Rechte und Pflichten der Parteien. Die Parteien verpflichten sich zur Einhaltung folgender Rechten und Pflichten in Bezug auf das Programm:
Rechte und Pflichten der Parteien a. Anzahlungs- pflicht und Vertragsdauer
Rechte und Pflichten der Parteien. (1) Der Auftragnehmer liefert an den Auftraggeber Standardsoft- ware und/oder Leistungen gemäß den Bestimmungen des jewei- ligen Auftrages.
Rechte und Pflichten der Parteien. 1.1 Bitdefender möchte die Dienstleistungen in Anspruch nehmen oder die Waren des Dienstleisters kaufen, wie in den von Bitdefender und dem Dienstleister unterzeichneten Aufträgen beschrieben.
Rechte und Pflichten der Parteien a. Sicherung der Voraus- zahlungen
Rechte und Pflichten der Parteien. Der Käufer holt das Pferd am ……………………….. in ab. Ein anderer Übergabetermin bedarf des schriftlichen Einverständnisses beider Vertragsparteien. Der Käufer erhält das Pferd auf Probe. Die Parteien vereinbaren eine Probezeit von ………………. Tagen ab dem Tag der Übergabe des Pferdes (bis zum ). Nutzen und Gefahr gehen mit der Übergabe des Pferdes auf den Käufer über. Während der Probezeit kommt der Käufer für sämtliche Unterhaltskosten des Pferdes auf (Pension, Futter, Hufschmied etc.). Die Transportkosten des Pferdes übernimmt der Käu- fer. Während der Probezeit ist der Käufer verpflichtet, den Verkäufer über Schäden oder aus- sergewöhnliche Beobachtungen am Pferd (Verletzungen, Krankheiten, Verhaltensauffäl- ligkeiten etc.) unverzüglich zu informieren. Die Durchführung medizinischer Behandlun- gen, die nicht im Zusammenhang mit einem medizinischen Notfall stehen, erfordert vor der Durchführung das schriftliche Einverständnis des Verkäufers. Der Käufer verpflichtet sich, das Pferd während der Probezeit sowie nach der allfälligen Genehmigung des Kaufs artgerecht zu halten, zu füttern und zu pflegen. Er berücksichtigt dabei insbesondere die Vorgaben des Schweizer Tierschutzrechts und informiert sich über seine Pflichten als Tierhalter. Überdies lässt er das Pferd ausreichend veterinärme- dizinisch versorgen. Schriftliche Anweisungen des Verkäufers über die Haltung, Pflege und Unterkunft des Pferdes sind zu befolgen. Werden durch den Verkäufer während der Probezeit oder nach Genehmigung des Kaufs Mängel in der Tierhaltung festgestellt, kann der Verkäufer vom Käufer schriftlich deren Behebung innert einer angemessenen Frist verlangen. Werden gravierende Missstände festgestellt, die den Verdacht auf einen Verstoss gegen das Tierschutzrecht nahe legen, kann der Verkäufer auf Kosten des Käufers eine Fachperson (bspw. einen Tierarzt) mit der Untersuchung des Pferdes und der Überprüfung der Tierhaltung beauftragen. Bestä- tigt sich der Verdacht, steht dem Verkäufer ein unwiderrufliches Rückkaufsrecht am Pferd zum Betrag eines Fünftels des vereinbarten Kaufpreises zu. Das Rückkaufsrecht muss schriftlich geltend gemacht werden. Nach Erhalt der entsprechenden Erklärung muss der Käufer das Pferd unverzüglich dem Verkäufer aushändigen.
Rechte und Pflichten der Parteien. 6.1. Der Lizenznehmer verpflichtet sich:
Rechte und Pflichten der Parteien. 5.1. Der Anbieter verpflichtet sich:
Rechte und Pflichten der Parteien. VII.1 Der Verein hat folgende Rechte:
Rechte und Pflichten der Parteien. 4.1 Der „Photograph“, verpflichtet sich, die Dienstleistung persönlich zu erbringen.