Kündigung / Beendigung. a) Innerhalb der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis von beiden Parteien mit einer Frist von 2 Wochen gekündigt werden. b) Nach Ablauf der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis von beiden Parteien auf der Grundlage der gesetzlichen Kündigungsfristen gekündigt werden. c) Bei einer Kündigung ist der Arbeitgeber berechtigt, den/die Arbeitnehmer/in, während der Kündi- gungsfrist ganz oder teilweise unter Fortzahlung der Bezüge von der Arbeit freizustellen. d) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Eine außeror- dentliche Kündigung gilt für den Fall ihrer Unwirksamkeit als ordentliche Kündigung zum nächst zu- lässigen Termin. e) Das Arbeitsverhältnis endet, ohne das es einer Kündigung bedarf, mit Ablauf des Monats, in dem der/die Arbeitnehmer/in das für ihn/sie maßgebliche Regelrentenalter der gesetzlichen Rentenversi- cherung erreicht.
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Samples: Teilzeit Arbeitsvertrag, Arbeitsvertrag Für Geringfügig Beschäftigte
Kündigung / Beendigung. a) Innerhalb der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis von beiden Parteien mit einer Frist von 2 Wochen gekündigt werden.
b) Nach Ablauf der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis von beiden Parteien auf der Grundlage der gesetzlichen Kündigungsfristen gekündigt werden.
c) Bei einer Kündigung ist der Arbeitgeber berechtigt, den/die Arbeitnehmer/in, während der Kündi- gungsfrist ganz oder teilweise unter Fortzahlung der Bezüge von der Arbeit freizustellen.
d) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Eine außeror- dentliche Kündigung gilt für den Fall ihrer Unwirksamkeit als ordentliche Kündigung zum nächst zu- lässigen Termin.
e) Das Arbeitsverhältnis endet, ohne das es einer Kündigung bedarf, mit Ablauf des Monats, in dem der/die Arbeitnehmer/in das für ihn/sie maßgebliche Regelrentenalter der gesetzlichen Rentenversi- cherung erreichterreicht oder aufgrund einer ungeminderten Erwerbsunfähigkeit dauerhaft Rente bezieht.
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Kündigung / Beendigung. a) Innerhalb der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis von beiden Parteien mit einer Frist von 2 Wochen gekündigt werden.
b) Nach Ablauf der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis von beiden Parteien auf der Grundlage der gesetzlichen Kündigungsfristen gekündigt werden.
c) Bei einer Kündigung ist der Arbeitgeber berechtigt, den/die Arbeitnehmer/in, während der Kündi- gungsfrist Kündigungsfrist ganz oder teilweise unter Fortzahlung der Bezüge von der Arbeit freizustellenfreizu- stellen.
d) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Eine außeror- dentliche außerordentliche Kündigung gilt für den Fall ihrer Unwirksamkeit als ordentliche Kündigung Kündi- gung zum nächst zu- lässigen zulässigen Termin.
e) Das Arbeitsverhältnis endet, ohne das es einer Kündigung bedarf, mit Ablauf des MonatsMo- nats, in dem der/die Arbeitnehmer/in das für ihn/sie maßgebliche Regelrentenalter der gesetzlichen Rentenversi- cherung Rentenversicherung erreicht.
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Samples: Arbeitsvertrag