Kundenanlagen/Hausinstallation. 4.1 Für die ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, Änderung und Unterhaltung der Hausinstallation/Innenhausverkabelung (im Folgenden auch als „Kundenanlage“ bezeichnet) ab dem Hausanschluss/Netzabschlusspunkt bis zur Anschlussdose ist der Hausanschlussnehmer verant- wortlich. Hat er die Kundenanlage einem Dritten vermietet oder zur Benutzung überlassen, so ist er weiterhin vollständig neben dem Dritten verantwortlich.
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Kundenanlagen/Hausinstallation. 4.1 Für die ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, Änderung und Unterhaltung der Hausinstallation/Innenhausverkabelung (im Folgenden Fol- genden auch als „Kundenanlage“ bezeichnet) ab dem Hausanschluss/Netzabschlusspunkt Netzanschluss/ Hausübergabepunkt bis zur Anschlussdose ist der Hausanschlussnehmer verant- wortlichNetzanschlussnehmer verantwortlich. Hat er die Kundenanlage einem Dritten vermietet oder zur Benutzung überlassen, so ist er weiterhin vollständig neben dem Dritten verantwortlich.
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Kundenanlagen/Hausinstallation. 4.1 (1) Für die ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, Änderung und Unterhaltung der Hausinstallation/Innenhausverkabelung Innen- hausverkabelung (im Folgenden auch als „Kundenanlage“ bezeichnet) ab dem Hausanschluss/Netzabschlusspunkt Hausübergabepunkt bis zur Anschlussdose ist der Hausanschlussnehmer verant- wortlichver- antwortlich. Hat er die Kundenanlage einem Dritten vermietet ver- mietet oder zur Benutzung überlassen, so ist er weiterhin vollständig neben dem Dritten verantwortlich.
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Kundenanlagen/Hausinstallation. 4.1 5.1 Für die ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, Änderung und Unterhaltung der Hausinstallation/Hausinstallation / Innenhausverkabelung (im Folgenden auch als „»Kundenanlage“ « bezeichnet) ab dem Hausanschluss/Netzabschlusspunkt Hausübergabepunkt bis zur Anschlussdose ist der Hausanschlussnehmer verant- wortlichverantwortlich. Hat er die Kundenanlage einem Dritten vermietet oder zur Benutzung überlassen, so ist er weiterhin vollständig neben dem Dritten verantwortlich.
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Kundenanlagen/Hausinstallation. 4.1 Für die ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, Änderung und Unterhaltung der Hausinstallation/Hausinstallation/ Innenhausverkabelung (im Folgenden auch als „Kundenanlage“ bezeichnet) ab dem Hausanschluss/Netzabschlusspunkt Netz- abschlusspunkt bis zur Anschlussdose ist der Hausanschlussnehmer verant- wortlichverantwortlich. Hat er die Kundenanlage Kunden- anlage einem Dritten vermietet oder zur Benutzung überlassen, so ist er weiterhin vollständig neben dem Dritten verantwortlich.
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Kundenanlagen/Hausinstallation. 4.1 Für die ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, Änderung und Unterhaltung der HausinstallationHaus- installation/Innenhausverkabelung (im Folgenden auch als „Kundenanlage“ bezeichnet“) ab dem Hausanschluss/Netzabschlusspunkt HÜP bis zur Anschlussdose ist der Hausanschlussnehmer verant- wortlichverantwortlich. Hat er die Kundenanlage einem Dritten vermietet oder zur Benutzung überlassen, so ist er weiterhin vollständig neben dem Dritten verantwortlich.
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Kundenanlagen/Hausinstallation. 4.1 (1) Für die ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, Änderung und Unterhaltung der Hausinstallation/Innenhausverkabelung (im Folgenden Folgen- den auch als „Kundenanlage“ bezeichnet) ab dem Hausanschluss/Netzabschlusspunkt Hausanschluss/ Hausübergabepunkt bis zur Anschlussdose ist der Hausanschlussnehmer verant- wortlichHausanschlussneh- mer verantwortlich. Hat er die Kundenanlage einem Dritten vermietet oder zur Benutzung überlassen, so ist er weiterhin vollständig neben dem Dritten verantwortlich.
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Samples: www.stadtwerke-ahrensburg.de