Auswechslung der Sicherheiten / Gesellschafterdarlehn Musterklauseln

Auswechslung der Sicherheiten / Gesellschafterdarlehn. -30- Der Kauferin ist bekannt, dass die Bankverbindlichkeiten der Gesellschaften derzeit zum Teil durch das private Grundvermogen der Verkaufer besichert sind und dass die Verkaufer die personliche unbeschrankte Haftung fur die Bankverbindlichkeiten und Eventualverbindlichkeiten der Gesellschaften ubernommen haben. Die Kauferin wird sich daher nach dem Stichtag dafur einsetzen, dass die Verkaufer sowie deren Grundvermogen aus dieser Haftung entlassen werden, indem sie entweder den betreffenden Banken bis spatestens zum 10. Januar 1998 im Austausch zu den von den Verkaufern gewahrten jeweiligen Sicherheiten ihrerseits Sicherheiten stellt, die die Bankverbindlichkeiten und Eventualverbindlichkeiten der Gesellschaften mit nominal 120% oder mit real 110% abdecken oder die Bankverbindlichkeiten bis zum 15.01.1998 erfullt. Der Vertrag steht unter, neben der in Abschnitt 2.3 genannten, weiteren auflosenden Bedingung, dass die Kauferin einen Betrag von 426.000,00 DM bis zum 29.12.1997, 24:00 Uhr auf dem Notaranderkonto Merck Finck & Co, Niederlassung Berlin, BLZ 12030900, S.W.I.F.T. - Code XXXXXXXX 000, Konto 0250203413 einbezahlt hat, und zwar mit der Treuhandauflage, diesen Betrag unter den gleichen Bedingungen wie den Kaufpreis an die Verkaufer auszuzahlen. Mit der Auszahlung dieses Betrags zahlt die Kauferin fur die jeweils betroffenen Gesellschaften samtliche den Gesellschaften von den Erschienenen zu 1 und zu 2 gewahrten Darlehn, die insgesamt 426.000,00 DM betragen, an die Verkaufer zuruck. Eine Anrechnung auf den Kaufpreis findet nicht statt.