Common use of Kundenanlagen Clause in Contracts

Kundenanlagen. (1) Für die ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, Änderung und Unterhaltung der Kundenanlage ab dem Hausanschluss/Hausübergabepunkt bis zur Anschlussdose ist der Kunde/Anschlussnehmer verantwortlich. Hat er die Kundenanlage einem Dritten vermietet oder zur Benutzung überlassen, so ist er weiterhin vollständig neben dem Dritten verantwortlich. Der Kunde kann die Errichtung, Erweiterung und Änderung selbst vornehmen oder durch einen Dritten vornehmen lassen. Er kann hiermit auch die GWHtel beauftragen, dies diese Leistungen ggf. im Rahmen eines gesonderten Vertrages durchführt.

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Samples: www.gwhtel.de

Kundenanlagen. (1) Für die ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, Änderung und Unterhaltung der Kundenanlage ab dem Hausanschluss/Hausübergabepunkt bis zur Anschlussdose ist der Kunde/Anschlussnehmer verantwortlich. Hat er die Kundenanlage einem Dritten vermietet oder zur Benutzung überlassen, so ist er weiterhin vollständig neben dem Dritten verantwortlich. Der Kunde kann die Errichtung, Erweiterung und Änderung selbst vornehmen oder durch einen Dritten vornehmen lassen. Er kann hiermit auch die GWHtel xxxxxx.xxx beauftragen, dies die diese Leistungen ggf. im Rahmen eines gesonderten Vertrages durchführt.

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Samples: pinnau.com

Kundenanlagen. (1) Für die ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, Änderung und Unterhaltung der Kundenanlage ab dem Hausanschluss/Hausübergabepunkt bis zur Anschlussdose Anschluss- dose ist der Kunde/Anschlussnehmer verantwortlich. Hat er die Kundenanlage einem Dritten vermietet oder zur Benutzung überlassen, so ist er weiterhin vollständig voll- ständig neben dem Dritten verantwortlich. Der Kunde kann die Errichtung, Erweiterung Er- weiterung und Änderung selbst vornehmen oder durch einen Dritten vornehmen lassen. Er kann hiermit auch die GWHtel xxxxxxx.xxx beauftragen, dies die diese Leistungen ggf. im Rahmen eines gesonderten Vertrages durchführt.

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Samples: www.wilhelm-tel.de

Kundenanlagen. (1) Für die ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, Änderung und Unterhaltung der Kundenanlage ab dem Hausanschluss/Hausübergabepunkt bis zur Anschlussdose ist der Kunde/Anschlussnehmer verantwortlich. Hat er die Kundenanlage einem Dritten vermietet oder zur Benutzung überlassen, so ist er weiterhin vollständig neben dem Dritten verantwortlich. Der Kunde kann die Errichtung, Erweiterung und Änderung selbst vornehmen oder durch einen Dritten vornehmen lassen. Er kann hiermit auch die GWHtel beauftragen, dies die diese Leistungen ggf. im Rahmen eines gesonderten Vertrages durchführt.

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Samples: www.gwhtel.de