Kumulierungsverbot. Keine Vertragspartei darf folgende Maßnahmen bei derselben Ware gleichzeitig anwenden: a) Schutzmaßnahmen nach Abschnitt 2 (Schutzmaßnahmen bei Personenkraftwagen) dieses Kapitels und b) Maßnahmen nach Artikel XIX des GATT 1994 und nach dem Übereinkommen über Schutzmaßnahmen.
Appears in 5 contracts
Samples: Association Agreement, Assoziierungsabkommen, Association Agreement