Common use of Kosten und Aufwendungen Clause in Contracts

Kosten und Aufwendungen. 4.1 Die Kosten und Aufwendungen des unmittelbar refinanzierten Kreditinstituts sowie der Hausbank für die Gewährung und Bearbeitung des NRW.BANK- refinanzierten Darlehens sind mit dem Zinssatz und dem von der XXX.XXXX gezahlten Bearbeitungs- entgelt abgegolten. Zusätzliche Zahlungen (z. B. wegen Nichtabnahme des Darlehens oder im Zusammenhang mit einem Bankenwechsel) kann die Hausbank vom Endkreditnehmer nicht beanspru- chen. Ausnahmen von diesem Grundsatz sind nur möglich, soweit von der XXX.XXXX ausdrücklich zugelassen. Gesetzliche Ansprüche des unmittelbar refinanzierten Kreditinstituts sowie der Hausbank gegen den Endkreditnehmer bleiben unberührt. Eine Verzichts- beziehungsweise Nichtabnahmeent- schädigung oder eine Vorfälligkeitsentschädigung darf nur berechnet werden, wenn die XXX.XXXX eine entsprechende Regelung getroffen hat. Sofern eine Berechnung möglich ist, wird diese von der Hausbank vorgenommen. 4.2 Die gesonderte Berechnung von Entgelten oder Aufwendungsersatz ist im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zulässig 4.2.1 für ergebnisoffene Finanzierungsberatungen und ergebnisoffene Strukturierungen im Vorfeld der Darlehensvergabe, wenn sie vom Endkreditnehmer in dokumentierter Form beauftragt werden. Dies gilt auch für Arrangierungs- und Strukturierungsentgelte bei Finanzierungen mit mehreren Darlehensgebern; 4.2.2 bei Finanzierungen mit mehreren Darlehensge- bern während der Darlehenslaufzeit zur Abgeltung übergreifender Dienstleistungen; 4.2.3 für die Rechtsberatung durch externe Anwälte, die z. B. wegen der Komplexität der Finanzierung oder der Relevanz ausländischer Rechtsordnungen für die Finanzierung notwendig wird.

Appears in 2 contracts

Samples: nrw.bank.gründungskredit, Mittelstandskredit