Common use of Kosten für Haustierbetreuung Clause in Contracts

Kosten für Haustierbetreuung. In Erweiterung von § 8 VHB ersetzt der Versicherer die Kosten für die Unterbringung von Haustieren in einer Tierpension oder einer ähnlichen Unterbringung bis zu dem Zeitpunkt, in dem die Wohnung nach einem Versicherungsfall wieder benutzbar oder eine Haltung der Haustiere in einem benutzbaren Teil der Wohnung wieder zumutbar ist. Als Haustiere gelten nur die Tiere, die in Deutschland allgemein üblich und in rechtlich zulässiger Weise als Haustiere gehalten werden. Nicht übernommen werden Kosten für die Unterbringung von - wilden und exotischen Tiere (wie z.B. Schlagen, Spinnen); - Haustieren, die außerhalb der Wohnung gehalten werden (z.B. Schafe, Ziegen, Hühner). Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 20 EUR pro Tag, maximal 1.000 EUR, begrenzt.

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Kosten für Haustierbetreuung. In Erweiterung von § 8 VHB ersetzt der Versicherer die Kosten für die Unterbringung von Haustieren in einer Tierpension oder einer ähnlichen Unterbringung bis zu dem Zeitpunkt, in dem die Wohnung nach einem Versicherungsfall wieder benutzbar oder eine Haltung der Haustiere in einem benutzbaren Teil der Wohnung wieder zumutbar ist. Als Haustiere gelten nur die Tiere, die in Deutschland allgemein üblich und in rechtlich zulässiger Weise als Haustiere gehalten werden. Nicht übernommen werden Kosten für die Unterbringung von - wilden und exotischen Tiere (wie z.B. Schlagen, Spinnen); - Haustieren, die außerhalb der Wohnung gehalten werden (z.B. Schafe, Ziegen, Hühner). Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 20 EUR pro je Tag, maximal 1.000 EUR, EUR begrenzt.

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Kosten für Haustierbetreuung. In Erweiterung von § 8 VHB ersetzt der Versicherer die Kosten für die Unterbringung von Haustieren in einer Tierpension oder einer ähnlichen Unterbringung bis zu dem Zeitpunkt, in dem die Wohnung nach einem Versicherungsfall wieder benutzbar oder eine Haltung der Haustiere in einem benutzbaren Teil der Wohnung wieder zumutbar ist. Als Haustiere gelten nur die Tiere, die in Deutschland allgemein üblich und in rechtlich zulässiger Weise als Haustiere gehalten werden. Nicht übernommen werden Kosten für die Unterbringung von - wilden und exotischen Tiere (wie z.B. Schlagen, Spinnen); - Haustieren, die außerhalb der Wohnung gehalten werden (z.B. Schafe, Ziegen, Hühner). Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 20 EUR pro Tag, maximal 1.000 EUR, die vereinbarte Versicherungssumme begrenzt.

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Kosten für Haustierbetreuung. In Erweiterung von § 8 VHB ersetzt der Versicherer die Kosten für die Unterbringung von Haustieren in einer Tierpension oder einer ähnlichen Unterbringung bis zu dem Zeitpunkt, in dem die Wohnung nach einem Versicherungsfall wieder benutzbar oder eine Haltung der Haustiere in einem benutzbaren Teil der Wohnung wieder zumutbar ist. Als Haustiere gelten nur die Tiere, die in Deutschland allgemein üblich und in rechtlich zulässiger Weise als Haustiere gehalten werden. Nicht übernommen werden Kosten für die Unterbringung von - wilden und exotischen Tiere (wie z.B. Schlagen, Spinnen); - Haustieren, die außerhalb der Wohnung gehalten werden (z.B. Schafe, Ziegen, Hühner). Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 20 EUR pro Tag, maximal 1.000 EUR, EUR begrenzt.

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