Kosten für Computer-Forensik. Der Versicherer entschädigt bis zur Höhe des im Versicherungsschein ausgewiesenen Sublimits für Computer-Forensik-Kosten folgende Kosten des Versicherungsnehmers oder der versicherten Person, die die unmittelbare Folge einer Datenrechtsverletzung im Sinne der Ziffer I. 1. sind: 1.1.1 alle angemessenen und notwendigen Kosten für externe Computer-Forensik-Analysen zur Ermittlung der Ursache und zur Bestätigung der Datenrechtsverletzung; 1.1.2 alle angemessenen und notwendigen Kosten für die Identifizierung der Betroffenen; 1.1.3 alle angemessenen und notwendigen Honorare externer Anwälte, die in Zusammenhang mit der Aufrechterhaltung des Anwaltsgeheimnisses bezüglich der forensischen Berichte und Ergebnisse anfallen.
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Samples: Betriebs Und Vermögensschaden Haftpflichtversicherung, Betriebs Und Vermögensschaden Haftpflichtversicherung
Kosten für Computer-Forensik. Der Versicherer entschädigt bis zur Höhe des im Versicherungsschein ausgewiesenen Sublimits für Computer-Computer- Forensik-Kosten folgende Kosten des Versicherungsnehmers oder der versicherten Person, die die unmittelbare Folge einer Datenrechtsverletzung im Sinne der Ziffer I. 1. sind:
1.1.1 alle angemessenen und notwendigen Kosten für externe Computer-Forensik-Analysen zur Ermittlung der Ursache und zur Bestätigung der Datenrechtsverletzung;
1.1.2 alle angemessenen und notwendigen Kosten für die Identifizierung der Betroffenen;
1.1.3 alle angemessenen und notwendigen Honorare externer Anwälte, die in Zusammenhang mit der Aufrechterhaltung des Anwaltsgeheimnisses bezüglich der forensischen Berichte und Ergebnisse anfallen.
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Samples: Rahmenvereinbarung, Versicherungsvertrag