Krankenhaustagegeld (stationär). Die Unfallverletzung der versicherten Person erfordert einen vollstationären Aufenthalt im Krankenhaus. Pro Tag des Aufenthaltes wird ein Krankenhaustagegeld in Höhe von 30 Euro gezahlt. Der Anspruch auf Krankenhaustagegeld ist auf maximal 3 Monate ab dem Tag des Unfalls beschränkt.
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