Kundenidentifikation. Dem Kunden ist bekannt, dass wir gemäß dem Geldwäschegesetz (GwG) zur Identifikation unserer Kunden verpflichtet sind. Darüber hinaus verpflichtet das GwG den Kunden, uns die dafür notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen sowie Änderungen unverzüglich mitzuteilen, die sich im Laufe der Geschäftsbeziehung ergeben. Für den Fall, dass der Kunde seinen ihm nach dem GwG obliegenden Mitwirkungspflichten zur Identifizierung nicht nachkommt, sind wir zur außerordentlichen Kündigung berechtigt. Ein möglicher Provisionsanspruch bleibt hiervon unberührt.
Kundenidentifikation. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass Realogis gemäß dem Geldwäschegesetz (GwG) zur Identifikation ihrer Kunden verpflichtet ist. In diesem Kontext verpflichtet das GwG den Auftraggeber, Realogis die dafür notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen sowie Änderungen unverzüglich mitzuteilen, die sich im Laufe der Geschäftsbeziehung ergeben. Für den Fall, dass der Auftraggeber seinen ihm nach dem GwG obliegenden Mitwirkungspflichten zur Identifizierung nicht nachkommt, ist Realogis zur außerordentlichen Kündigung berechtigt. Ein möglicher Provisionsanspruch bleibt hiervon unberührt.
Kundenidentifikation. Dem Kunden ist bekannt, dass RUHR REAL Düsseldorf nach dem Geldwäschegesetz (GwG) insbesondere zur Identifikation der Kunden verpflichtet ist. Der Kunde stellt RUHR REAL Düsseldorf dafür alle notwendigen Unterlagen und Informationen zur Verfügung. Änderungen hat der Kunde unverzüglich mitzuteilen.
Kundenidentifikation. Dem Kunden ist bekannt, dass RUHR REAL nach dem Geldwäschegesetz (GwG) insbesondere zur Identifikation der Kunden verpflichtet ist. Der Kunde stellt RUHR REAL dafür alle notwendigen Unterlagen und Informationen zur Verfügung. Änderungen hat der Kunde unverzüglich mitzuteilen.
Kundenidentifikation. Dem Kunden ist bekannt, dass INDUSTRIEWERT nach dem Geldwäschegesetz (GwG) insbesondere zur Identifikation der Kunden verpflichtet ist. Der Kunde stellt INDUSTRIEWERT dafür alle notwendigen Unterlagen und Informationen zur Verfügung. Änderungen hat der Kunde unverzüglich mitzuteilen.
Kundenidentifikation. (1) Dem Kunden ist bekannt, dass wir gemäß dem Geldwäschegesetz (GwG) zur Identifikation unserer Kunden verpflichtet sind.
Kundenidentifikation. Dem Kunden ist bekannt, dass wir gemäß dem Geldwäschegesetz (GwG) zur Identifikation unserer Kunden verpflichtet sind. Darüber hinaus verpflichtet das GwG den Kunden, uns die dafür notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen sowie Änderungen, die sich im Laufe der Ge- schäftsbeziehung ergeben, unverzüglich mitzuteilen. Der Kunde verpflichtet sich, uns spätestens mit Vermarktungsbeginn einen gültigen Energieausweis in Kopie zu überreichen. Sollten wir wegen fehlender oder unrichtiger Angaben in Bezug auf den Energieausweis abgemahnt oder in Anspruch genommen werden, so sichert der Kunde uns die Schadensfrei - stellung zu.
Kundenidentifikation. Der Kunde hat bei Aufnahme der Kundenbeziehung mit Sunrise die Identität der Gesellschaft und des rechtlichen Vertreters nachzuweisen. Adressänderun- gen sind Sunrise sofort mitzuteilen. Sunrise ist berech- tigt, ihre vertraglich geschuldeten Leistungen so lange zurückzuhalten, bis der Kunde korrekt und vollständig identifiziert ist. Die Pflicht des Kunden zur Bezahlung der Dienstleistungen bleibt davon unberührt.