die Nutzungsentgelte für alle Nutzungen und Tätigkeiten auf dem Flugplatzgelände, welche nicht luftfahrtbezogen sind, sind nicht Bestandteil der Entgeltordnung. Hierüber ist mit dem Betreiber des Verkehrslandeplatzes ein seperater Vertrag zu schließen. 4.5 Bodendienstleistungen, Passagierabfertigung, Frachtabfertigung, sowie alle sonstigen Dienstleistungen für die Abfertigung von Flugzeugen und Passagieren sind kostenpflichtig. Diese Dienstleistungen werden seperat nach Art, Umfang, Kundenwunsch und Personalaufwand berechnet, sind jedoch nicht verpflichtend. 4.6 Alle angefallenen Entgelte sind direkt nach Inanspruchnahme der Leistungen fällig und somit zu entrichten. Die Flugplatz Bautzen Betreibergesellschaft mbH kann diese Leistungen auch auf dem Postweg in Rechnung stellen. Ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht.