Kündigung bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Pkw. G.3.7 Bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Pkw nach G.7 können wir dem Erwerber gegenüber kündigen. Wir haben die Kündigung innerhalb eines Monats ab dem Zeitpunkt auszusprechen, zu dem wir von der Veräußerung oder Zwangsversteigerung Kenntnis erlangt haben. Unsere Kündigung wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Erwerber wirksam.
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Samples: Kraftfahrtversicherung, Kraftfahrtversicherung
Kündigung bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Pkw. G.3.7 Bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des versicherten Pkw nach G.7 können wir dem Erwerber gegenüber kündigen. Wir haben die Kündigung innerhalb eines Monats ab von dem Zeitpunkt an auszusprechen, zu dem in welchem wir von der Veräußerung oder Zwangsversteigerung Kenntnis erlangt habenerlangen. Unsere Kündigung wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Erwerber wirksam.
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Samples: KFZ Versicherung
Kündigung bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Pkw. G.3.7 Bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Pkw nach G.7 können wir dem Erwerber gegenüber kündigen. Wir haben die Kündigung innerhalb eines Monats ab dem Zeitpunkt auszusprechen, zu dem wir von der Veräußerung oder Zwangsversteigerung Kenntnis erlangt haben. Unsere Kündigung wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Erwerber wirksam.
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Samples: KFZ Versicherung