Kosten und Grenzen für eine Änderung Musterklauseln

Kosten und Grenzen für eine Änderung. Innerhalb eines Kalenderjahres führen wir insge- samt drei Änderungen (Shifts) kostenfrei durch. Für jede weitere Änderung erheben wir für unse- ren Verwaltungsaufwand eine Gebühr von 25 Euro, die wir dem Fondsguthaben belasten. Eine Änderung ist nur für die Fonds der Katego- rie Active möglich. Die Fonds der Kategorie Acti- ve sind in der Fondsübersicht aufgeführt. Wenn ein Fonds schwerwiegende Veränderun- gen zeigt, behalten wir uns vor, dort nicht weiter zu investieren bzw. bestehende Fondsanteile zu verkaufen. Dies trifft insbesondere in folgenden Fällen zu: • Bei Einstellung von An- oder Verkauf der • Bei nachträglicher Erhebung neuer oder Erhöhung bestehender Gebühren durch den Anbieter, • Bei besonders ungünstigen Kapitalmarkt- entwicklungen, die einen erheblichen Wert- verfall der Fondsanteile zur Folge haben können, • Bei jeder Änderung zwingender einschlägi- ger Vorgaben des luxemburgischen, deut- schen oder schweizerischen Aufsichtsrechts sowie jeder Änderung der Aufsichtspraxis der jeweils zuständigen Aufsichtsbehörden, die wesentliche Auswirkungen auf Ihr Fondsguthaben haben kann, • Beim Eintreten von Sachverhalten, die ge- eignet sind, das Erreichen des bei Ab- schluss des Vertrags mit der Xxxx des je- weiligen Fonds angestrebten Anlageziels nachhaltig zu beeinträchtigen. In vorab beschriebenen Fällen sind wir nach billigem Ermessen berechtigt, die derzeitig gülti- ge Fondsübersicht zu ändern und den oder die betroffenen Fonds durch einen möglichst gleichwertigen anderen Fonds zu ersetzen. Dies erfolgt je nach Art des Vorfalls entweder durch einen kostenlosen Shift in den oder die anderen von uns bestimmten Fonds. Tritt ein solches Ereignis ein, informieren wir Sie unverzüglich. Sie haben in diesem Fall das Recht, innerhalb einer Frist von 4 Wochen (mit Ausnahme, die Fondsgesellschaft teilt uns eine kürzere Frist mit) gebührenfrei in andere als die von uns be- stimmten Fonds zu wechseln. Wir handeln dabei nach bestem Wissen ohne Übernahme einer Gewähr. Sofern Sie die Strategie Active gewählt haben und sich bei einem Ihrer ausgewählten Fonds die Anlagestrategie derart verändert, so dass die auf die ursprüngliche Anlagestrategie abgestellte Garantiestellung nicht mehr zu den mit Ihnen vereinbarten Konditionen gewährleistet werden kann, sind wir berechtigt, diesen Fond gegen einen anderen Fonds auszutauschen, dessen Anlagestrategie der ursprünglichen Anlagestra- tegie des von Ihnen ausgewählten Fonds am nächsten kommt. Wir werden Sie über einen ...
Kosten und Grenzen für eine Änderung. Innerhalb eines Kalenderjahrs führen wir insge- samt drei Änderungen (Shifts) kostenfrei durch. Für jede weitere Änderung erheben wir für unse- ren Verwaltungsaufwand eine Gebühr von 25 Euro, die wir dem Fondsguthaben belasten. Eine Änderung ist nur für die Fonds der Kategorie Active möglich. Die Fonds der Kategorie Active sind in der Fondsübersicht aufgeführt.
Kosten und Grenzen für eine Änderung. Innerhalb eines Kalenderjahrs führen wir insge- samt drei Änderungen kostenfrei durch (Shift oder/und Switch). Für jede weitere Änderung er- heben wir für unseren Verwaltungsaufwand eine Gebühr von 25 Euro, die wir dem Fondsguthaben belasten. Für folgende Fonds sind weder ein Switch noch ein Shift möglich:

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  • Unmöglichkeit; Vertragsanpassung 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

  • Einlagensicherung Die Ikano Bank unterliegt der staatlichen schwedischen Einlagensicherung „Riksgälden - Swedish National Debt Office“. Die Einlagensicherung durch Riksgälden schützt Einlagen bis zu einer Höhe von 100.000 Euro.

  • Mindestlohn 1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG) zu beachten und den jeweils verbindlich vorgeschriebenen Mindestlohn zu zahlen. Die vorstehende Regelung gilt ebenfalls für vom Auftragnehmer eingesetzte Nachunternehmer und deren eingesetztes Personal.

  • Ausführung von Aufträgen Z 8. (1) Einen Auftrag, der seinem Inhalt nach typischerweise die Heranziehung eines Dritten erforderlich macht, erfüllt das Kreditinstitut durch Betrauung eines Dritten im eigenen Namen. Wählt das Kreditinstitut den Dritten aus, so haftet es für die sorgfältige Auswahl.

  • Prüfungen Sind für den Liefergegenstand Prüfungen vorgesehen, trägt der Lieferant die sachlichen und seine personellen Prüfkosten. Der Be- steller trägt seine personellen Prüfkosten. Der Lieferant hat dem Besteller die Prüfbereitschaft mindestens eine Woche vor dem für die Prüfung vorgesehenen Termin verbindlich anzuzeigen. Der Lie- ferant hat zudem mit dem Besteller einen Prüftermin zu vereinba- ren. Wird zu diesem Termin der Liefergegenstand nicht vorgestellt, so gehen die personellen Prüfkosten des Bestellers zu Lasten des Lieferanten. Sind infolge festgestellter Mängel wiederholte oder weitere Prüfungen erforderlich, so trägt der Lieferant hierfür alle sachlichen und personellen Kosten. Für die Werkstoffnachweise der Vormaterialien trägt der Lieferant die sachlichen und personel- len Kosten.

  • Berechnung 1. Für ein unvollständiges Arbeitsjahr sind die Ferien entsprechend der Dauer des Arbeitsverhältnisses zu gewähren.

  • Aufrechnung und Zurückbehaltung Der Besteller darf nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung aufrechnen. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist dem Besteller nur gestattet, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht; diese Beschränkung findet keine Anwendung, wenn die Gegenansprüche des Bestellers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Befriedigungsrecht nach § 371 HGB steht dem Kunden nicht zu.

  • Rechnungslegung und Zahlung (Zu 8.3 und 8.4 der ÖNORM B 2110)

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.