Geltungsbereich der Bestimmungen. § 1 [Geltungsbereich der Bestimmungen] 4
Geltungsbereich der Bestimmungen. 1 [Geltungsbereich der Bestimmungen]
(1) Der Geltungsbereich dieses Kapitels der Organisations- und Betriebsordnung (im Weiteren: Bestimmungen) erstreckt sich auf die Studien- und Prüfungsangelegenheiten von Studierenden und Gaststudierenden, die an Bachelor- und Masterausbildungen, fachlichen Weiterbildungen sowie Hochschulfachausbildungen der Semmelweis Universität teilnehmen, insbesondere auf die Studienordnung und die Ordnung der Aneignung und Kontrolle von Kenntnissen und Kompetenzen, ohne Rücksicht auf den Ort, die Sprache, den Arbeitsplan und die Finanzierungsform der Ausbildung sowie die Staatsbürgerschaft von Studierenden.
(2) Die Studien- und Prüfungsangelegenheiten von Studierenden des Doktorandenprogrammes sind in einem gesonderten Kapitel der Organisations- und Betriebsordnung geregelt.
(3) Die Kenntnis und Einhaltung der Bestimmungen ist für alle, an der Ausbildung direkt oder indirekt teilnehmenden Dozenten und Forscher, administrativen Arbeitskräfte und Studierenden obligatorisch.
Geltungsbereich der Bestimmungen. 1.1 Die folgende Vereinbarung ist Bestandteil jedes Vertrags zwischen mm-dsl UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Xxxxxxxx Xxxxxx 00x, 00000 Xxxxxxxxx, (nachfolgend mm-dsl genannt) und dem Kunden in dem mm-dsl Internet-Dienste gemäß Absatz 2.1 als Betreiber oder Wiederverkäufer erbringt.
1.2 Die Bestimmungen dieser Vereinbarung sind anwendbar, soweit sich nicht im Einzelfall aus dem Telekommunikationsgesetz (TKG) und anderen zwingenden gesetzlichen Regelungen, ggf. vorhandenen dienst spezifischen, ergänzenden Geschäftsbedingungen der mm-dsl, den Leistungsbeschreibungen der Dienste, Preislisten, Angeboten oder Auftragsformularen speziellere Bestimmungen ergeben.
1.3 Abweichungen von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und den in 1.2 genannten, spezielleren Bestimmungen sind nur wirksam, wenn sie von mm-dsl schriftlich bestätigt werden (Sondervereinbarung). Dies gilt auch für den Fall, dass den Bestimmungen der mm-dsl insgesamt oder teilweise abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden entgegenstehen und mm-dsl trotz Kenntnis derselben ihre Leistungen vorbehaltlos erbringt.
1.4 Die Angestellten und Vertriebspartner der mm-dsl sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des jeweiligen Vertrages einschließlich dieser Geschäftsbedingungen hinausgehen.
1.5 Soweit sich mm-dsl zum Erbringen der angebotenen Dienste Dritter bedient, werden diese nicht Vertragspartner des Kunden. Ferner besteht zwischen den Kunden der mm-dsl kein allein durch die gemeinsame Nutzung der Dienste begründbares Vertragsverhältnis.
Geltungsbereich der Bestimmungen. Die nachfolgenden Bestimmungen der Stadtwerke Ahrens- burg GmbH, Xxxxxxxxxx 00 X, 00000 Xxxxxxxxxx (nachfolgend SWA genannt), regeln die Installation, den Betrieb und die Instandhaltung eines Hausanschlusses (tech- nische Voraussetzung für die Nutzung der Schloss-Media Pakete) und gelten zusätzlich und ergänzend zu den Multime- dia-AGB von SWA sowie zu den weiteren ergänzenden Allge- meinen Geschäftsbedingungen, soweit auf diese nachfolgend Bezug genommen wird. Voraussetzung für die Herstellung eines Glasfaserhausanschlusses ist, dass zeitgleich ein Auftrag im Bereich Telekommunikation für die Bereitstellung eines „SchlossMedia-Pakets“ der SWA erteilt wird. Ansons- ten kommt der Vertrag über den Glasfaserhausanschluss nicht zustande bzw. wird nicht wirksam.
Geltungsbereich der Bestimmungen. 1.) Es gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers. Entgegenstehende oder vom Auftragnehmer abweichende Bedingungen werden nur anerkannt, wenn der Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich deren Geltung zustimmt. Jeglichen Schreiben des Auftraggebers unter Hinweis auf dessen Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
2.) Alleiniger Gerichtsstand ist, wenn der Vertragspartner des Auftraggebers Kaufmann ist, bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten der Sitz des Auftragnehmers.
3.) Für die Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das deutsche Recht ohne die Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Die Vertragssprache ist deutsch.
Geltungsbereich der Bestimmungen. Die nachfolgenden Bestimmungen der Osterholzer Stadtwerke regeln die Installation, den Betrieb und die Instandhaltung eines Hausanschlusses (Technische Voraussetzungen für die Nutzung der Multimediadienste) und gelten zusätzlich und ergänzend zu den Multimedia AGB der Osterholzer Stadtwerke, sowie zu den weiteren Ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit auf diese nachfolgend Bezug genommen wird.
Geltungsbereich der Bestimmungen. Die nachfolgenden Bestimmungen der Stadtwerke Ahrens- burg GmbH, Xxxxx-Xxxxx-Straße 2–4, 00000 Xxxxxxxxxx (nachfolgend SWA genannt), regeln die Installation, den Betrieb und die Instandhaltung eines Hausanschlusses (tech- nische Voraussetzung für die Nutzung der Schloss-Media Pakete) und gelten zusätzlich und ergänzend zu den Multi- media-AGB von SWA sowie zu den weiteren ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit auf diese nachfol- gend Bezug genommen wird. Voraussetzung für die Herstel- lung eines Glasfaserhausanschlusses ist, dass zeitgleich ein Auftrag im Bereich Telekommunikation für die Bereitstellung eines „SchlossMedia-Pakets“ der SWA erteilt wird. Ansonsten kommt der Vertrag über den Glasfaserhausanschluss nicht zustande bzw. wird nicht wirksam.
Geltungsbereich der Bestimmungen. Die nachfolgenden Bestimmungen der Stadtwerke Ahrens- burg GmbH, Xxxxx-Xxxxx-Xxxxxx 0-0, 00000 Xxxxxxxxxx (nachfolgend SWA genannt), regeln die Installation, den Be- trieb und die Instandhaltung eines Hausanschlusses (tech- nische Voraussetzung für die Nutzung der Schloss-Media Pakete) und gelten zusätzlich und ergänzend zu den Multime- dia-AGB von SWA sowie zu den weiteren ergänzenden Allge- meinen Geschäftsbedingungen, soweit auf diese nachfolgend Bezug genommen wird.
Geltungsbereich der Bestimmungen. Die nachfolgenden Bestimmungen der Stadtwerke Geesthacht GmbH („Stadtwerke“) regeln die Installation, den Betrieb und die Instand- haltung eines Netzanschlusses (Technischen Voraussetzungen für die Nutzung der Mediadienste) und gelten zusätzlich und ergänzend zu den Media-AGB der Stadtwerke, sowie zu den weiteren ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit auf diese nachfolgend Bezug genommen wird.
Geltungsbereich der Bestimmungen. Die nachfolgenden Bestimmungen der e.wa riss Netze GmbH regeln die Installation, den Betrieb und die Instandhaltung eines Hausanschlusses.