Kraftstoff Musterklauseln

Kraftstoff. 6.1. Der Mieter erhält das Fahrzeug mit vollem Kraftstofftank. Er hat das Fahrzeug mit einem vollen Kraftstofftank zurückzugeben, anderenfalls wird der Vermieter die Betankung des Fahrzeugs und den erforderlichen Kraftstoff dem Mieter in Rechnung stellen. Es gelten die Tarife des Vermieters, die an der Anmietstation aushängen.
Kraftstoff. Unsere Miettechnik wird vollbetankt übergeben. Bei Abholung wird der fehlende Kraftstoff gegen den Tagesdieselpreis berechnet. Unsere Miettechnik ist ausschließlich mit Diesel zu betanken, ausgenommen Anlagen mit Elektroantrieb.
Kraftstoff. Der Mieter verpflichtet sich, dass Fahrzeug mit dem im Übergabeprotokoll dokumentierten Tankfüllstand zurückzuge- ben. Entspricht der Füllstand bei Fahrzeugrücknahme nicht dem im Übergabeprotokoll protokollierten Füllstand, wer- den die Kraftstoffkosten gegenüber dem Mieter unter Berücksichtigung des für den Vermieter erforderlichen Zeit- und Arbeitsaufwandes berechnet. Für den Arbeitsaufwand der Betankung wird dem Mieter eine Kostenpauschale in Höhe von 25 € in Rechnung gestellt.
Kraftstoff. Der Kunde hat die für das Fahrzeug geltenden Bestimmungen über die zu verwendenden a) Kraftstoffe (z.B. Benzin, Diesel, Gas, Strom oder andere Stoffe), b) Schmierstoffe wie z.B. Motoröl oder c) Betriebsstoffe wie z.B. AdBlue zu beachten. Die durch das falsche Betanken oder der falschen Zugabe von Schmier- und/oder Betriebsstoffen entstandenen Schäden sind vom Kunden zu tragen.
Kraftstoff. Der VM stellt dem M eine Tankkarten zur Verfügung. Nach Erhalt der Abrechnungen der Mineralölgesellschaften berechnet der VM dem M die durch den Gebrauch der Tankkarten entstandenen Kosten zusätzlich zum monatlichen Pauschalsatz. Der M ist verpflichtet, den PIN-Code geheimzuhalten und ihn nur den von ihm zur Benutzung der Tankkarten ermächtigten Personen mitzuteilen. Der Code darf nicht auf den Karten vermerkt werden. Der M hat diese Geheimhaltungspflicht auch seinen Mitarbeitern aufzuerlegen. Er verpflichtet sich, dafür Sorge zu tragen, dass die Tankkarten nicht Dritten zugänglich gemacht, insbesondere nicht in unbewachten Fahrzeugen aufbewahrt werden. Über Untergang, Verlust und Diebstahl der Karten hat der M den VM und die jeweilige Mineralölgesellschaft vorab telefonisch und unverzüglich schriftlich zu unterrichten. Bei unberechtigter und/oder missbräuchlicher Nutzung der Tankkarten ist der VM berechtigt, sie entschädigungslos vom M zurückzufordern bzw. über die Tankstellen einziehen zu lassen. Der M haftet für alle Forderungen und Schäden, die durch eine (auch missbräuchliche) Verwendung und / oder Verfälschung der Tankkarten entstehen und stellt den VM insoweit von allen Ansprüchen Dritter frei.
Kraftstoff. H.1 Der während der Mietzeit verbrauchte Kraftstoff wird vom Kunden bezahlt.
Kraftstoff. Der Mieter muss die Bestimmungen des Fahrzeugs bezüglich Kraftstoff einhalten. Er hat somit die Pflicht, das Fahrzeug mit dem richtigen Kraftstoff zu tanken. Darunter fallen neben Benzin und Diesel auch Elektrizität sowie jegliche andere Möglichkeiten, ein Auto anzutreiben. Die durch das falsche Tanken entstandenen Schäden und Folgekosten sind vom Mieter zu tragen. Das Fahrzeug wird vom Vermieter vollgetankt bzw. mit voll aufgeladener Batterie übergeben. Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug vollgetankt bzw. mit voll aufgeladener Batterie zu retournieren, ansonsten werden die Kosten plus eine Bearbeitungsgebühr von CHF 50.- in Rechnung gestellt.
Kraftstoff. Arval stellt dem Mieter den über die Tankkarte(n) bezogenen Kraftstoff auf Basis des tatsächlichen Verbrauchs in Rechnung.
Kraftstoff. Zum Mietende prüfen der Fahrzeuginhaber und der Mieter den Kraftstoff-Füllstand. Für Connect-Anmietungen erfolgt die Prüfung des Kraftstoff-Füllstands automatisch über das Connect-Gerät (ausgenommen sind einige Getaround Connect-Anmietungen, bei denen der Mieter über die App darüber informiert wird, dass keine automatische Prüfung der Kraftstoffmenge durchgeführt wird: In diesem Fall muss der Mieter ein Foto der Füllstandsanzeige des Fahrzeugtanks machen.). Weicht der Kraftstoff-Füllstand von dem während des Eincheckens angezeigten ab, führt Getaround in die jeweilige Richtung eine Anpassung vor, entweder durch vom Mieter eingezogene zusätzliche Zahlung oder Erstattung an den Mieter für den zusätzlichen Kraftstoff, den er im Fahrzeug getankt xxx.Xx gelten die auf folgender Seite aufgeführten Preise: xxxxx://xx.xxxxxxxxx.xxx/xxxx-xxxxxx. In dieser Situation hat der Mieter nach Ende des Mietzeitraums 48 Stunden Zeit, seine Erstattung bei Getaround anzufordern. Bei Connect-Anmietungen mit automatischer Kraftstoffmengenprüfung erfolgt die Erstattung automatisch. Gibt der Mieter das Fahrzeug mit weniger Kraftstoff zurück als zu Mietbeginn, berechnet Getaround dem Mieter die folgende Gebühr und zahlt dem Fahrzeuginhaber die folgende Entschädigung für die Mühe, den fehlenden Kraftstoff nachzutanken: Dem Mieter berechneter Gesamtbetrag An den Fahrzeuginhaber gezahlte Entschädigung Gebühr für GBP 0,60 pro fehlendem Liter in GBP 0,40 pro fehlendem mangelndes/ Großbritannien / € 0,60 pro Liter in Großbritannien / € unzureichendes fehlendem Liter in Frankreich, 0,40 pro fehlendem Liter in Nachtanken Deutschland, Spanien, Frankreich, Deutschland, Österreich und Belgien / 6 kr pro Spanien, Österreich und fehlendem Liter in Norwegen Belgien / 4 kr pro fehlendem Liter in Norwegen Wenn die Kraftstoffkontrolle vom Fahrzeuginhaber und/oder dem Mieter durchgeführt wurde, hat der Fahrzeuginhaber 48 Stunden nach Beendigung der Anmietung Zeit, Getaround um diese Entschädigung zu bitten. Bei Connect-Anmietungen mit automatischer Kraftstoffmengenprüfung erfolgt die Erstattung automatisch.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.