Kündigung bei Verzug Musterklauseln

Kündigung bei Verzug. Kommt der Auftraggeber bei einem Dauerschuldverhältnis (z.B. Backend-Service) für zwei aufeinander folgende Zahlungstermine mit der Bezahlung der Vergütung oder eines nicht unerheblichen Teiles der Vergütung in Verzug, so kann Auftragnehmer das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Dasselbe gilt, wenn der Auftraggeber in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Zahlungstermine erstreckt, mit der Bezahlung der Vergütung in Höhe eines Betrages, der der Vergütung für zwei Abrechnungszeiträume entspricht, in Verzug gerät.
Kündigung bei Verzug. NETAPP ist berechtigt, diesen Vertrag ganz oder teilweise außerordentlich fristlos zu kündigen, wenn der Verkäufer einer schriftlichen Aufforderung durch NETAPP, eine nicht oder nicht vertragsgemäß erbrachte Leistung innerhalb einer von NETAPP bestimmten, angemessenen Nachfrist zu erbringen, nicht innerhalb der gesetzten Frist nachkommt. NETAPP ist ferner berechtigt, diesen Vertrag ganz oder teilweise fristlos zu kündigen, wenn der Verkäufer eine Leistung, die gemäß diesem Vertrag zu einem vereinbarten oder in gegenseitiger Übereinstimmung verlängerten Liefertermin bzw. Zeitraum geschuldet ist, nicht fristgemäß erbringt. Falls NETAPP diesen Vertrag teilweise kündigt, ist NETAPP berechtigt, zusätzlich zu eventuellen anderen in diesem Vertrag vorgesehenen Rechten hinsichtlich des nicht gekündigten Teils vom Verkäufer zu verlangen, dass dieser das Eigentum an etwaigen anderen fertigen oder teilfertigen Waren und etwaigen Materialien, Teilen, Werkzeugen, Formen, Schablonen, Installationsobjekten, Plänen, Zeichnungen, Informationen und Produktionsmaterialien, die speziell für die Erfüllung dieses Vertrages hergestellt oder erworben werden, auf NETAPP überträgt und diese NETAPP gemäß den Anweisungen von NETAPP übergibt. Wenn nach Kündigung des Vertrages gemäß den Bestimmungen der Ziffer 12 aus irgendeinem Grunde festgestellt wird, dass sich der Verkäufer nicht in Verzug befunden hat oder dass kein Verschulden vorlag, sind die Rechte und Pflichten der Parteien die gleichen wie wenn die Kündigung gemäß Ziffer 13 dieses Vertrages erklärt worden wäre. Die in dieser Ziffer 12 vorgesehenen Rechte und Rechtsbehelfe von NETAPP sind nicht ausschließlich und gelten zusätzlich zu etwaigen anderen nach Gesetz oder diesem Vertrag vorgesehenen Rechten und Rechtsbehelfen.

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  • Kündigung bei mehrjährigen Verträgen Der Vertrag kann bei einer Vertragslaufzeit von mehr als drei Jahren zum Ablauf des dritten oder jedes darauf folgenden Jahres unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten vom Versicherungsnehmer gekündigt werden. Die Kündigung muss dem Versicherer spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres zugehen.

  • Beitrag bei vorzeitiger Vertragsbeendigung Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages hat der Versicherer, soweit durch Gesetz nicht etwas anderes bestimmt ist, nur Anspruch auf den Teil des Beitrages, der dem Zeitraum entspricht, in dem Versicherungsschutz bestanden hat.

  • Kündigung nach einem Schadenereignis G.3.3 Nach dem Eintritt eines Schadenereignisses können wir den Ver- trag kündigen. Die Kündigung muss Ihnen innerhalb eines Monats nach Beendigung der Verhandlungen über die Entschädigung oder innerhalb eines Monats zugehen, nachdem wir in der Kfz- Haftpflichtversicherung unsere Leistungspflicht anerkannt oder zu Unrecht abgelehnt haben. Das Gleiche gilt, wenn wir Ihnen in der Kfz-Haftpflichtversicherung die Weisung erteilen, es über den Anspruch des Dritten zu einem Rechtsstreit kommen zu lassen oder wenn in der Kaskoversicherung der Sachverständigenausschuss nach A.2.17 angerufen wird. Außerdem können wir in der Kfz- Haftpflichtversicherung den Vertrag bis zum Ablauf eines Monats seit der Rechtskraft des im Rechtsstreit mit dem Dritten ergangenen Urteils kündigen. Unsere Kündigung wird einen Monat nach ihrem Zugang bei Ihnen wirksam.

  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Kündigung Das Arbeitsverhältnis endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf,

  • Folgen der Vertragsbeendigung Mit Wirksamwerden der Kündigung erlischt das eingeräumte Nutzungsrecht an der Software. Der Lizenzschlüssel wird deaktiviert. Die Software kann somit nicht weiter genutzt werden.

  • Kündigung aus wichtigem Grund Ist für eine Geschäftsbeziehung eine Laufzeit oder eine abweichende Kündigungsregelung vereinbart, kann eine fristlose Kündigung nur dann ausgesprochen werden, wenn hierfür ein wichtiger Grund vorliegt, der es dem Kunden, auch unter Berücksichtigung der berechtigten Belange der Bank, unzumutbar werden lässt, die Geschäftsbeziehung fortzusetzen.

  • Entschädigungsgrenzen Der Versicherer leistet Entschädigung je Versicherungsfall höchstens a) bis zu der je Position vereinbarten Versicherungssumme; b) bis zu den zusätzlich vereinbarten Entschädigungsgrenzen; c) bis zu der vereinbarten Jahreshöchstentschädigung; Schäden, die im laufenden Versicherungsjahr beginnen, fallen insgesamt unter die Jahreshöchstentschädigung. Maßgebend ist der niedrigere Betrag.

  • Kündigung des Vertrags G.7.5 Im Falle der Veräußerung können der Erwerber nach G.2.5 und G.2.6 oder wir nach G.3.7 den Vertrag kündigen. Dann können wir den Beitrag nur von Ihnen verlangen.

  • Entschädigung Du erklärst dich damit einverstanden, uns von sämtlichen Ansprüchen, Verbindlichkeiten, Schäden, Verlusten und Kosten im Zusammenhang mit deiner Verletzung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der geltenden Gesetze, einschließlich geistiger Eigentumsrechte und Datenschutzrechte, freizustellen, zu verteidigen und schadlos zu halten. Du wirst uns unverzüglich unsere Schäden, Verluste, Kosten und Aufwendungen im Zusammenhang mit oder aus solchen Ansprüchen erstatten.

  • Kündigung des Vertrages Der Ausbildungsvertrag kann vom Fahrschüler jederzeit, von der Fahr- schule nur aus wichtigem Grund ge- kündigt werden: Ein wichtiger Grund liegt insbesonde- re vor, wenn der Fahrschüler a) trotz Aufforderung und ohne triftigen Grund nicht innerhalb von 4 Wochen seit Vertragsabschluß mit der Ausbildung beginnt oder er diese um mehr als 3 Monate ohne triftigen Grund unterbricht, b) den theoretischen oder den praktischen Teil der Fahrerlaubnisprü- fung nach jeweils zweimaliger Wie- derholung nicht bestanden hat, c) wiederholt oder gröblich gegen Weisungen oder Anordnungen des Fahrlehrers verstößt. Eine Kündigung des Ausbildungsver- trages ist nur wirksam, wenn sie in Textform erfolgt,