KURZARBEIT UND KURZARBEITSUNTERSTÜTZUNG. Im Interesse der Aufrechterhaltung des Beschäftigtenstandes und um dem Arbeitgeber die Einbringung eines Begehrens gemäß § 27 (1) b AMFG in Verbindung mit § 29 AMFG zu ermöglichen, einigen sich die Vertragspartner über die Einführung und Einhaltung folgender Maßnahmen in dem in Abschnitt I genannten Bereich:
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Samples: Kollektivvertrag, Kollektivvertrag
KURZARBEIT UND KURZARBEITSUNTERSTÜTZUNG. Im Interesse der Aufrechterhaltung des Beschäftigtenstandes Beschäftigten- standes und um dem Arbeitgeber bzw der Arbeitge- berin die Einbringung eines Begehrens gemäß § 27 27
(1) b AMFG in Verbindung mit § 29 AMFG zu ermöglichenermögli- chen, einigen sich die Vertragspartner über die Einführung Ein- führung und Einhaltung folgender Maßnahmen in dem in Abschnitt I genannten Bereich:
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Samples: Kollektivvertrag
KURZARBEIT UND KURZARBEITSUNTERSTÜTZUNG. Im Interesse der Aufrechterhaltung des Beschäftigtenstandes und um dem Arbeitgeber die Einbringung eines Begehrens gemäß § 27 27
(1) b AMFG in Verbindung mit § 29 AMFG zu ermöglichen, einigen sich die Vertragspartner über die Einführung und Einhaltung folgender Maßnahmen in dem in Abschnitt I genannten Bereich:
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Samples: Kollektivvertrag
KURZARBEIT UND KURZARBEITSUNTERSTÜTZUNG. Im Interesse der Aufrechterhaltung des Beschäftigtenstandes und um dem Arbeitgeber die Einbringung eines Begehrens gemäß § 27 (1) b AMFG in Verbindung mit § 29 AMFG zu ermöglichen, einigen sich die Vertragspartner Vertrags- partner über die Einführung und Einhaltung folgender Maßnahmen in dem in Abschnitt I genannten Bereich:
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Samples: Kollektivvertrag