Common use of Kriterium der Schadensregulierung Clause in Contracts

Kriterium der Schadensregulierung. Die Gesellschaft ersetzt die für die Rückgewinnung der Führerscheinpunkte oder die Fahrprüfungen getragenen Kosten nur gegen entsprechende Unterlagen, die den Be- such der Kurse nachweisen. Die Kosten müssen auch durch entsprechende steuerliche Belege nachgewiesen werden. Das Tagegeld wird ab dem Tag nach der Wirksamkeit des Entzugs zuerkannt, bis der Führerschein zurückerstattet oder endgültig entzogen wird, unbeschadet der maximal ersetzbaren Tage. Die Bezahlung erfolgt am Ende des Entschädigungszeitraums und wenn der Versicherte die Versicherungsbedingungen - S. 25 von 39 „Verpflichtungen im Schadenfall“ erfüllt hat. Der Ver- sicherte ist jedoch berechtigt zu fordern, dass die nach und nach angereifte Entschädigung zum Ende jedes Ka- lendermonats gezahlt wird. Bei Anklagen wegen des Verbrechens der Fahrerflucht oder der unterlasse- nen Hilfeleistung wird die Entschädigung erst ge- zahlt, nachdem das Verfahren eingestellt oder der Versicherte freigesprochen wurde oder, im Falle der mutmaßlichen Verletzung der neuen Straßenver- kehrsordnung, erst nach Aufhebung der entspre- chenden Strafe. Auf jeden Fall muss der Versicherte die Gesellschaft unverzüglich über die Rückerstattung des Führerscheins informieren.

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Kriterium der Schadensregulierung. Die Gesellschaft ersetzt die für die Rückgewinnung der Führerscheinpunkte oder die Fahrprüfungen getragenen Kosten nur gegen entsprechende Unterlagen, die den Be- such der Kurse nachweisen. Die Kosten müssen auch durch entsprechende steuerliche Belege nachgewiesen werden. Das Tagegeld wird ab dem Tag nach der Wirksamkeit des Entzugs zuerkannt, bis der Führerschein zurückerstattet oder endgültig entzogen wird, unbeschadet der maximal ersetzbaren Tage. Die Bezahlung erfolgt am Ende des Entschädigungszeitraums und wenn der Versicherte die Versicherungsbedingungen - S. 25 von 39 „Verpflichtungen im Schadenfall“ erfüllt hat. Der Ver- sicherte ist jedoch berechtigt zu fordern, dass die nach und nach angereifte Entschädigung zum Ende jedes Ka- lendermonats gezahlt wird. Bei Anklagen wegen des Verbrechens der Fahrerflucht oder der unterlasse- nen Hilfeleistung wird die Entschädigung erst ge- zahlt, nachdem das Verfahren eingestellt oder der Versicherte freigesprochen wurde oder, im Falle der mutmaßlichen Verletzung der neuen Straßenver- kehrsordnung, erst nach Aufhebung der entspre- chenden Strafe. Auf jeden Fall muss der Versicherte die Gesellschaft unverzüglich über die Rückerstattung des Führerscheins informieren.

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