Beitrag für vorläufigen Versicherungsschutz. B.2.7 Für den Zeitraum des vorläufigen Versicherungsschutzes haben wir Anspruch auf einen der Laufzeit entsprechenden Teil des Beitrags.
Beitrag für vorläufigen Versicherungsschutz. Für den Zeitraum des vorläufigen Versicherungsschutzes haben wir Anspruch auf einen der Laufzeit entsprechenden Teil des Bei- trags.
Beitrag für vorläufigen Versicherungsschutz. Für den Zeitraum des vorläufigen Versicherungsschutzes haben wir Anspruch auf einen der Laufzeit entsprechenden Teil des Beitrags. Hierbei erfolgt die Einstufung in der Haftpflichtversicherung und in der Vollkasko in die SF-Klasse 1/2, es sei denn, Sie weisen uns die Übernahme eines Schadenverlaufs nach I.6 nach.
Beitrag für vorläufigen Versicherungsschutz. B.2.7 Für den Zeitraum des vorläufigen Versi- cherungsschutzes haben wir Anspruch auf einen der Laufzeit entsprechenden Teil des Beitrags.
Beitrag für vorläufigen Versicherungsschutz. Für den Zeitraum des vorläufigen Versicherungsschutzes haben wir Anspruch auf einen der Laufzeit entsprechenden Teil des Beitrags. Vor Abgabe des vorläufigen Versicherungsschutzes sind wir berechtigt, den Beitrag gemäß der jährlichen Zahlungsperiode zu erheben.
Beitrag für vorläufigen Versicherungsschutz. B.2.7 Für den Zeitraum des vorläufigen Versicherungsschutzes haben wir Anspruch auf einen der Laufzeit entsprechen- den Teil des Jahresbeitrags, der sich für das versicherte Fahrzeug zum Beginn der vorläufigen Deckung aus unse- rem Unternehmenstarif ergibt.
Beitrag für vorläufigen Versicherungsschutz. B.2.7 Für den Zeitraum des vorläufigen Versicherungsschut- zes haben wir Anspruch auf einen der Laufzeit entspre- chenden Teil des Beitrags.
Beitrag für vorläufigen Versicherungsschutz. B.2.7 Für den Zeitraum des vorläufigen Versicherungsschutzes haben wir Anspruch auf einen der Laufzeit entsprechenden Teil des Beitrags. Für diese Fälle richtet sich in der Kfz-Haftpflicht und Vollkaskoversiche- rung der Beitrag nach der SF-Klasse I.2.1, wenn Sie die Voraussetzungen für eine Einstufung in eine SF-Klasse nach I.2.2 oder I.6.1 nicht nach- weisen.
Beitrag für vorläufigen Versicherungsschutz. B.2.7 Für den Zeitraum des vorläufigen Versicherungsschutzes haben wir Anspruch auf einen der Laufzeit entsprechenden Teil des Beitrags. Bis zum Nachweis der für die Berechnung des anteiligen Beitrags notwendigen Daten wird ein Mindestbeitrag von 75,00 € zuzüglich Versicherungsteuer erhoben.
Beitrag für vorläufigen Versicherungsschutz. B.2.8 Für den Zeitraum des vorläufigen Versicherungsschutzes haben wir Anspruch auf einen der Laufzeit entsprechenden Teil des Beitrags. B.2.9 Wenn wir den anteiligen Beitrag wegen fehlender Angaben nicht nach unserem Tarif berechnen können, erfolgt die Berechnung nach C.6.4.