Beitragspflicht bei Nachhaftung in der Kfz-Haftpflichtversicherung. Bleiben wir in der Kfz-Haftpflichtversicherung aufgrund § 117 Absatz 2 Versicherungsvertragsgesetz gegenüber einem Drit- ten trotz Beendigung des Versicherungsvertrages zur Leistung verpflichtet, haben wir Anspruch auf den Beitrag für die Zeit dieser Verpflichtung. Unsere Rechte nach § 116 Absatz 1 Ver- sicherungsvertragsgesetz bleiben unberührt.
D.1 Welche Pflichten haben Sie bei Gebrauch des Fahrzeugs?
D.1.1 Bei allen Versicherungsarten
D.1.1.1 Das Fahrzeug darf nur zu dem im Versicherungsvertrag ange- gebenen Zweck verwendet werden (siehe Anhang 5 zur Be- griffsbestimmung für Art und Verwendung des Fahrzeugs). D.1.1.2 Das Fahrzeug darf nur von einem berechtigten Fahrer ge- braucht werden. Berechtigter Fahrer ist, wer das Fahrzeug mit Wissen und Willen des Verfügungsberechtigten gebraucht. Außerdem dürfen Sie, der Halter oder der Eigentümer des Fahrzeugs es nicht wissentlich ermöglichen, dass das Fahr- zeug von einem unberechtigten Fahrer gebraucht wird. D.1.1.3 Der Fahrer des Fahrzeugs darf das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen nur mit der erforderlichen Fahrerlaubnis benutzen. Außerdem dürfen Sie, der Halter oder der Eigentü- mer das Fahrzeug nicht von einem Fahrer benutzen lassen, der nicht die erforderliche Fahrerlaubnis hat. D.1.1.4 Das Fahrzeug darf nicht zu Fahrtveranstaltungen verwendet werden, bei denen es auf Erzielung einer Höchstgeschwindig- keit ankommt (Rennen). Dies gilt auch für die dazugehörigen Übungsfahrten. Hinweis: Behördlich genehmigte Rennen sind in der Kfz-Haft- pflicht-, Kasko-, Schutzbrief-, Kfz-Unfall- und Fahrerschutzver- sicherung gemäß A.1.5.2, A.2.9.3, A.3.8.2, A.4.10.3, A.5.7.5 vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Beitragspflicht bei Nachhaftung in der Kfz-Haftpflichtversicherung. Bleiben wir in der Kfz-Haftpflichtversicherung aufgrund § 117 Abs. 2 Versicherungsvertragsgesetz gegenüber einem Dritten trotz Beendigung des Versicherungsvertrages zur Leistung verpflichtet, haben wir Anspruch auf den Beitrag für die Zeit dieser Verpflichtung. Unsere Rechte nach § 116 Abs. 1 Versicherungsvertragsgesetz bleiben unberührt. Die Leistungspflicht im Rahmen der Nachhaftung gilt ebenfalls für die Kfz- Umweltschadenversicherung.
Beitragspflicht bei Nachhaftung in der Kfz-Haftpflichtversicherung. Bleiben wir in der Kfz-Haftpflichtversicherung aufgrund § 117 Abs. 2 Versicherungsvertragsgesetz gegenüber einem Dritten trotz Beendigung des Versicherungsvertrages zur Leistung verpflichtet, haben wir Anspruch auf den Beitrag für die Zeit dieser Verpflichtung. Unsere Rechte nach § 116 Abs. 1 Versicherungsvertragsgesetz bleiben unberührt.
D.1 Welche Pflichten haben Sie bei Gebrauch des Fahrzeugs?
D.1.1 Bei allen Versicherungsarten
D.1.1.1 Das Fahrzeug darf nur zu dem im Versicherungsvertrag angegebenen und im Anhang 4 erläuterten Zweck verwendet werden. D.1.1.2 Das Fahrzeug darf nur von einem berechtigten Fahrer gebraucht werden. Berechtigter Fahrer ist, wer das Fahrzeug mit Wis- sen und Willen des Verfügungsberechtigten gebraucht. Außerdem dürfen Sie, der Halter oder der Eigentümer des Fahrzeugs es nicht wissentlich ermöglichen, dass das Fahrzeug von einem unberechtigten Fahrer gebraucht wird. D.1.1.3 Der Fahrer des Fahrzeugs darf das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen nur mit der erforderlichen Fahrerlaubnis benutzen. Außerdem dürfen Sie, der Halter oder der Eigentümer das Fahrzeug nicht von einem Fahrer benutzen lassen, der nicht die erforderliche Fahrerlaubnis hat. D.1.1.4 Das Fahrzeug darf nicht zu Fahrtveranstaltungen verwendet werden, bei denen es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindig- keit ankommt (Rennen). Dies gilt auch für die dazugehörigen Übungsfahrten.
Beitragspflicht bei Nachhaftung in der Kfz-Haftpflichtversicherung. D WELCHE PFLICHTEN HABEN SIE BEIM gEBRAUCH DES FAHRZEUgS?
D.1 Bei allen Versicherungsarten
D.2 Zusätzlich in der Kfz-Haftpflichtversicherung
D.3 Welche Folgen hat eine Verletzung dieser Pflichten?
E.1 Bei allen Versicherungsarten
E.2 Zusätzlich in der Kfz-Haftpflichtversicherung
E.3 Zusätzlich in der Kaskoversicherung
E.4 Zusätzlich beim Autoschutzbrief
E.5 Zusätzlich in der Kfz-Unfallversicherung
Beitragspflicht bei Nachhaftung in der Kfz-Haftpflichtversicherung. Bleiben wir in der Kfz-Haftpflichtversicherung aufgrund § 117 Abs. 2 VVG gegenüber einem Dritten trotz Beendigung des Versicherungsvertrages zur Leistung verpflichtet, haben wir Anspruch auf den Beitrag für die Zeit dieser Verpflichtung. Unsere Rechte nach § 116 Abs. 1 S. 3 VVG bestehen weiter.
D.1 Welche Pflichten haben Sie bei Gebrauch des Fahrzeuges?
D.1.1 Bei allen Versicherungsarten
D.1.1.1 Das Fahrzeug darf nur zu dem im Versicherungsvertrag angegebenen Zweck ver- wendet werden (siehe Anhang 4 zur Begriffsbestimmung für Art und Verwendung des Fahrzeuges).
Beitragspflicht bei Nachhaftung in der Kfz-Haftpflichtversicherung. Welche Pflichten haben Sie beim Gebrauch des Fahrzeugs?
Beitragspflicht bei Nachhaftung in der Kfz-Haftpflichtversicherung. Bleiben wir in der Kfz-Haftpflichtversicherung aufgrund § 117 Abs. 2 VVG gegenüber einem Dritten trotz Beendigung des Versicherungsvertrags zur Leistung verpflichtet, haben wir Anspruch auf den Beitrag für die Zeit dieser Verpflichtung. Unsere Rechte nach § 116 Abs. 1 VVG bleiben unberührt. Außerdem gelten anstelle der vereinbarten Versicherungssummen die in Deutschland geltenden Mindestversicherungssummen.
Beitragspflicht bei Nachhaftung in der Kfz-Haftpflichtversicherung. D Ihre Pflichten bei Gebrauch des Fahrzeugs und Folgen einer Pflichtverletzung
D.1 Welche Pflichten haben Sie bei Gebrauch des Fahrzeugs
D.1.1 Bei allen Versicherungsarten
D.1.2 Zusätzlich in der Kfz-Haftpflichtversicherung D.1.3 Zusätzlich in der Fahrer - Unfallversicherung
D.2 Welche Folgen hat eine Verletzung dieser Pflichten? E Ihre Pflichten im Schadenfall und Folgen einer Pflichtverletzung
Beitragspflicht bei Nachhaftung in der Kfz-Haftpflichtversicherung. D Welche Pflichten haben Sie beim Gebrauch des Fahrzeugs?
D.1 Bei allen Versicherungsarten
D.2 Zusätzlich in der Kfz-Haftpflichtversicherung
D.3 Welche Folgen hat eine Verletzung dieser Pflichten?
E.1 Bei allen Versicherungsarten
E.2 Zusätzlich in der Kfz-Haftpflichtversicherung
E.3 Zusätzlich in der Fahrzeugversicherung
E.4 Zusätzlich beim Schutzbrief Classic
E.5 Zusätzlich in der Kfz-Unfallversicherung
Beitragspflicht bei Nachhaftung in der Kfz-Haftpflichtversicherung. Bleiben wir in der Kfz-Haftpflichtversicherung aufgrund § 117 Abs. 2 Versicherungsvertragsgesetz gegenüber einem Dritten trotz Beendigung des Versicherungsvertrags zur Leistung verpflichtet, haben wir Anspruch auf den Beitrag für die Zeit dieser Verpflichtung. Unsere Rechte nach § 116 Abs. 1 Versicherungsvertragsgesetz bleiben unberührt.
D.1 Welche Pflichten haben Sie bei Gebrauch des Pkw?
D.1.1 Bei allen Versicherungsarten
D.1.1.1 Nutzung nur zum vereinbarten Verwendungszweck D.1.1.2 Nutzung nur durch den berechtigten Fahrer D.1.1.3 Fahren nur mit Fahrerlaubnis D.1.1.4 Nicht genehmigte Rennen D.1.1.5 Pkw mit Wechselkennzeichen
D.1.2 Zusätzlich in der Kfz-Haftpflichtversicherung D.1.2.1 Alkohol und andere berauschende Mittel D.1.3 Zusätzlich beim Fahrerschutz D.1.3.1 Alkohol und andere berauschende Mittel D.1.3.2 Gurtpflicht D.1.4 Zusätzlich bei PetPLUS