Kostenerstattung für die Herstellung zusätzlicher Anschlusskanäle. Der Preis für die Herstellung zusätzlicher Anschlusskanäle für den Grundstücksanschluss gemäß § 17 AEB wird anhand der tatsächlichen Kosten berechnet und dem Kunden in Rechnung gestellt. Die angemessene Vorausleistung kann bis zu 80 % der tatsächlichen Kosten betragen.
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Kostenerstattung für die Herstellung zusätzlicher Anschlusskanäle. Der Preis für die Herstellung zusätzlicher Anschlusskanäle für den Grundstücksanschluss Grundstücksanschluß gemäß § 17 AEB wird anhand der tatsächlichen Kosten berechnet und dem Kunden in Rechnung gestellt. Die angemessene Vorausleistung kann bis zu 80 % der tatsächlichen Kosten betragen.
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Kostenerstattung für die Herstellung zusätzlicher Anschlusskanäle. Der Preis für die Herstellung zusätzlicher Anschlusskanäle für den Grundstücksanschluss gemäß § 17 AEB wird anhand der tatsächlichen Kosten berechnet und dem Kunden in Rechnung gestellt. Die angemessene Vorausleistung kann bis zu 80 % der tatsächlichen Kosten betragen.
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