Kostentragung bei zu vertretendem Rucktritt, Verzugszinsen, Sonstige Rechte. Erfolgt ein Rucktritt von diesem Vertrag aus Grunden, die die Verkauferseite zu vertreten hat, hat diese die gemass Xxxx. 12.1 Satz 1 anfallenden Kosten zu tragen bzw. zu erstatten. Im Zahlungsverzug schuldet die Xxxxxxxx xxx Xxxxxxxxxx 00 -33- Verzugszinsen in Hohe von 6% uber dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank. Erganzend zu den in diesem Vertrag niedergelegten Regelungen gelten im Verzugsfall fur die Parteien die gesetzlichen Bestimmungen.