Rechte und Pflichten der Parteien. Der Käufer holt das Pferd am ……………………….. in ab. Ein anderer Übergabetermin bedarf des schriftlichen Einverständnisses beider Vertragsparteien. Der Käufer erhält das Pferd auf Probe. Die Parteien vereinbaren eine Probezeit von ………………. Tagen ab dem Tag der Übergabe des Pferdes (bis zum ). Nutzen und Gefahr gehen mit der Übergabe des Pferdes auf den Käufer über. Während der Probezeit kommt der Käufer für sämtliche Unterhaltskosten des Pferdes auf (Pension, Futter, Hufschmied etc.). Die Transportkosten des Pferdes übernimmt der Käu- fer. Während der Probezeit ist der Käufer verpflichtet, den Verkäufer über Schäden oder aus- sergewöhnliche Beobachtungen am Pferd (Verletzungen, Krankheiten, Verhaltensauffäl- ligkeiten etc.) unverzüglich zu informieren. Die Durchführung medizinischer Behandlun- gen, die nicht im Zusammenhang mit einem medizinischen Notfall stehen, erfordert vor der Durchführung das schriftliche Einverständnis des Verkäufers. Der Käufer verpflichtet sich, das Pferd während der Probezeit sowie nach der allfälligen Genehmigung des Kaufs artgerecht zu halten, zu füttern und zu pflegen. Er berücksichtigt dabei insbesondere die Vorgaben des Schweizer Tierschutzrechts und informiert sich über seine Pflichten als Tierhalter. Überdies lässt er das Pferd ausreichend veterinärme- dizinisch versorgen. Schriftliche Anweisungen des Verkäufers über die Haltung, Pflege und Unterkunft des Pferdes sind zu befolgen. Werden durch den Verkäufer während der Probezeit oder nach Genehmigung des Kaufs Mängel in der Tierhaltung festgestellt, kann der Verkäufer vom Käufer schriftlich deren Behebung innert einer angemessenen Frist verlangen. Werden gravierende Missstände festgestellt, die den Verdacht auf einen Verstoss gegen das Tierschutzrecht nahe legen, kann der Verkäufer auf Kosten des Käufers eine Fachperson (bspw. einen Tierarzt) mit der Untersuchung des Pferdes und der Überprüfung der Tierhaltung beauftragen. Bestä- tigt sich der Verdacht, steht dem Verkäufer ein unwiderrufliches Rückkaufsrecht am Pferd zum Betrag eines Fünftels des vereinbarten Kaufpreises zu. Das Rückkaufsrecht muss schriftlich geltend gemacht werden. Nach Erhalt der entsprechenden Erklärung muss der Käufer das Pferd unverzüglich dem Verkäufer aushändigen.
Rechte und Pflichten der Parteien a. Sicherung der Voraus- zahlungen
Rechte und Pflichten der Parteien. Die Parteien verpflichten sich zur Einhaltung folgender Rechten und Pflichten in Bezug auf das Programm:
(a) Modul
i. Supervision und Planung der Programmentwicklung, Durchfuhrung der Zulassung nach vorheriger Entscheidung des Zulassungskomitees, Ausstellen alier relevanten Dokumente fur die Studierenden und Erstellung und Unterfertlgung des Studienvertrags;
ii. Abwicklung aller administratlven, finanziellen und operative Belange In Bezug auf die DurchfUhrung jenes Teils des Studienprogramms, welcher bei !hr abgehalten wlrd;
iii. DurchfOhrung der Bekanntgabe des Programmes an das BMBWF; Veroffentlichung der rechtlich und In den Statuten von Modul vorgesehenen Bestimmungen inklusive dem Vertrag;
iv. Nominierung einer Verbindungsperson welche fUr das Programmmanagement seitens Modul verantwortlich ist;
v. Einhaltung der Zulassungskriterien, welche die Parteien vereinbart haben in lhrer gUltigen Form und Gewahrung von Einslcht fUr OHV in programmrelevante Unterlagen der Studierenden gemaB Annex A (Studien- und PrGfungsordnung).
vi. Zahlung einer XX% Provision der erhaltenen StudiengebGhr fUr jede Absolventin bzw. jeden Absolventen der UNA an die 6HV, wenn mit dem Lehrgang der OHV (UNA) vor dem Beginn der Kooperationsverelnbarung begonnen wurde.
i. Planung und Durchfuhrung jenes Teils des Programms, welcher unter lhrer Verantwortung steht;
Rechte und Pflichten der Parteien. Anzahlungs- pflicht und Vertragsdauer
Rechte und Pflichten der Parteien. (1) Der Auftragnehmer liefert an den Auftraggeber Standardsoft- ware und/oder Leistungen gemäß den Bestimmungen des jewei- ligen Auftrages.
(2) Der Auftragnehmer sichert zu, dass die Vertragsgegenstände zum Zeitpunkt ihrer Lieferung bzw. während des Leistungszeit- raums den geltenden Gesetzen, Vorschriften, Erlassen, Richtli- nien und Verordnungen entsprechen und im Einklang mit den höchsten in der Branche anerkannten, für die Vertragsgegen- stände geltenden Standards stehen. Falls Änderungen an den Vertragsgegenständen erforderlich werden, um Änderungen der geltenden Gesetze Rechnung zu tragen, verpflichtet sich der Auftragnehmer, den Auftraggeber zu informieren und ein Ände- rungsangebot zu unterbreiten. Bei schriftlicher Zustimmung durch den Auftraggeber hat der Auftragnehmer die Änderungen auf eigene Kosten umzusetzen.
(3) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber vorab
(i) die konkrete Open Source-Software zu benennen, (ii) die dafür geltenden Lizenzbestimmungen zur Verfügung zu stel- len, (iii) die Auswirkungen auf die vertraglichen Leistungen und (iv) die sich für die Auftraggeberin aus der Nutzung erge- benden Pflichten aufzuzeigen. Der Auftragnehmer ist dafür verantwortlich, dass die Auftraggeberin die Lage versetzt wird, die sich aus der Nutzung von Open Source -Software ergebenden Verpflichtungen vollumfänglich zu erfüllen.
Rechte und Pflichten der Parteien. 1.1 Bitdefender möchte die Dienstleistungen in Anspruch nehmen oder die Waren des Dienstleisters kaufen, wie in den von Bitdefender und dem Dienstleister unterzeichneten Aufträgen beschrieben.
Rechte und Pflichten der Parteien. 6.1. Der Lizenznehmer verpflichtet sich:
6.1.1. Dem Lizenzgeber Entgelt für die gemäß dieser Vereinbarung erteilte Lizenz für die Spielnutzung zu zahlen;
6.1.2. Dem Lizenzgeber Unterstützung bei der Integrierung von API, Autorisierungssystem und Einzahlungssystem in das Spiel zu leisten;
6.1.3. Dem Lizenzgeber Unterstützung bei der Integrierung von API Market in das Spiel zu leisten;
6.1.4. Dem Lizenzgeber Unterstützung bei der Integrierung von API Lootdog in das Spiel zu leisten;
6.1.5. Eine zuverlässige und einwandfreie Funktionsfähigkeit des Autorisierungssystems zu gewährleisten und den Lizenzgeber über Störungen zu informieren. Der Lizenznehmer verpflichtet sich auch, den Lizenzgeber über Störungen des Einzahlungssystems unverzüglich zu informieren;
6.1.6. Den Lizenzgeber über beabsichtigte und prophylaktische technische Arbeiten an den Autorisierungs- und Einzahlungssystemen (nach Erhalt von genannten Informationen vom Zahlungssystem) rechtzeitig und im Voraus per E-Mail oder telefonisch zu informieren;
6.1.7. Benutzern technische Unterstützung ausschließlich in Bezug auf Einzahlungen, der erstmaligen Hochladung des Spiels und Fragen im Zusammenhang mit dem Autorisierungssystem zu leisten;
6.1.8. Dem Lizenzgeber dauerhaften Fernzugriff zum Zahlungssystem und zum Einzahlungssystem über das Internet innerhalb eines Arbeitstages ab dem Zeitpunkt der Annahme dieser Vereinbarung durch den Lizenzgeber bereitzustellen, mit dem Zweck der Bereitstellung und Überprüfung von Informationen hinsichtlich der im Zusammenhang mit dem Spiel stehenden Zahlungen sowie der Berechnung des Lizenzentgelts;
6.1.9. Vorherige Zustimmung des Lizenzgebers in Bezug auf die durch den Lizenznehmer selbst gefertigten Werbematerialien per E-Mail einzuholen, die auf dem Benutzerkonto vom Lizenzgeber angegeben ist.
6.2. Der Lizenznehmer ist berechtigt:
6.2.1. Eine Lizenz für die Spielnutzung gemäß dem Verfahren und unter den Voraussetzungen zu erhalten, die durch diese Vereinbarung vorgesehen sind;
6.2.2. Die Bereitstellung von Spielmaterialien und Werbematerialien unter den durch diese Vereinbarung vorgesehenen Voraussetzungen aufzufordern;
6.2.3. Beim Lizenzgeber alle Informationen aufzufordern, die dem Lizenznehmer im Rahmen der Erfüllung von Pflichten aus dieser Vereinbarung erforderlich sind;
6.2.4. Benutzern den Zugriff in dem Fall einzuschränken, wenn der Lizenzgeber gegen den Punkt 6.3.4 dieser Vereinbarung verstößt;
6.2.5. Verbundenen Personen des Lizenznehmers und Lootdog-Be...
Rechte und Pflichten der Parteien. Sofel ist berechtigt, die ihr vom Vermittler zur Verfügung gestellten Bewerbungsdossiers eingehend zu prüfen und auszuwerten sowie diese innerhalb der Sofel in den Auswahlprozess involvierten Personen zur Auswertung zur Verfügung zu stellen. Bis zum Beginn des Arbeitsvertrages des Kandidaten können sich die Sofel oder der Vermittler jederzeit ohne Begründung und ohne finanzielle Folgen, insbesondere ohne Anspruch auf eine Vermittlungsgebühr, vom Vermittlungsgeschäft zurückziehen. Sofel ist insbesondere bei der Kandidatenwahl frei und muss die Ablehnung von Kandidaten gegenüber dem Vermittler nicht begründen.
Rechte und Pflichten der Parteien. 5.1. Der Anbieter verpflichtet sich:
a) Das ordnungsgemäße Funktionieren der Anwendung zu organisieren und zu gewährleisten.
b) Alle personenbezogenen Daten des Benutzers nur in Bezug auf die Funktionalität und Verbesserung der Anwendung zu verwenden. Die Dokumentation des Benutzers und Informationen über alle Benutzer darf nicht an unautorisierte Dritte übertragen werden.
c) Einen relevanten, zeitnahen und ausreichenden Support-Dienst bereitzustellen.
5.2. Der Anbieter hat das Recht, alle Daten, die zur Erfüllung seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag erforderlich sind, vom Benutzer zu erhalten.
5.3. Der Benutzer ist verpflichtet:
a) Die Anwendung nur im Rahmen dieser Rechte und auf die in den Nutzungsbedingungen vorgesehene Weise zu verwenden.
b) Von der Verbreitung (Vervielfältigung) und Veröffentlichung der Anwendung oder Teilen davon abzusehen;
c) Die Nutzung der Anwendung, der Plugins und / oder der Plattform oder ihrer Teile durch Dritte zu unterlassen;
d) Dem Anbieter die Zustimmung zu den Nutzungsbedingungen und Datenschutzerklärung zu erteilen, die für die Erhebung und Verarbeitung seiner persönlichen Daten erforderlich sind, bevor personenbezogene Daten gemäß dem hier angegebenen Verfahren an die Anwendung übermittelt werden.
e) Die Zahlungen für die Nutzung der Anwendung ordnungsgemäß durchzuführen, wie hierin beschrieben wird.
f) Keine Informationen über sein persönliches Konto und andere Daten im Zusammenhang mit der Anwendung und diesen Nutzungsbedingungen weiterzugeben.
g) Versuche, auf den Quellcode oder die Architektur der Anwendung und der Plattform zuzugreifen oder diese abzuleiten, zu unterlassen;
h) Die Anwendung nicht in einer Weise zu nutzen, die Schäden an der Anwendung oder der Plattform bzw. eine Beeinträchtigung der Verfügbarkeit oder Zugänglichkeit der Anwendung verursacht oder verursachen kann;
i) Versuche, die gesamte Anwendung und die in der Plattform enthaltene Software oder Teile zu dekompilieren, zu disassemblieren, zurückzuentwickeln oder auf andere Weise auf eine vom Menschen wahrnehmbare Form zu reduzieren, zu unterlassen;
j) Versuche, die Sicherheitsanfälligkeit der Plattform oder eines zugehörigen Systems oder Netzwerks zu prüfen, zu scannen oder zu testen oder Sicherheits- oder Authentifizierungsfunktionen oder -maßnahmen der Plattform zu verletzen, zu unterlassen;
k) Die Anwendung nicht auf eine Weise, die rechtswidrig, illegal, betrügerisch oder schädlich ist, zu verwenden;
l) Die Anwendung nicht in Verbindung ...
Rechte und Pflichten der Parteien. 4.1 Der „Photograph“, verpflichtet sich, die Dienstleistung persönlich zu erbringen.
4.2 Im Falle eines Rücktritts von den Leistungen des „Photographen“ durch den „Kunden” welchen der „Photograph“, nicht zu vertreten hat, wird die im Punkt 2.1 des vorliegenden Vertrages genannte, vom „Photographen“ erhaltene Anzahlung nicht zurück erstattet.
4.3 Im Falle eines Rücktritts von den Leistungen des vorliegenden Vertrages durch den „Photographen“ welchen der „Kunde” nicht zu vertreten hat, wird die auf Grundlage des vorliegenden Vertrages vom „Photographen“ erhaltene Anzahlung zurück erstattet.
4.4 Eine Verlegung des Shootings Termins durch den „Kunden“ gleicht einer Absage der Leistungen des „Photographen“. In diesem Fall tritt Punkt 4.2 des vorliegenden Vertrages in Kraft.