Kraftfahrzeuge, Kraftfahrzeug-Anhänger. Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die der Versicherungsnehmer, eine mitversi- cherte Person oder eine von ihnen bestellte oder beauftragte Person durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeugs oder Kraftfahrzeug-Anhängers verursachen. Eine Tätigkeit der vorstehend genannten Personen an einem Kraftfahrzeug oder Kraftfahrzeug- Anhänger ist kein Gebrauch im Sinne dieser Bestimmung, wenn keine dieser Personen Halter oder Besitzer des Fahrzeugs ist und wenn das Fahrzeug hierbei nicht in Betrieb gesetzt wird.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Betriebshaftpflichtversicherung Von Schulbetrieben Und Anderen Bildungseinrichtungen, Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Betriebshaftpflichtversicherung Von Sicherheitsdienstleistern, Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Objekt Haftpflichtversicherung
Kraftfahrzeuge, Kraftfahrzeug-Anhänger. Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die der Versicherungsnehmer, eine mitversi- cherte mitversicherte Person oder eine von ihnen bestellte oder beauftragte Person durch den Gebrauch Ge- brauch eines Kraftfahrzeugs oder Kraftfahrzeug-Anhängers Anhän- gers verursachen. Eine Tätigkeit der vorstehend genannten Personen an einem ei- nem Kraftfahrzeug oder Kraftfahrzeug- Kraftfahrzeug-Anhänger ist kein Gebrauch im Sinne dieser Bestimmung, wenn keine dieser Personen Halter oder Besitzer des Fahrzeugs ist und wenn das Fahrzeug hierbei nicht in Betrieb gesetzt wird.
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Samples: Betriebs / Berufshaftpflichtversicherung, Betriebs / Berufshaftpflichtversicherung
Kraftfahrzeuge, Kraftfahrzeug-Anhänger. Ausgeschlossen sind Pflichten oder Ansprüche wegen Schäden, die der Versicherungsnehmer, eine mitversi- cherte mitversicherte Person oder eine von ihnen bestellte oder beauftragte Person durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeugs Kraftfahrzeuges oder Kraftfahrzeug-Anhängers Kraftfahrzeuganhängers verursachen. Eine Tätigkeit der vorstehend genannten Personen an einem Kraftfahrzeug Kraftfahrzeug, oder Kraftfahrzeug- Anhänger Kraftfahr- zeuganhänger ist kein Gebrauch im Sinne dieser Bestimmung, wenn keine dieser Personen Halter oder Besitzer des Fahrzeugs Fahrzeuges ist und wenn das Fahrzeug hierbei nicht in Betrieb gesetzt wird. Dieser Ausschluss gilt nicht im Umfang von A2-2.8.5.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Betriebshaftpflichtversicherung Für Baunebengewerbe, Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Betriebshaftpflichtversicherung Für KFZ Handel Und Handwerk (Avb BHV Kfzhh)
Kraftfahrzeuge, Kraftfahrzeug-Anhänger. Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die der Versicherungsnehmer, eine mitversi- cherte mitversicherte Person oder eine von ihnen bestellte oder beauftragte Person durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeugs oder Kraftfahrzeug-Kraftfahrzeug- Anhängers verursachen. Eine Tätigkeit der vorstehend genannten Personen an einem Kraftfahrzeug oder Kraftfahrzeug- Kraftfahrzeug-Anhänger ist kein Gebrauch im Sinne dieser Bestimmung, wenn keine dieser Personen Halter oder Besitzer des Fahrzeugs ist und wenn das Fahrzeug hierbei nicht in Betrieb gesetzt wird.
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Samples: Private Tierhalterhaftpflicht, Private Tierhalterhaftpflicht
Kraftfahrzeuge, Kraftfahrzeug-Anhänger. Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die der Versicherungsnehmer, eine mitversi- cherte mitversicherte Person oder eine von ihnen bestellte oder beauftragte beauf- tragte Person durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeugs Kraftfahr- zeugs oder Kraftfahrzeug-Anhängers verursachen. Eine Tätigkeit der vorstehend genannten Personen an einem Kraftfahrzeug oder Kraftfahrzeug- Anhänger ist kein Gebrauch im Sinne dieser BestimmungBe- stimmung, wenn keine dieser Personen Halter oder Besitzer des Fahrzeugs ist und wenn das Fahrzeug hierbei nicht in Betrieb gesetzt wird.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Wassersportfahrzeug Haftpflichtversicherung, Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Wassersportfahrzeug Haftpflichtversicherung
Kraftfahrzeuge, Kraftfahrzeug-Anhänger. Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die der Versicherungsnehmer, eine mitversi- cherte Person oder eine von ihnen ihm bestellte oder beauftragte Person durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeugs Kraft- fahrzeugs oder Kraftfahrzeug-Anhängers verursachen. Eine Tätigkeit der vorstehend genannten Personen an einem Kraftfahrzeug oder Kraftfahrzeug- Kraftfahrzeug-Anhänger ist kein Gebrauch im Sinne dieser Bestimmung, wenn keine dieser Personen Halter oder Besitzer des Fahrzeugs Fahr- zeugs ist und wenn das Fahrzeug hierbei nicht in Betrieb Be- trieb gesetzt wird.
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Samples: Betriebshaftpflichtversicherung, Betriebshaftpflichtversicherung
Kraftfahrzeuge, Kraftfahrzeug-Anhänger. Ausgeschlossen sind Pflichten oder Ansprüche wegen Schäden, die der Versicherungsnehmer, eine mitversi- cherte mitversicher- te Person oder eine von ihnen bestellte oder beauftragte Person durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeugs Kraftfahrzeuges oder Kraftfahrzeug-Anhängers Kraftfahrzeuganhängers verursachen. Eine Tätigkeit der vorstehend genannten Personen an einem ei- nem Kraftfahrzeug oder Kraftfahrzeug- Anhänger Kraftfahrzeuganhänger ist kein Gebrauch im Sinne dieser Bestimmung, wenn keine dieser Personen Halter oder Besitzer des Fahrzeugs Fahrzeuges ist und wenn das Fahrzeug hierbei nicht in Betrieb gesetzt wird.
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Samples: Betriebs / Berufshaftpflichtversicherung, Betriebs / Berufshaftpflichtversicherung
Kraftfahrzeuge, Kraftfahrzeug-Anhänger. Ausgeschlossen sind Pflichten oder Ansprüche wegen Schäden, die der Versicherungsnehmer, eine mitversi- cherte mitversicherte Person oder eine von ihnen bestellte oder beauftragte Person durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeugs Kraftfahrzeuges oder Kraftfahrzeug-Anhängers Kraftfahrzeuganhängers verursachen. Eine Tätigkeit der vorstehend genannten Personen an einem Kraftfahrzeug Kraftfahrzeug, oder Kraftfahrzeug- Anhänger Kraftfahr- zeuganhänger ist kein Gebrauch im Sinne dieser Bestimmung, wenn keine dieser Personen Halter oder Besitzer des Fahrzeugs Fahrzeuges ist und wenn das Fahrzeug hierbei nicht in Betrieb gesetzt wird. Dieser Ausschluss gilt nicht im Umfang von A2-2.9.1.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Betriebshaftpflichtversicherung Von Sicherheitsdienstleistern, Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Betriebshaftpflichtversicherung Von Gaststätten Und Beherbergungsbetrieben
Kraftfahrzeuge, Kraftfahrzeug-Anhänger. Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die der VersicherungsnehmerSie, eine mitversi- cherte mitversicherte Person oder eine von ihnen bestellte oder o- der beauftragte Person durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeugs Kraftfahr- zeugs oder Kraftfahrzeug-Anhängers verursachen. Eine Tätigkeit der vorstehend genannten Personen an einem ei- nem Kraftfahrzeug oder Kraftfahrzeug- Kraftfahrzeug-Anhänger ist kein Gebrauch Ge- brauch im Sinne dieser Bestimmung, wenn keine dieser Personen Halter Per- sonen Xxxxxx oder Besitzer des Fahrzeugs ist und wenn das Fahrzeug hierbei nicht in Betrieb gesetzt wird.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Private Haus Und Grundbesitzer Haftpflichtversicherung
Kraftfahrzeuge, Kraftfahrzeug-Anhänger. Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die der Versicherungsnehmer, eine mitversi- cherte Person oder eine von ihnen bestellte oder beauftragte Person durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeugs oder Kraftfahrzeug-Anhängers verursachen. Eine Tätigkeit der vorstehend genannten Personen an einem Kraftfahrzeug oder Kraftfahrzeug- Anhänger ist kein Gebrauch im Sinne dieser Bestimmung, wenn keine dieser Personen Halter oder Besitzer des Fahrzeugs ist und wenn das Fahrzeug hierbei nicht in Betrieb gesetzt wird. Siehe hierzu A1-6.15.
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Kraftfahrzeuge, Kraftfahrzeug-Anhänger. Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die der Versicherungsnehmer, eine mitversi- cherte mitversicherte Person oder eine von ihnen bestellte oder beauftragte Person durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeugs oder Kraftfahrzeug-Anhängers verursachendes Fahrzeugs verursacht. Eine Tätigkeit der vorstehend genannten Personen an einem Kraftfahrzeug oder Kraftfahrzeug- Anhänger Kraftfahrzeuganhänger ist kein Gebrauch im Sinne dieser die- ser Bestimmung, wenn keine dieser Personen Halter oder Besitzer des Fahrzeugs ist und wenn das Fahrzeug hierbei nicht in Betrieb gesetzt wird.
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Samples: Wohngebäudeversicherung
Kraftfahrzeuge, Kraftfahrzeug-Anhänger. Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die der Versicherungsnehmer, eine mitversi- cherte mit- versicherte Person oder eine von ihnen bestellte oder beauftragte Person durch den Gebrauch Ge- brauch eines Kraftfahrzeugs oder Kraftfahrzeug-Anhängers verursachen. Eine Tätigkeit der vorstehend genannten Personen an einem Kraftfahrzeug oder Kraftfahrzeug- Kraftfahrzeug-Anhänger ist kein Gebrauch im Sinne dieser Bestimmung, wenn keine dieser Personen Halter oder Besitzer Besit- zer des Fahrzeugs ist und wenn das Fahrzeug hierbei nicht in Betrieb gesetzt wird.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Private Hundehalterhaftpflichtversicherung
Kraftfahrzeuge, Kraftfahrzeug-Anhänger. Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die der Versicherungsnehmer, eine mitversi- cherte mitversicherte Person oder eine von ihnen bestellte oder beauftragte Person durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeugs Kraftfahr- zeugs oder Kraftfahrzeug-Anhängers verursachenver- ursachen. Eine Tätigkeit der vorstehend genannten Personen an einem Kraftfahrzeug oder Kraftfahrzeug- Kraftfahrzeug-Anhänger ist kein Gebrauch Ge- brauch im Sinne dieser Bestimmung, wenn keine dieser Personen Halter oder Besitzer des Fahrzeugs ist und wenn das Fahrzeug hierbei nicht in Betrieb gesetzt wird.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Jagd Haftpflichtversicherung
Kraftfahrzeuge, Kraftfahrzeug-Anhänger. Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die der Versicherungsnehmer, eine mitversi- cherte mitversicherte Person oder eine von ihnen bestellte oder beauftragte Person durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeugs oder Kraftfahrzeug-Anhängers verursachen. Eine Tätigkeit der vorstehend genannten Personen an einem Kraftfahrzeug oder Kraftfahrzeug- Kraftfahrzeug-Anhänger ist kein Gebrauch im Sinne dieser Bestimmung, wenn keine dieser Personen Halter oder Besitzer des Fahrzeugs ist und wenn das Fahrzeug hierbei nicht in Betrieb gesetzt wird.
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Kraftfahrzeuge, Kraftfahrzeug-Anhänger. Ausgeschlossen sind Pflichten oder Ansprüche wegen Schäden, die der Versicherungsnehmer, eine mitversi- cherte mitversicherte Person oder eine von ihnen bestellte oder beauftragte Person durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeugs Kraftfahrzeuges oder Kraftfahrzeug-Anhängers Kraftfahrzeuganhängers verursachen. Eine Tätigkeit der vorstehend genannten Personen an einem Kraftfahrzeug oder Kraftfahrzeug- Anhänger anhänger ist kein Gebrauch im Sinne dieser Bestimmung, wenn keine dieser Personen Halter oder Besitzer des Fahrzeugs Fahrzeuges ist und wenn das Fahrzeug hierbei nicht in Betrieb gesetzt wird.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Betriebs Und Berufshaftpflichtversicherung (Avb Bhv)
Kraftfahrzeuge, Kraftfahrzeug-Anhänger. Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die der Versicherungsnehmer, eine mitversi- cherte mitversicherte Person oder eine von ihnen ih- nen bestellte oder beauftragte Person durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeugs oder Kraftfahrzeug-Anhängers verursachen. Eine Tätigkeit der vorstehend genannten Personen an einem Kraftfahrzeug oder Kraftfahrzeug- Kraftfahrzeug-Anhänger ist kein Gebrauch im Sinne dieser Bestimmung, wenn keine dieser Personen Halter oder Besitzer des Fahrzeugs ist und wenn das Fahrzeug hierbei nicht in Betrieb gesetzt wird.
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Samples: Hundehalterhaftpflichtversicherung
Kraftfahrzeuge, Kraftfahrzeug-Anhänger. Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die der Versicherungsnehmer, eine mitversi- cherte mitversicherte Person oder eine von ihnen bestellte oder beauftragte Person durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeugs oder Kraftfahrzeug-Kraftfahrzeug- Anhängers verursachen. Eine Tätigkeit der vorstehend genannten Personen an einem Kraftfahrzeug oder Kraftfahrzeug- Kraftfahrzeug-Anhänger ist kein Gebrauch Ge- brauch im Sinne dieser Bestimmung, wenn keine dieser Personen Halter oder Besitzer des Fahrzeugs ist und wenn das Fahrzeug hierbei nicht in Betrieb gesetzt wird.
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