Geltungsbereich der Bestimmungen Musterklauseln

Geltungsbereich der Bestimmungen. 1.1 Die folgende Vereinbarung ist Bestandteil jedes Vertrags zwischen mm-dsl UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Xxxxxxxx Xxxxxx 00x, 00000 Xxxxxxxxx, (nachfolgend mm-dsl genannt) und dem Kunden in dem mm-dsl Internet-Dienste gemäß Absatz 2.1 als Betreiber oder Wiederverkäufer erbringt.
Geltungsbereich der Bestimmungen. 1 [Geltungsbereich der Bestimmungen]
Geltungsbereich der Bestimmungen. 1.) Es gelten ausschließlich diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen des Auftragnehmers. Entgegenstehende oder vom Auftragnehmer abweichende Bedingungen werden nur anerkannt, wenn der Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich deren Geltung zustimmt. Jeglichen Schreiben des Auftraggebers unter Hinweis auf dessen Geschäfts – oder Einkaufsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
Geltungsbereich der Bestimmungen. Die nachfolgenden Bestimmungen der Stadtwerke Ahrens- burg GmbH, Xxxxxxxxxx 00 X, 00000 Xxxxxxxxxx (nachfolgend SWA genannt), regeln die Installation, den Betrieb und die Instandhaltung eines Hausanschlusses (tech- nische Voraussetzung für die Nutzung der Schloss-Media Pakete) und gelten zusätzlich und ergänzend zu den Multime- dia-AGB von SWA sowie zu den weiteren ergänzenden Allge- meinen Geschäftsbedingungen, soweit auf diese nachfolgend Bezug genommen wird. Voraussetzung für die Herstellung eines Glasfaserhausanschlusses ist, dass zeitgleich ein Auftrag im Bereich Telekommunikation für die Bereitstellung eines „SchlossMedia-Pakets“ der SWA erteilt wird. Ansons- ten kommt der Vertrag über den Glasfaserhausanschluss nicht zustande bzw. wird nicht wirksam.
Geltungsbereich der Bestimmungen. Die nachfolgenden Bestimmungen der Stadtwerke Xxxxxxxxxx XxxX, Xxxxx-Xxxxx-Xxxxxx 0–4, 00000 Xxxxxxxxxx (nachfolgend SWA genannt), regeln die Installation, den Betrieb und die Instandhaltung eines Hausanschlusses (technische Voraussetzung für die Nutzung der Schloss-Media Pakete) und gelten zusätzlich und ergänzend zu den Multimedia-AGB von SWA sowie zu den weiteren ergänzenden Allgemeinen Geschäfts- bedingungen, soweit auf diese nachfolgend Bezug genommen wird. Voraussetzung für die Herstellung eines Glasfaserhausanschlusses ist, dass zeitgleich ein Auftrag im Bereich Telekommunikation für die Bereitstellung eines „SchlossMedia-Pakets“ der SWA erteilt wird. Ansonsten kommt der Vertrag über den Glasfaserhausanschluss nicht zustande bzw. wird nicht wirksam.
Geltungsbereich der Bestimmungen. Die nachfolgenden Bestimmungen der teutel GmbH („teutel“) regeln die Installation, den Betrieb und die Instandhaltung eines Hausanschlusses (Technische Voraussetzungen für die Nutzung der Multimedia- dienste) und gelten zusätzlich und ergänzend zu den Multimedia-AGB der teutel sowie zu den weiteren ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit auf diese nachfolgend Bezug genommen wird.
Geltungsbereich der Bestimmungen. Die nachfolgenden Bestimmungen der Stadtwerke Ahrens- burg GmbH, Xxxxx-Xxxxx-Straße 2–4, 00000 Xxxxxxxxxx (nachfolgend SWA genannt), regeln die Installation, den Betrieb und die Instandhaltung eines Hausanschlusses (tech- nische Voraussetzung für die Nutzung der Schloss-Media Pakete) und gelten zusätzlich und ergänzend zu den Multi- media-AGB von SWA sowie zu den weiteren ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit auf diese nachfol- gend Bezug genommen wird. Voraussetzung für die Herstel- lung eines Glasfaserhausanschlusses ist, dass zeitgleich ein Auftrag im Bereich Telekommunikation für die Bereitstellung eines „SchlossMedia-Pakets“ der SWA erteilt wird. Ansonsten kommt der Vertrag über den Glasfaserhausanschluss nicht zustande bzw. wird nicht wirksam.
Geltungsbereich der Bestimmungen. Die nachfolgenden Bestimmungen der Stadtwerke Geesthacht GmbH („Stadtwerke“) regeln die Installation, den Betrieb und die Instand- haltung eines Netzanschlusses (Technischen Voraussetzungen für die Nutzung der Mediadienste) und gelten zusätzlich und ergänzend zu den Media-AGB der Stadtwerke, sowie zu den weiteren ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit auf diese nachfolgend Bezug genommen wird.
Geltungsbereich der Bestimmungen. Die nachfolgenden Bestimmungen der Stadtwerke Ahrens- burg GmbH, Xxxxx-Xxxxx-Xxxxxx 0-0, 00000 Xxxxxxxxxx (nachfolgend SWA genannt), regeln die Installation, den Be- trieb und die Instandhaltung eines Hausanschlusses (tech- nische Voraussetzung für die Nutzung der Schloss-Media Pakete) und gelten zusätzlich und ergänzend zu den Multime- dia-AGB von SWA sowie zu den weiteren ergänzenden Allge- meinen Geschäftsbedingungen, soweit auf diese nachfolgend Bezug genommen wird.
Geltungsbereich der Bestimmungen. Die nachfolgenden Bestimmungen der e.wa riss Netze GmbH regeln die Installation, den Betrieb und die Instandhaltung eines Hausanschlusses.