Kostentragung bei zu vertretendem Rucktritt, Verzugszinsen, Sonstige Rechte Musterklauseln

Kostentragung bei zu vertretendem Rucktritt, Verzugszinsen, Sonstige Rechte. Erfolgt ein Rucktritt von diesem Vertrag aus Grunden, die die Verkauferseite zu vertreten hat, hat diese die gemass Xxxx. 12.1 Satz 1 anfallenden Kosten zu tragen bzw. zu erstatten. Im Zahlungsverzug schuldet die Xxxxxxxx xxx Xxxxxxxxxx 00 -33- Verzugszinsen in Hohe von 6% uber dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank. Erganzend zu den in diesem Vertrag niedergelegten Regelungen gelten im Verzugsfall fur die Parteien die gesetzlichen Bestimmungen.