Kreditrisiko (Sektor Bank) Musterklauseln

Kreditrisiko (Sektor Bank). Für die DZ BANK Gruppe bestehen im Sektor Bank erhebliche Kreditrisiken. Das Kreditgeschäft stellt eine der wichtigsten Kernaktivitäten der Unternehmen des Sektors Bank dar und unterteilt sich in das klassische Kreditgeschäft und Handelsgeschäfte. Das klassische Kreditgeschäft entspricht im Wesentlichen dem kommerziellen Kreditgeschäft einschließlich Finanzgarantien und Kreditzusagen. Unter Handelsgeschäft werden im Kontext des Kreditrisikomanagements Produkte aus dem Kapitalmarktbereich wie Wertpapiere des Anlage- und des Handelsbuchs, Schuldscheindarlehen, Derivate- und besicherte Geldmarktgeschäfte (zum Beispiel Repo-Geschäfte) sowie unbesicherte Geldmarktgeschäfte verstanden. Das Kreditrisiko bezeichnet die Gefahr von Verlusten aus dem Ausfall von Gegenparteien (Kreditnehmer, Emittenten, Kontrahenten) sowie das Risiko einer Änderung der Bonitätseinstufung (Ratingmigration) von Gegenparteien. Die Gefahr eines Ausfalls von Gegenparteien besteht, wenn ein Kunde Forderungen aus in Anspruch genommenen Krediten (einschließlich Leasingforderungen) und aus überfälligen Zahlungen nicht begleichen kann oder wenn aus Eventualverbindlichkeiten und extern zugesagten Kreditlinien Verluste entstehen. Ausfälle aus klassischen Kreditgeschäften können vor allem in der DZ BANK, der BSH, der DZ HYP und der TeamBank entstehen. Ausfälle aus Handelsgeschäften können vor allem in der DZ BANK, der BSH und der DZ HYP entstehen. Bei der Betrachtung von Einzelkonzentrationen im Sektor Bank entfielen zum 31. Dezember 2023 28,0% des gesamten Kreditrisikokapitalbedarfs auf die 20 Adressen mit dem größten Kreditrisikokapitalbedarf. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um Kreditnehmer aus dem Finanzsektor (inklusive der Genossenschaftsbanken), die Ratingeinstufungen im Bereich des Investment Grade (d.h. Ratings von bester bis mittlerer Bonität also beispielsweise AAA bis BBB bzw. Baa3 bzw. BBB) aufweisen, europäische Peripheriestaaten und einzelne Kreditnehmer mit Ratings des Non-Investment Grade. Der Anteil des Risikovorsorgebestands am Gesamtkreditvolumen betrug per 31. Dezember 2023 0,3%. Im Fall von kumulierten Ausfällen einer bestimmten Gruppe oder bei wirtschaftlichen Krisen in den jeweiligen Branchen oder Ländern, die mit signifikanten Konzentrationen im Kreditportfolio gehäuft vertreten sind, können wesentliche Abschreibungen bzw. Wertberichtigungen erforderlich sein. Trotz Warnungen vor Überbewertungen sind die Immobilienpreise in Deutschland selbst nach dem Ausbruch der COV...
Kreditrisiko (Sektor Bank). Das Kreditrisiko bezeichnet die Gefahr von Verlusten aus dem Ausfall von Gegenparteien (Kreditnehmer, Emittenten, Kontrahenten) und aus der Migration der Bonität dieser Adressen. Kreditrisiken können sowohl bei klassischen Kreditgeschäften als auch bei Handelsgeschäften entstehen. Das klassische Kreditgeschäft entspricht im Wesentlichen dem kommerziellen Kreditgeschäft einschließlich Finanzgarantien und Kreditzusagen. Unter Handelsgeschäft werden im Kontext des Kreditrisikomanagements Produkte aus dem Kapitalmarktbereich wie Wertpapiere des Anlage- und des Handelsbuchs, Schuldscheindarlehen, Derivate- und besicherte Geldmarktgeschäfte (zum Beispiel Wertpapierpensionsgeschäfte) sowie unbesicherte Geldmarktgeschäfte verstanden. Im klassischen Kreditgeschäft treten Kreditrisiken in Form von Ausfallrisiken auf. Unter dem Ausfallrisiko wird in diesem Zusammenhang die Gefahr verstanden, dass ein Kunde Forderungen aus in Anspruch genommenen Krediten (einschließlich Leasingforderungen) und aus überfälligen Zahlungen nicht begleichen kann oder dass aus Eventualverbindlichkeiten und extern zugesagten Kreditlinien Verluste entstehen. Kreditrisiken aus Handelsgeschäften treten in Form von Ausfallrisiken auf, die, je nach Geschäftsart, in Emittentenrisiken, Wiedereindeckungsrisiken und Erfüllungsrisiken unterteilt werden. Emittentenrisiken bezeichnen die Gefahr, dass Verluste aus dem Ausfall von Emittenten handelbarer Schuld- beziehungsweise Beteiligungstitel (zum Beispiel Schuldverschreibungen, Aktien, Genussscheine) oder Verluste aus dem Ausfall von Underlyings derivativer Instrumente (zum Beispiel Kredit- und Aktienderivate) beziehungsweise aus dem Ausfall von Fondsbestandteilen entstehen. Bei Wiedereindeckungsrisiken aus Derivaten handelt es sich um die Gefahr, dass während der Laufzeit eines Handelsgeschäfts die Gegenpartei ausfällt, und es für die Unternehmen des Sektors Bank nur mit einem zusätzlichen Aufwand in Höhe des zum Ausfallzeitpunkt positiven Marktwerts möglich ist, ein gleichwertiges Geschäft mit einem anderen Kontrahenten abzuschließen. Erfüllungsrisiken entstehen, wenn zwei sich bedingende Zahlungen bestehen und nicht sichergestellt ist, dass bei eigener Zahlung die Gegenleistung erfolgt. Das Erfüllungsrisiko bezeichnet die Gefahr eines Verlusts, der dadurch entsteht, dass der Kontrahent seine Leistung nicht erbringt, während die Gegenleistung bereits erbracht worden xxx.Xx Kreditrisiko wird auch das Länderrisiko berücksichtigt. Das Länderrisiko im e...

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  • Abwicklung Die Zeichnung von Anteilen muss durch elektronische Überweisung der Zeichnungsgelder auf die im entsprechenden Antragsformular genannten Konten zum Annahmeschluss (wie im Abschnitt „Zeichnungen“ der entsprechenden Ergänzung angegeben) erfolgen. Zeichnungen von Anteilen einer Klasse erfolgen in der jeweiligen Währung der Anteilsklasse, es sei denn, die Verwaltungsratsmitglieder beschließen, Zeichnungen in jeder frei konvertierbaren Währung zu akzeptieren, die von der Verwaltungsstelle anerkannt wird, in welchem Fall solche Zeichnungsgelder zum geltenden Wechselkurs in die entsprechende Währung umgetauscht werden, die der Verwaltungsstelle zugänglich ist, und die Umtauschkosten von den Zeichnungsgeldern abgezogen werden. Habenzinsen, die auf Zeichnungsgelder anfallen, die vor dem für diese geltenden Annahmeschluss eingegangen sind, sind dem Konto des betreffenden Teilfonds gutzuschreiben. Überziehungszinsen, die infolge des verspäteten Eingangs von Zeichnungsgeldern berechnet werden, können im Ermessen der Verwaltungsratsmitglieder dem Konto des betreffenden Teilfonds belastet werden. Die Verwaltungsratsmitglieder haben diese Entscheidungsbefugnis wahrgenommen und festgelegt, dass solche Überziehungszinsen unter bestimmten Umständen dem Konto des jeweiligen Teilfonds belastet werden. Gegen die Zeichnungsgelder nicht vor der Zeichnungshandelsfrist bei der Gesellschaft ein, werden die Anteile vorläufig zugeteilt und die Gesellschaft kann (vorbehaltlich der Einschränkungen im Abschnitt „Kreditaufnahme“) vorübergehend einen den Zeichnungsgeldern entsprechenden Kreditbetrag aufnehmen und diese Gelder entsprechend den Anlagezielen und -politiken der Gesellschaft investieren. Nach Eingang der Zeichnungsgelder wird die Gesellschaft diese zur Rückzahlung des aufgenommenen Betrages verwenden und behält sich das Recht vor, von dem Anleger die Zahlung marktüblicher Zinsen auf die ausstehenden Zeichnungsgelder zu verlangen. Zudem behält sich die Gesellschaft das Recht vor, die vorläufige Zuteilung von Anteilen unter diesen Umständen zu stornieren. Ferner muss der Anleger der Gesellschaft, der Vertriebsgesellschaft und der Verwaltungsstelle jeglichen Schaden ersetzen, der ihnen dadurch entstanden ist, dass der Anleger es versäumt hat, die Zeichnungsgelder fristgerecht zu überweisen. Zusätzlich kann die Gesellschaft die Gesamtheit oder einen Teil des Bestands eines Anteilinhabers zurücknehmen und aus dem Erlös einen Verlust ausgleichen, der daraus entstanden ist, dass der Anleger den Zeichnungsbetrag nicht innerhalb der in der jeweiligen Ergänzung genannten Frist gezahlt hat.

  • Sonstige Schadensersatzansprüche 1. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers (im Folgenden: Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.