Krankenkassenmeldung. Die Krankenkassen übermitteln den Arbeitgebern ab dem 01.01.2015 auf Grundlage der angeforderten GKV-Monatsmeldungen in den Fällen der versicherungspflichtigen Mehrfach- beschäftigung Informationen zur anteilmäßigen Aufteilung des beitragspflichtigen Arbeitsent- gelts durch gesicherte und verschlüsselte Datenübertragung mit der Krankenkassenmel- dung. Die Meldung besteht aus einem Datensatz Krankenkassenmeldung (DSKK) und dem Datenbaustein Meldesachverhalt Beitragsbemessungsgrenze (DBBG).
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