Common use of Kunsthochschulen Clause in Contracts

Kunsthochschulen. Die Kunsthochschulen sind die tragenden Säulen einer exzellenten Ausbildung für den Bereich Kunst, Kultur und Kreativwirtschaft. Sie haben maßgeblich Anteil an der Gestaltung einer kreativen, innovativen und diversen Gesellschaft der Zukunft sowie an der Wahrung der Freiheit der Kunstausübung. Auch international genießen sie einen exzellenten Ruf. Die Kunsthochschulen werden ihre kreativen und künstleri- schen Kompetenzen zukünftig auch verstärkt für Forschung einsetzen und vor allem unter dem Schwerpunkt digitaler Möglichkeiten ausbauen. Sie partizipieren an der rasanten globalen Weiterentwicklung im Bereich Kunst und Medien. Diese innova- tiven Veränderungen werden sie, abhängig von ihren Ressourcen, sowohl in ihre Lehre als auch durch ihre künstlerische Vermittlung in die Gesellschaft weitergeben. Die Kunsthochschulen setzen sich für die Weiterentwicklung des Studienangebots mit Blick auf die Entwicklung der künstlerischen Ausdrucksformen sowie die Ent- wicklung der Kreativbranche ein und konzipieren auch auf der postgradualen Ebene Studiengänge, die künstlerische, künstlerisch-wissenschaftliche und wissenschaft- liche Standards setzen und die unter anderem entsprechende Studierendenmobilität ermöglichen. Im Bereich der Lehrerbildung und der Pädagogik entwickeln sie zukunftsfähige Konzepte, die zum einen den Bedarf an den Schulen decken, zum anderen die Besonderheiten der künstlerischen Pädagogik in den Blick nehmen. Sie intensivieren die Kooperation untereinander und mit außerbayerischen Hochschulen sowie mit Kultureinrichtungen. Damit die Kunsthochschulen den Erfordernissen, die die dynamische Entwicklung bei Digitalisierung und Medialität gerade auch im Kunstbereich mit sich gebracht hat und weiter mit sich bringt, Rechnung tragen können, wurden die Mittel des Strategiefonds im Haushalt 2023 deutlich erhöht. Die Kunsthochschulen werden im Ausbauprogramm im Rahmen zusätzlich verfügbarer Mittel verstärkt berücksichtigt. Abweichend von dem Indikator 1.3. legen die Kunsthochschulen im Bereich Weiter- bildung / Lifelong Learning einen Bericht über den Status quo und eine Strategie zur bedarfsgerechten Etablierung bzw. dem Ausbau der Weiterbildung vor. Im Bereich der Kunsthochschulen gilt auch die Entwicklung von Geschäftsmodellen für Kunst und Kultur (Cultural Entrepreneurship) als Unternehmensgründung. Abweichend von dem Indikator 3.1 erstatten die Kunsthochschulen im Bereich Gründungsaktivitäten über den Status quo und einer Strategie zur Entwicklung von Geschäftsmodellen für Kunst und Kultur (Cultural Entrepreneurship) Bericht.

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Samples: Rahmenvereinbarung Hochschulen 2023 – 2027, Rahmenvereinbarung Hochschulen, Rahmenvereinbarung Hochschulen