Kostenschätzungen. 7.1 Im Falle, dass NEVARIS dem Kunden in der Dienstleistungsvereinbarung eine Kostenschätzung hinsichtlich der voraussichtlich benötigten Beratungsdienstleistungen angibt, gelten nachfolgende Regelungen. 7.2 Die Schätzungen basieren auf Erfahrungswerten der NEVARIS und sind abhängig von unterschiedlichsten Faktoren (z.B. Qualifikation und EDV-Erfahrungsschatz der zu schulenden Mitarbeiter, Komplexität der vorliegenden IT-Infrastruktur, Stand: April 2022 Detaillierungsgrad abzubildender Prozesse etc.). Die Kostenschätzung ist unverbindlich und NEVARIS gibt keine Garantie für die Richtigkeit der Schätzung ab. 7.3 Es handelt sich weder um eine Festpreis- noch um ein Höchstpreisabrede, sondern um einen Kostenanschlag im Sinne des § 649 BGB. 7.4 Bei einer sich abzeichnenden, wesentlichen Überschreitung der Aufwandsschätzung wird NEVARIS den Kunden rechtzeitig informieren. 7.5 Eine Erweiterung des Leistungsumfangs auf Wunsch des Kunden oder eine Kostenerhöhung wegen behördlicher, gesetzlicher Auflagen sind unerheblich für die Beurteilung, ob eine wesentliche Überschreitung vorliegt. 7.6 Unwesentliche Überschreitungen hat der Kunde NEVARIS vertragsgemäß zu vergüten.
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Samples: General Terms and Conditions, General Terms and Conditions
Kostenschätzungen. 7.1 Im Falle, dass NEVARIS 123erfasst dem Kunden in der Dienstleistungsvereinbarung eine Kostenschätzung hinsichtlich der voraussichtlich benötigten Beratungsdienstleistungen angibt, gelten nachfolgende Regelungen.
7.2 Die Schätzungen basieren auf Erfahrungswerten der NEVARIS 123erfasst und sind abhängig von unterschiedlichsten Faktoren (z.B. Qualifikation und EDV-Erfahrungsschatz der zu schulenden Mitarbeiter, Komplexität der vorliegenden IT-Infrastruktur, Stand: April 2022 Detaillierungsgrad abzubildender Prozesse etc.). Die Kostenschätzung ist unverbindlich und NEVARIS 123erfasst gibt keine Garantie für die Richtigkeit der Schätzung ab.
7.3 Es handelt sich weder um eine Festpreis- noch um ein Höchstpreisabrede, sondern um einen Kostenanschlag im Sinne des § 649 BGB.
7.4 Bei einer sich abzeichnenden, wesentlichen Überschreitung der Aufwandsschätzung wird NEVARIS 123erfasst den Kunden rechtzeitig informieren.
7.5 Eine Erweiterung des Leistungsumfangs auf Wunsch des Kunden oder eine Kostenerhöhung wegen behördlicher, gesetzlicher Auflagen sind unerheblich für die Beurteilung, ob eine wesentliche Überschreitung vorliegt.
7.6 Unwesentliche Überschreitungen hat der Kunde NEVARIS 123erfasst vertragsgemäß zu vergüten.
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Samples: General Terms and Conditions
Kostenschätzungen. 7.1 Im Falle, dass NEVARIS dem Kunden in der Dienstleistungsvereinbarung eine Kostenschätzung hinsichtlich der voraussichtlich benötigten Beratungsdienstleistungen angibt, gelten nachfolgende Regelungen.
7.2 Die Schätzungen basieren auf Erfahrungswerten der NEVARIS und sind abhängig von unterschiedlichsten Faktoren (z.B. Qualifikation und EDV-Erfahrungsschatz der zu schulenden Mitarbeiter, Komplexität der vorliegenden IT-Infrastruktur, Stand: April Juli 2022 Detaillierungsgrad abzubildender Prozesse etc.). Die Kostenschätzung ist unverbindlich und NEVARIS gibt keine Garantie für die Richtigkeit der Schätzung ab.
7.3 Es handelt sich weder um eine Festpreis- noch um ein Höchstpreisabrede, sondern um einen Kostenanschlag im Sinne des § 649 BGB.
7.4 Bei einer sich abzeichnenden, wesentlichen Überschreitung der Aufwandsschätzung wird NEVARIS den Kunden rechtzeitig informieren.
7.5 Eine Erweiterung des Leistungsumfangs auf Wunsch des Kunden oder eine Kostenerhöhung wegen behördlicher, gesetzlicher Auflagen sind unerheblich für die Beurteilung, ob eine wesentliche Überschreitung vorliegt.
7.6 Unwesentliche Überschreitungen hat der Kunde NEVARIS vertragsgemäß zu vergüten.
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Samples: General Terms and Conditions