Mahnkosten Musterklauseln

Mahnkosten. Die Mahnkosten betragen je rückständige monatliche Beitragsrate 0,50 Euro.
Mahnkosten. Für jede Mahnung werden Mahnkosten erhoben.
Mahnkosten. Als Mahnkosten werden EUR 15,00 je Mahnung pauschal erhoben.
Mahnkosten. Bei Zahlungsverzug des Kunden werden für jede schriftliche Mahnung eines fälligen Rechnungsbetrages 2,50 € berechnet. Für jede Einziehung eines fälligen Rechnungsbetrages durch einen Beauftragten des Wasserverbandes Nord werden zur Abgeltung der Verwaltungskosten und des entstehenden Personal- und Wegeaufwandes 30,00 € berechnet.
Mahnkosten. Kosten für die zweckentsprechende Rechtsverfolgung, insbesondere Kosten für Mahnung oder Inkasso, werden nach Aufwand bzw. nach angemessenen Pauschalsätzen verrechnet.
Mahnkosten. Der Kostensatz je Mahnung beträgt 5,00 € Kummerfeld, 20.10.2016 gez. Xxxx Xxxx gez. Xxxx Xxxxxx
Mahnkosten. Für die Anmahnung der Rechnung werden erhoben 2,50 € * Für die Wiedervorlage der Rechnung werden erhoben (zzgl. gesetzl. MwSt.) 5,00 € * Dieser Betrag unterliegt nicht der Umsatzbesteuerung.
Mahnkosten. T-Mobile verrechnet dem Kunden angefallene, notwendige, zweckentsprechende und angemessene Mahnkosten, wenn dieser mit seinen Zahlungen schuldhaft in Verzug geraten ist, zuzüglich der seit dem Eintritt der Fälligkeit der Forderung angefallenen Verzugszinsen.
Mahnkosten. Die durch Zahlungsverzug entstandenen Kosten, die dem Kunden berechnet werden, betragen 1,90 Euro; der Betrag ist umsatzsteuerfrei.
Mahnkosten. Zahlungsziel 1.Mahnung 2.Mahnung Inkasso 30 Tage +5 Tage +10 Tage >25 Tage + CHF 150.- + CHF 250.- +Kosten für Inkasso